Darf ich Fotos in fremden Wohnungen machen?

Das Fotografieren in fremden Wohnungen ist mit Zustimmung des der Bewohner zulässig. Egal ob Personenaufnahmen, Blicke aus dem Fenster oder Fotos der Wohnung selbst. Für jedes Foto ist im Grunde die Zustimmung des Bewohners erforderlich.

Hausrecht

Hintergrund ist das sogenannte Hausrecht des Bewohners. Der Mieter oder Eigentümer einer Wohnung kann bestimmen, ob und auch was in seiner Wohnung fotografiert werden darf oder nicht. Dieses Hausrecht erstreckt sich dabei nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch auf den Garten und den Blick aus dem Fenster.

Foto von Personen in der Wohnung

Bei Fotos von Personen in der Wohnung ist neben dem Hausrecht des Eigentümers das Persönlichkeitsrecht der jeweiligen Person zu beachten. Personen dürfen regelmäßig nicht ohne ihre Zustimmung fotografiert werden. Daher fragen Sie bitte immer, bevor Sie Personen fotografieren und vor allem, bevor Sie die Fotos auf Facebook oder Instagram publizieren.

Fotos von Sachen

Bei den Fotos von Sachen einer Wohnung hängt die rechtliche Beurteilung davon ab, ob der Inhaber identifizierbar ist oder nicht. Wenn der Eigentümer nicht identifizierbar ist, ist es kein Eingriff in die Intimsphäre der Sozialsphäre der Bewohner.

dreifragezeichen
Drei Fragezeichen

Wenn ich zum Beispiel die beeindruckende Sammlung von drei Fragezeichen Kompaktkassetten ohne Zustimmung fotografiere, kann dies ein Verstoß gegen das Hausrecht darstellen, da aber die Eigentümer bzw. Bewohner nicht identifizierbar sind, liegt kein Verstoß gegen deren Intimsphäre der Sozialsphäre vor.

Aus dem Eigentumsrecht an den Kassetten selbst kann übrigens kein Fotografierverbot hergeleitet werden.

Wenn ich aber zum Beispiel die Wohnung so fotografiere, dass persönliche Gegenstände erkennbar sind, auf welcher dann auf den Bewohner rückgeschlossen werden kann, ist das Persönlichkeitsrecht der Bewohner tangiert. Persönlichkeitsrechte sind rechtlich besonders geschützt.

Vorsicht vor Fotos an den Wänden

Kritisch sind Fotos an den Wänden. Hintergrund dessen ist, dass jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist. Wenn ich das Foto einer Wohnung mache, und auf meinem Foto sind Fotos zu sehen, welche an der Wand hängen, ist dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht des Fotografen.

Der Blick aus dem Fenster

Auch das Fotos aus dem Fenster ist nur Zustimmung des Hausrechtsinhabers erlaubt. Denken Sie hier an Aussichtsstürme oder Aussichtsplattformen. Hier brauchen Sie eine Genehmigung des Betreibers, um die Plattform zu betreten und zum Teil müssen Sie, wenn sie Fotos machen wollen, eine extra Lizenz erwerben. Hier ist der juristische Hintergrund wieder das Hausrecht.

Meine Wohnung, meine Regel

Zusammenfassend ist zu sagen, dass ohne Zustimmung des Hausrechtsinhabers bei Fotografie in den Wohnungen Vorsicht geboten ist. Bei einfachen Schnappschüssen einer drei Fragezeichen Sammlung ist das ganze noch unkritisch, wenn aber Persönlichkeitsrechte verletzt werden, sind Unterlassungsansprüche möglich.

Dieses Recht gilt übrigens auch für den Vermieter der Wohnung, der darf auch nicht einfach ohne Zustimmung des Mieters Fotos machen, wie ich in diesem Beitrag erläutere: https://hoesmann.eu/duerfen-vermieter-fotos-von-der-wohnung-machen/

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