Für die Zeitschrift Lehrer und Schüler des VBE (Verband Bildung und Erziehung Klamme) habe ich mich als Rechtsanwalt für Fotorecht in einem umfangreichen Beitrag mit den Rechtsfragen rund um die Schulfotografie beschäftigt.
Insbesondere geht es in dem Beitrag um das Recht am eigenen Bild und was Lehrer bei Aufnahmen von Schülern beachten müssen. „Was müssen Lehrer bei Fotos von Schülern beachten?“ weiterlesen

Bei Verletzungen von Urheberrechten wird regelmäßig ein Verletzerzuschlag erhoben. Der Zuschlag wird zum Beispiel gefordert, wenn der Name des Urhebers nicht genannt wird.

Als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts garantiert das Recht am eigenen Bild jedem Menschen, selbst über die Veröffentlichung von Fotos zu entscheiden, auf denen er abgebildet ist. Daher dürfen Fotos in der Regel also nur dann veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person in die Veröffentlichung eingewilligt hat.
Werden Fotografien unerlaubt im Internet verwendet, stellt sich immer die Frage, wie hoch der Schadenersatzanspruch des Fotografen gegen den Verletzer ist. Für eine Berechnung der möglichen Schadenersatzansprüche kommt darauf an, zu welchen Tarifen der Fotograf üblicherweise seine Fotos vermarktet. Handelt es sich um einen Berufsfotografen, dann findet die Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Liste) anwendung.