Für die Zeitschrift Lehrer und Schüler des VBE (Verband Bildung und Erziehung Klamme) habe ich mich als Rechtsanwalt für Fotorecht in einem umfangreichen Beitrag mit den Rechtsfragen rund um die Schulfotografie beschäftigt.
Insbesondere geht es in dem Beitrag um das Recht am eigenen Bild und was Lehrer bei Aufnahmen von Schülern beachten müssen.
Schüler sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Das bedeutet, dass Fotos der Schüler nicht ohne weiteres publiziert werden dürfen. Ich beantworte in dem Beitrag Fragen, wann der Lehrer eine Zustimmung braucht und wann eine Publikation unter Umständen erlaubnisfrei möglich ist.
Wenn Sie Fragen zu der Schulfotografie haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.