Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an den von Werken der zweckfreien Kunst.
Hintergrund ist ein urheberrechtlicher Streit über einen Spielzeugzug.
Die Klägerin hat für die Beklagte Entwürfe für einen Zug aus Holz gefertigt, auf dessen Waggons sich Kerzen und Ziffern aufstecken lassen („Geburtstagszug“) und im Jahr 1998 dafür ein Honorar von 400 DM erhalten.
Aufgrund des großen Verkaufserfolgs des Zuges ist die Klägerin der Ansicht, dass ihr eine höhere Vergütung zusteht. Das Urheberrecht sieht seit 2004 vor, dass dem Urheber eine nachträgliche Vergütung für seine Tätigkeit zusteht, wenn die ursprüngliche Vergütung in einem Missverhältnis zu den später tatsächlich erzielten Vorteilen steht.
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Die gewerbliche Zimmervermietung an Prostituierte unterfällt nicht dem reduzierten Steuersatz der sog. Hotelsteuer. Wer in einem Eroscenter Zimmer an Prostituierte entgeltlich überlässt, vermietet keine „Wohn- und Schlafräume zur kurzfristigen Beherbergung“ und muss seine Leistungen deshalb dem Regelsteuersatz unterwerfen.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Mitarbeiter-Fotos unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb von der Unternehmens-Webseite gelöscht werden müssen oder nicht.
Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sind immer wieder Gegenstand von Beschwerden. Viele Betroffene empfinden es als „Abzocke“, für vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße zum Teil erhebliche Kosten als Schadensersatz zahlen zu müssen.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Urheber bei Urheberrechtsverletzungen im EU – Ausland gestärkt. Nach dem Urteil des EuGH kann der Urheber an dem Gericht seines Wohnortes gegen den Verletzer vorgehen, auch wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat.