Haftung bei Abbruch von eBay Auktionen

ebay-bilderklauDer Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass bei einem Abbruch der Auktion der Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. In dem zugrunde liegenden Fall hat der Verkäufer einen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 € fest. Der Bieter bot kurz nach dem Beginn der eBay-Auktion 1 € für den Pkw. Einige Stunden später brach der Verkäufer die eBay-Auktion ab, weil er außerhalb der Auktion das Auto verkauft habe.

Der Bieter begehrte danach Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags und fordert einen Schadensersatz in Höhe von 5.249 €, da das Auto einen Wert von 5250 € habe. „Haftung bei Abbruch von eBay Auktionen“ weiterlesen

Forderungen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH

GWEDer Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Forderung eines Gewerbeauskunfts-Dienstes der Höhe nach nicht bestehen. Es handelt sich bei der Entgeltklausel um eine überraschende Klausel. Diese ist drucktechnisch unauffällig in die Gestaltung des Antragsformulars eingefügt, sodass sie vom Vertragspartner dort nicht vermutet wird.

Forderungen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH, der GWE GmbH und von Gewerbeauskunft-Zentrale.de sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH unterhält ein Branchenverzeichnis im Internet. Um Eintragungen zu gewinnen, übersendet sie Gewerbetreibenden unaufgefordert ein Formular, welches sie unter anderem als “Eintragungsantrag Gewerbedatenbank …” bezeichnet. Viele Gewerbetreibende übersehen, dass dieses Formular ein kostenpflichtiges Abo ist und senden es ausgefüllt wieder zurück. Mit der Rücksendung ist nach Ansicht der GWE ein Zahlungsanspruch entstanden.

BGH (BGH, Urteil vom 26. 7. 2012 – VII ZR 262/11) lehnt den Zahlungsanspruch ab. „Forderungen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH“ weiterlesen

Markenrecht: Langenscheidt gewinnt Rechtsstreit um die Farbe “Gelb”

Paragraph_3Ein gelbes Wörterbuch darf nur von Langenscheidt angeboten werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nur Langenscheidt zweisprachige Wörterbücher in sein typisches Gelb kleiden darf.

Der Verlag gewinnt damit den Rechtsstreit gegen einen Konkurrenten aus den USA, der ebenfalls ein Wörterbuch mit einem gelben Umschlag anbot. Langenscheidt hatte sich bereits 2010 die Farbmarke „Gelb“ für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher als Marke eintragen lassen.

Als Begründung führten die Richter des Bundesgerichtshof aus, dass der Verbraucher die beiden Marken aufgrund der Farbe verwechseln könnte. Diese Verwechselbarkeit ist eines der entscheidenden Kriterien bei der Beurteilung der Frage, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Bei den Produkten von Langenscheidt und Rosetta Stone bestehe zudem eine „erhebliche Warenähnlichkeit“. Die Warenähnlichkeit ist ein weiteres Kriterium, wenn es darum geht zu entscheiden, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Es bestehe daher nach Ansicht der Karlsruher Robenträger die Gefahr, dass die Käufer davon ausgingen, die Rosetta-Lernsoftware werde von Langenscheidt angeboten. „Markenrecht: Langenscheidt gewinnt Rechtsstreit um die Farbe “Gelb”“ weiterlesen

BGH: Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden

ZeitungsartikelIm Presserecht und Medienrecht geht es häufig um öffentliche Äußerungen. Immer wieder ist dabei zu beobachten, dass einzelne Äußerungen isoliert aus dem Zusammenhang gerissen und gesondert verfolgt werden.

Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschied.

Äußerungen dürften nicht rein isoliert betrachtet und aus dem betreffenden Kontext herausgelöst, sondern müssen stets im Zusammenhang beurteilt werden.
So ist bei der Deutung und Auslegung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung diese in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. „BGH: Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden“ weiterlesen

BGH erklärt Screen Scraping für zulässig

flugzeugNach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe muss Ryanair in Zukunft den Zugang zu seinen Flugdaten erlauben. Das hat der BGH am 30. April 2014 in einer Sache zwischen dem Billigflieger und einem online Reisevermittler entschieden (Urt. v. 30.04.2014, Az. I ZR 224/12).

Hintergrund ist der juristische Streit um das sog. “Screen Scraping”. Unter dem Begriff des „Screen Scraping“ wird ein automatischer Abruf von Daten von einer Webseite verstanden, um diese Daten auf einer anderen Webseite zu benutzen.

Ryanair hatte ein Reiseportal vor ein paar Jahren verklagt, weil es Ryanair Flüge im Internet auf der eigenen Webseite anbat. Auf dem Portal des Reiseanbieters konnten Kunden, Angebote und Preise von anderen Fluggesellschaften vergleichen und Flugverbindungen suchen, um den günstigsten Flug zu finden. Dafür hat das Reiseportal mit einer Software die Daten ausgelesen, welche auf der Webseite von Ryanair zur Verfügung gestellt wurden.

Ryanair sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. „BGH erklärt Screen Scraping für zulässig“ weiterlesen

Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen

Im Medienrecht gilt der Grundsatz, dass deutlich zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten unterschieden werden muss. Der Leser muss erkennen können, ob es sich bei einem Beitrag um einen redaktionellen oder einen bezahlten Inhalt handelt.

Der BGH (Urteil vom 6. Februar 2014 I ZR 2/11 GOOD NEWS II) hat in einem Urteil entschieden, dass ein Presseunternehmen einen von einem Unternehmen bezahlten redaktionellen Beitrag in einer Zeitung deutlich mit dem Begriff “Anzeige” kennzeichnen muss.

In dem zugrunde liegenden Fall veröffentlichte das beklagte Presseunternehmen zwei Beiträge, für die sie von Sponsoren ein Entgelt erhalten hatte. Das hatte die Beklagte mit dem Hinweis “sponsored by” und der graphisch hervorgehobenen Angabe des werbenden Unternehmens kenntlich gemacht. „Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen“ weiterlesen

Urheberrecht: Eltern haften nicht für volljährige Familienangehörige

Der Bundesgerichtshof hat erneut über Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen entschieden. Das Urteil vom 08.01.2014 des BGH ( Az. I ZR 169/12 – Bearshare) gibt für einige Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen Grund zum Aufatmen. Nach diesem Urteil haften Anschlussinhaber nun nicht mehr für ihre volljährigen Familienangehörigen, soweit ihnen der illegale Missbrauch ihres Anschlusses unbekannt war.

Bei dem Verfahren vor den Karlsruher Richtern wurde auf die familiäre Vertrauensstellung bei der Anschlussüberlassung und die Eigenverantwortung volljähriger Kinder Bezug genommen. Volljährige Familienangehörige müssen deshalb nicht belehrt oder überwacht werden, solange es nicht konkrete Umstände für einen Anschlussmissbrauch gibt. Sollten dem Anschlussinhaber solche rechtswidrigen Umstände auffallen, hat er jedoch die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wie diese „erforderlichen Maßnahmen“ konkret auszusehen haben, ließ der BGH in dieser Entscheidung offen.

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Der Urheberrechtsschutz für eine literarischen Figur


Nicht nur Betreiber von Einzelhandelsmärkten dürften aufhorchen. In der aktuellen Entscheidung des BGH vom 17.07.2013 – I ZR 52/12 ging es um die Frage, ob Fotografien, die zu Werbezwecken eines Karnevalskostüms eine offensichtliche Ähnlichkeit zu Pippi Langstrumpf erkennen ließen, den urheberrechtlichen Schutz des künstlerischen Werks von Astrid Lindgren verletzten. Die Klägerin beanspruchte hierbei, die Inhaberin dieser Nutzungsrechte zu sein.

Streitgegenständlich waren Abbildungen, die ein etwa 5-jähriges Mädchen und eine junge Frau mit T-Shirt zeigten, die eine rote Perücke mit abstehenden Zöpfen, Sommersprossen, sowie verschiedenfarbige Strümpfe mit Ringelmuster trugen. Etwa 15.000 dieser Kostümsets waren seit dem Jahr 2010 über die Ladentheke gegangen.

Aus dieser offensichtlichen Anlehnung und der damit verbundenen Verletzung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte der literarischen Figur Pippi Langstrumpf, forderte die Klägerin eine fiktive Lizenzgebühr über EUR 50.000.
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Haftung der Eltern bei Filesharing der Kinder beschränkt


Filesharing-Abmahnungen, also eine Abmahnung wegen des unerlaubten Verwendens einer Musiktauschbörse sind für einige Kanzleien zu einem lohnenden Geschäft geworden.

Bislang war es für die Kanzleien immer sehr einfach, da der Inhaber des Telefonanschlusses in der Regel auch für den Anschluss verantwortlich war, sprich der Inhaber musste für den Urheberrechtsverstoß haften, egal ob er den Verstoß begangen hat, oder nicht.

Jetzt sorgt der Bundesgerichtshof mit einer Grundsatzentscheidung für Aufsehen: Eltern müssen nach Ansicht der Karlsruher Richter nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften. Falls Eltern ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit der Tauschbörsen aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. (BGH Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 – Morpheus)
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