Wir freuen uns mit François Charlet einen neuen Mitarbeiter in unserer Kanzlei zu begrüßen. Herr Charlet kommt aus der Schweiz und hat an einen Universität in Lausanne einen LL.B in Schweizerischen Recht und einen LLM. in Rechtsfragen, Kriminalität und Sicherheit der Informationstechnologie erworben. Juristisch interessiert sich Herr Chalet für das IT Recht, insbesondere für das Urheber-, Medien- und Datenschutzrecht. Privat hält er Vorträge über diese Fächer und er betreibt einen Blog auf Französisch zu aktuellen juristischen Themen. Später plant er als Rechtsanwalt in der Schweiz zu arbeiten.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Der Blog des Kollegen Charlet: http://francoischarlet.ch/


Im Medienrecht gilt der Grundsatz, dass deutlich zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten unterschieden werden muss. Der Leser muss erkennen können, ob es sich bei einem Beitrag um einen redaktionellen oder einen bezahlten Inhalt handelt.
Im Internet mehren sich die Berichte von Quizduell Spielern, welche durch das Antippen einer auf Quizduell angezeigten Werbung ohne es zu Wissen ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen.
Getty Images, eine der größten Bildagenturen der Welt, war bislang vor allem aus der konsequenten Durchsetzung ihrer Urheberrechte bekannt.
Als Fußballprofi steht man nicht immer auf der Sonnenseite, sondern streitet sich, gerade wenn es mal sportlich nicht rund läuft, auch mal mit seinem Verein. Diese Streitigkeiten werden dabei auch immer häufiger vor Gericht ausgetragen.
Die Diskussion um sogenannte Posing-Bilder wird seit dem Bekanntwerden der Edathy Affäre kontrovers geführt. Im Rahmen der Diskussion hat Rechtsanwalt Hoesmann als Vertreter der Berufsfotografen an einem Streitgespräch mit Werner Schaub vom Bundesverband Bildender Künstler beim NDR teilgenommen. Thema des Gesprächs war: Nackte Kinder – was muss verboten werden?
Abmahnungen wegen angeblicher Bildrechtsverletzungen auf amazon sind nicht immer berechtigt.
Rechtsanwalt Hoesmann hat in der FAZ zu der Affäre Edathy und die möglichen rechtlichen Folgen des geplanten Verbots von sog. „Posing Fotos“ Stellung genommen. Bei „Posing Fotos“ sind die Kinder in der Regel nackt, es steht aber kein sexueller Kontext bei diesen Fotos im Vordergrund. Der Handel mit diesen Nacktbildern von Kindern ist bislang straflos.