Problematische Nutzungsrechte – Bilder auf Onlineplattformen
In einem Aufsatz für das Magazin Pictorial, dem Magazin für Einkäufer von Bildrechten und Lizenzen, habe ich mich mit den Nutzungsrechten von Bildern auf online Plattformen auseinandergesetzt.
Gerade für professionelle Fotografen und Agenturen stellen online Plattformen, auf denen Bilder eingestellt werden, ein rechtliches Problem dar. In den Nutzungsbedingungen wird zumeist dem Betreiber der online Plattform ein Nutzungsrecht an den Bildern eingeräumt. Erste online Plattform haben jetzt angekündigt, die Bilder wirtschaftlich verwerten zu wollen.
In dem Aufsatz werden praktische Beispiele dargestellt und auf welche Punkte Fotografen und Agenturen achten sollten, wenn sie Bilder in online Plattformen einstellen.
E-Paper: http://www.pictorial-online.com/upload/ezine/e-zine_pic411.html
Vortragsunterlagen Filmrecht
https://docs.google.com/present/view?id=0AXqd0KIRnb_UZDh0NnFqYl8yODlkdGduZG1mYg&hl=de
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Markenklassifikation
Wird eine Marke registriert, muss der Anwender angeben, in welche Markenklasse er seinen Markennamen eintragen möchte.
Die Markenklassen sind nach Waren und Dienstleistungen unterschieden und werden auch als Nizza-Klassen bezeichnet. Die Nizzaklassifikation umfasst derzeit 45 Klassen.
Es ist möglich, einen Begriff in verschiedenen Klassen zu registrieren.
Umgekehrt ist es auch möglich, dass ein Begriff in verschiedenen Klassen markenrechtlich geschützt ist, solange keine Verwechselungsgefahr besteht.
Die Einteilung der Klassen nach § 19 Absatz 1 der Markenverordnung entsprechend der 9. Ausgabe des Abkommens von Nizza ist folgende:
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Gastbeitrag für den Mediendienst Kress – Eigene Meinung hat in Zitaten nichts zu suchen
Für den bekannten Mediendienst Kress hat Herr Rechtsanwalt Hoesmann einen Gatsbeitrag zu dem BGH Urteil „Eva Hermann“ geschrieben.
Der BGH hat in dem Urteil, entgegen der beiden Vorinstanzen entschieden, dass ein Zitat des „Hamburger Abendblatt“ rechtmäßig gewesen ist und damit eine kontroverse Diskussion ausgelöst.
Für Journalisten stellt sich damit die Frage, wie sie eigentlich rechtlich ordnungsgemäß zitieren. In dem Gatsbeitrag versucht Rechtsanwalt Hoesmann Antworten auf diese Frage zu geben.
Link: Gastbeitrag von Tim Hoesmann (Kanzlei Hoesmann):Eigene Meinung hat in Zitaten nichts zu suchen