Im Augenblick beobachten wir, dass viele Makler in Berlin wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Datenschutzrecht abgemahnt werden. Die Abmahnungen werden durch Rechtsanwalt Näbig im Auftrag von Thoralf Klabunde Immobilien, Inhaber Thoralf Klabunde aus Berlin ausgesprochen.
Kein Datenschutzhinweis
Im Rahmen dieser ausschließlich per Telefax versendeten Abmahnungen durch Rechtsanwalt Näbig wirft Herr Klabunde dem von uns vertretenen Berliner Makler vor, dass er auf seiner Webseite keinen Datenschutzhinweis hinterlegt habe. Dies ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Näbig ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Der Vorwurf lautet konkret, dass über das Kontaktformular personenbezogene Daten erhoben werden und dies eine Pflichtverletzung gegen das Telemediengesetz (TMG) sei.
Dieser Verstoß gegen das Telemediengesetzt stellt nach Ansicht von Rechtsanwalt Näbig und seinem Mandanten Klabunde ein Verstoß gegen das UWG dar.
Forderung Unterlassungserklärung und 612,80 EUR
Rechtsanwalt Näbig fordert im Auftrag von Thoralf Klabunde die Abgabe einer Unterlassungserklärung und den Ausgleich seiner Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 7500 €, insgesamt die Summe von 612,80 €. Wird auf diese Abmahnung nicht rechtzeitig reagiert droht er mit einer Klage vor dem Landgericht in Hamburg.
Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann
Abmahnungen sind immer ernst zu nehmen. Daher sollte auch die Abmahnung von Rechtsanwalt Näbig im Auftrag von Immobilienmakler Klabunde nicht ignoriert werden.
Ob aber tatsächlich ein Verstoß gegen das Telemediengesetz gegeben ist, hängt auch immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Es ist in der Juristerei umstritten, ob ein fehlender Datenschutzhinweis auch automatisch ein Verstoß gegen das UWG darstellt. Die Rechtslage ist daher gar nicht so eindeutig, wie Rechtsanwalt Näbig behauptet. Auch kann zurecht darüber diskutiert werden, ob durch den fehlenden Datenschutzhinweis ein wie auch immer gearteter Wettbewerbsvorteil erreicht wird.
Ich kann daher als Rechtsanwalt nicht empfehlen, ungeprüft die Abmahnung von Rechtsanwalt Näbig zu akzeptieren und gegenüber Thoralf Klabunde die Unterlassungserklärung abzugeben.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, stehen mein Team und ich Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung.