AG Hamburg senkt Streitwert für Urheberrechtsverletzung auf 3.000 €

AbmahnungDie überhöhten Streitwerte für marginale Urheberrechtsverletzungen werden zurecht kritisiert.

In einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten urheberrechtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg, hat das Amtsgericht umfangreich zu den den überhöhten Streitwerten im Urheberrecht Stellung genommen und in deutlichen Worten den Streitwert von 10.000 € auf 3.000 € gesenkt.
(AG Hamburg Urteil vom 29.07.2013, AZ.: 36 a C 115/13)

Auch wenn gegen dieses Urteil noch Rechtsmittel möglich sind, zeigt es dennoch, dass ein entschiedenes Vorgehen gegen Abmahnungen Erfolg haben kann. „AG Hamburg senkt Streitwert für Urheberrechtsverletzung auf 3.000 €“ weiterlesen

Rechtsanwalt Hoesmann als Experte im Bild Interview

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Rechtsanwalt Hoesmann wurde als Experte von der BILD zu der Frage interviewt, was öffentlich über den Arbeitgeber gesagt werden darf und was nicht.

Hintergrund ist, dass es bereits zahlreiche Urteile gibt, in denen Arbeitnehmer abgemahnt oder sogar teilweise fristlos gekündigt wurden, da sie sich auf facebook kritisch zu ihrem Arbeitgeber geäußert haben.

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Der Urheberrechtsschutz für eine literarischen Figur


Nicht nur Betreiber von Einzelhandelsmärkten dürften aufhorchen. In der aktuellen Entscheidung des BGH vom 17.07.2013 – I ZR 52/12 ging es um die Frage, ob Fotografien, die zu Werbezwecken eines Karnevalskostüms eine offensichtliche Ähnlichkeit zu Pippi Langstrumpf erkennen ließen, den urheberrechtlichen Schutz des künstlerischen Werks von Astrid Lindgren verletzten. Die Klägerin beanspruchte hierbei, die Inhaberin dieser Nutzungsrechte zu sein.

Streitgegenständlich waren Abbildungen, die ein etwa 5-jähriges Mädchen und eine junge Frau mit T-Shirt zeigten, die eine rote Perücke mit abstehenden Zöpfen, Sommersprossen, sowie verschiedenfarbige Strümpfe mit Ringelmuster trugen. Etwa 15.000 dieser Kostümsets waren seit dem Jahr 2010 über die Ladentheke gegangen.

Aus dieser offensichtlichen Anlehnung und der damit verbundenen Verletzung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte der literarischen Figur Pippi Langstrumpf, forderte die Klägerin eine fiktive Lizenzgebühr über EUR 50.000.
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Abofallen im Internet – Was tun bei vermeintlichem Vertragsschluss


Das Internet bietet genug Fallstellen um in die Fänge von dubiosen Abo-Anbietern zu gelangen.
Teilweise schließen unbedarfte Nutzer, ohne zu wissen oder auch nur zu merken, einen Vertrag über ein 2 jähriges Abonnement ab.

Oft geht dies mit einer unverhältnismäßigen Rechnung einher; reagiert man gar nicht oder falsch, mündet dies nicht selten in Post von Anwälten oder Inkasso-Unternehmen, wobei in den meisten Fällen mit Inkasso-Forderungen, Strafandrohungen und weiteren Unannehmlichkeiten gerechnet werden kann.

Daher empfehlen wir, dubiose Rechnungen nicht zu ignorieren, sondern diese zu prüfen und sich auf ggf. gegen diese zu verteidigen.
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Haftung der Eltern für ihre Kinder im Internet


Viele Urheberrechtsverletzungen, gerade bei der Nutzung von Tauschbörsen, werden durch Kinder und Jugendliche begangen. Diese haben in der Regel aber keinen eigenen Anschluss, sondern nutzen den gemeinsamen Familienanschluss. Dieser ist in der Regel auf ein Elternteil angemeldet und wenn eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wurde, wird die Abmahnung an den Anschlussinhaber, sprich die Eltern verwendet.

Sind die Eltern als Anschlussinhaber aber für Verstöße gegen das Urheberrecht ihrer minderjährigen Kinder überhaupt verantwortlich?
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Störerhaftung und Beweislast bei Filesharing


In einer viel beachteten Entscheidung hat das LG München I kürzlich eine Gefährdungshaftung für Anschlussinhaber bei Urheberrechtsverletzungen wegen Tauschbörsen ausgeschlossen. Das Landgericht verneint damit eine Haftung des Anschlussinhabers, die lediglich auf der Grundlage der möglichen Verfügung über einen Internetzugang beruht.

Im vorliegenden Fall wurde eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung einer Tauschbörse über den Internetanschluss einer Rentnerin begangen, ohne dass diese die zur Nutzung unabdingbaren Geräte wie WLAN-Router oder Modem, in Verbindung mit einem Computer, besaß. Lediglich eine Splitterbox befand sich in ihrem Gewahrsam.

Dieser offensichtliche Widerspruch bezüglich der möglichen Nutzung der Tauschbörse schreckte das Amtsgericht München nicht, in erster Instanz für die Klägerin zu entscheiden und die Störerhaftung auf die oben beschriebene Gefährdungshaftung auszudehnen. Für das Amtsgericht war es ausreichend, dass die Rentnerin Anschlussinhaberin war.
Erst das Berufungsverfahren vor dem LG München I verhalf der Beklagten zu ihrem Recht. Im Endurteil finden sich in der Tat einige interessante Aspekte, die hier kurz näher betrachtet werden sollen.
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Verletzungen von Urheberrechten in Online-Archiven


Die tagesaktuelle Berichterstattung gehört zu den wesentlichen Elementen der Presse. Selbstverständlich wird auch tagesaktuell über urheberrechtlich geschützte Werke, wie Fotos oder Kunstwerke Dritter, in Zeitungen berichtet. So wird auch über eine Kunstausstellung berichtet und das Kunstwerk im Zeitungsartikel abgebildet. Ähnliches geschieht im Internet auch mit der Berichterstattung über Musik- oder Filmausschnitte.
Grundsätzlich ist eine aktuelle Berichterstattung auch ohne Nutzungsrechtseinräumung des Urhebers möglich, gem. § 50 UrhG. Wichtig ist jedoch, dass dem allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit und der Tagesaktualität Rechnung getragen wird (BGH, Urteil vom 05.10.2010 – I ZR 127/09). Eine Tagesaktualität liegt je nach dem öffentlichen Interesse, selten länger als 4 Wochen, vor.
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NRW-Justizministerium: Spezialisierte Abmahnkanzleien sind eine Landplage


Überteuerte Abmahnungen von spezialisierten Abmahnkanzleien, weil unbedachte Internetnutzer Songs, Alben und Filme in Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen, sind leider mittlerweile an der Tagesordnung.

Auch die Politik hat erkannt, dass es sich bei vielen der Verfahren mitnichten noch um den Schutz des geistigen Eigentums handelt, im Gegenteil, von dem Justizministerium NRW werden entsprechend spezialisierte Anwaltskanzleien auch als Landplage bezeichnet.

Spezialisierte Anwaltskanzleien geraten zur Landplage, wodurch der Schutz des geistigen Eigentums völlig in den Hintergrund gerate. Nach einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Bürger bereits abgemahnt und zur Zahlung horrender Vergleichssummen von bis zu 4.800 Euro aufgefordert worden.
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Abmahnfirma Digiprotect ist pleite


Die Firma Digiprotect aus Frankfurt hat in der Vergangenheit verschiedenste Rechtsanwälte beauftragt, um
massenhaft Abmahnungen an Tauschbörsennutzer wegen unerlaubten Filesharings zu schicken.

Wie jetzt bekannt wurde, wurde für die GmbH am 15. Februar durch das Amtsgericht Frankfurt “die vorläufige Verwaltung des Vermögens” angeordnet. Über die Hintergründe der Insolvenz ist bislang nichts bekannt.
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