Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahre 2016 entschieden hatte, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen umsatzsteuerpflichtig sind, bleibt er dieser Linie treu und hat mit Urteil vom 13.02.2019 entschieden, dass auch Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung seines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber dem Rechteverletzer vornimmt, umsatzsteuerpflichtig sind. (Urteil vom 13.2.2019 XI R 1/17)
[cmtoc_table_of_contents]
„Nun auch im Urheberrecht: Abmahnung ist umsatzsteuerpflichtig“ weiterlesen
