Im Rahmen seiner seiner Dissertationsschrift „Die Einwilligung im Internet“ untersucht von Zimmermann die Einwilligungen nach § 22 KUG sowie urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Einwilligungen im Zusammenhang mit dem Internet. Gerade im Bereich des Internets gewinnt dieses Thema zunehmend an Aktualität.
„Die Einwilligung im Internet – Promotion Dr. von Zimmermann“ weiterlesen

Die Rundfunkgebühren sind immer wieder mal Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Gerade bei Unternehmen bestehen große Vorbehalten gegen die festgesetzten Rundfunkbeiträge.
Wir freuen uns, dass wir mit Sabrina Veser eine neue Mitarbeiterin im Team der Kanzlei Hoesmann begrüßen dürfen. Frau Veser hat nach ihrem Abitur und einem Freiwilligen Sozialen Jahr im politischen Leben, 2012 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam aufgenommen, welches sie mit dem ersten Staatsexamen abschließen wird.
In Berlin sehen wir ja dem jecken Treiben zu Karneval eher belustigt zu und gehen wie immer preußisch ordentlich unserer Arbeit nach. Ganz anders aber in den Karnevalshochburgen. Hier führt der Karneval zu Ausnahmesituationen, auch am Arbeitsplatz.
Viele Fotografen tun sich schwer, wenn es um die Berechnung von Nutzungshonoraren für Ihre Fotos geht. Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) gibt aus diesem Grund jährlich eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte heraus.
Einer der bekanntesten Oneclick Hoster Rapidshare stellt zum 31. März 2015 seinen Dienst ein. Dies hat das Unternehmen auf seiner Webseite angekündigt. Für Kunden wird ab dem 31. März 2015 kein Zugang mehr möglich sein und alle Konten werden automatisch gelöscht.
Die Nachbarschaft zu Bordellen und Sex-Clubs ist für viele Mieter ein Grund, die Miete zu kürzen. Viele Clubs und Bordellbetriebe weichen daher in Gewehrgebiete aus, um die möglichen Probleme mit den Nachbarn zu umgehen.
genblick wird im Netz diskutiert, ob Menschen überhaupt auf der Straße fotografiert werden dürfen. Hintergrund der Diskussion ist eine Klage gegen einen Fotografen. Dieser sieht sein fotografische Freiheit gefährdet und hat zur Finanzierung des Prozesses eine Crowd-Funding Aktion gestartet. So lobenswert der Einsatz des Fotografen ist, so aussichtslos ist allerdings seine Verteidigung. Straßenaufnahmen sind seit jeher juristisch sehr heikel und Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.