OLG Hamm senkt Streitwert für Fotoklau bei eBay auf 900€


Das OLG Hamm (Urteil vom 13.09.2012, Az. I-22 W 58/12) hat den Streitwert für Bildrechtsverletzung bei einer eBay Auktion durch eine Privatperson auf 900 € gesenkt. Das OLG Hamm schließt sich damit dem Trend der Oberlandesgerichte zu einer Reduzierung der Streitwerte bei Bildrechtsrechtsverletzungen bei privaten eBay Auktionen an.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass ein höherer Streitwert bei der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos, durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet, nicht mehr angemessen erscheint.
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Facebook-Fanseite haftet für Urheberrechtsverletzung


Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 20.07.12, Az. 17 O 303/12) hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Unternehmensseite für Urheberrechtsverletzungen seiner “Fans” haftet, wenn er trotz Kenntnis einer Urheberrechtsverletzung das beanstandete Foto nicht entfernt.

Hintergrund war auf ein Facebookseite eingestelltes Bild, dass nicht durch den Seitenbetreiber selbst, sondern durch einen Dritten eingestellt worden ist und der Seitenbetreiber trotz Kenntnisnahme nicht das Bild gelöscht hat.
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CC-Lizenzen schützen nicht in allen Fällen vor Abmahnungen

Aktuell liegen uns zahlreiche Abmahnungen vor, in denen es um die angebliche urheberrechtswidrige Nutzung von Bildern geht, welche kostenfrei unter einer sog. CC-Lizenz im Internet eingestellt sind.

Unter einer CC-Lizenz versteht man die Erlaubnis, ein urheberrechtlich geschütztes Werk frei zu verwenden. CC steht für „Creative Comment“, also schöpferisches Allgemeingut. Allerdings ist zu beachten, dass es verschiedenen Ausformungen von CC-Lizenzen gibt. Der Teufel, uns somit die Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten, steckt hier im Detail.
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Fotografen sollten auf Nutzungsbedingungen achten


Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, bei denen Fotografen ihre Bilder online stellen können.
Bei manchen Anbietern, wie zum Beispiel fotolia oder istockphoto ist ganz bewusst ein kommerzieller Aspekt im Vordergrund der Nutzung. Bei anderen, wie zum Beispiel flickr oder picasa geht es vor allem darum, die Bilder einfach und unkompliziert dritten zeigen zu können.

Im Bereich Social Media, sprich Twitter und Facebook und Co. gibt es diverse Anbieter, welche Plattformen für die Veröffentlichung zur Verfügung stellen.
Dieses sind zum einen die Social Media Anbieter selbst, aber auch unabhängige Plattformen, die in den jeweiligen Dienst eingebunden werden können.

Die Nutzung ist meist sehr komfortabel und in der Regel auch kostenlos.
So sinnvoll und einfach viele Anbieter auf den ersten Blick sind, lauern bei doch Gefahren.
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TV Interview

Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat für das Medienmagazin ZAPP des NDR zu den rechtlichen Fragen der Konzertfotografie Stellung genommen.

Hintergrund sind immer weitergehenden Einschränkungen der Rechte der Fotografen durch die Konzertveranstalter, das Management oder auch die Bands. Diese fordern zum Teil verstärkt eine Übertragung der Bildrechte bzw. wollen sie direkt Einfluss auf die Veröffentlichung der Bilder nehmen.
Dieses führt dazu, dass mittlerweile schon vonseiten der Konzertfotografen, aber auch vonseiten der Journalistenverbände zu dem Boykott der Berichterstattung über bestimmte Konzerte aufgerufen wird.
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Akt Fotografie und Recht

aktfotografie-recht

Aktaufnahmen sind ein fester Bestandteil der Fotografie und stellen sowohl für das Model wie auch den Fotografen eine besondere Herausforderung dar.

Das Ergebnis sind jedoch in der Regel ästhetische und schöne Bilder.

Im Vorfeld eines solchen Shootings ist aus der Sicht eines Medienanwalts jedoch dringend zu empfehlen, sich über ein paar grundlegende Dinge Gedanken zu machen und diese in wenigen Worten schriftlich zu festzuhalten; das erspart später jede Menge Ärger und auch Geld.

Ich zeige Ihnen im Rahmen dieses Aufsatzes, worauf Sie bei Aktaufnahmen Achten haben, ganz egal, ob sie Fotograf oder Modell sind.

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Bildjournalisten rufen zu Coldplay Boykott auf


Der Deutsche Journalisten-Verband hat in einer Pressemitteilung die Bildjournalisten dazu aufgerufen, nicht über die Konzerte der britischen Band Coldplay zu berichten.

Aus Sicht des DJV lassen die Akkreditierungsbestimmungen der Musiker eine freie und ungehinderte Berichterstattung nicht zu.
Im Rahmen der Vereinbarung mit den Fotografen verlangt das Coldplay-Management unter anderem, dass sie ihre Bilder nur in einem vorher zu benennenden Medium veröffentlichen und ihr Bildmaterial Coldplay zur kostenlosen weltweiten Verbreitung zur Verfügung stellen.
Eine sehr starke Einschränkung der Rechte der Fotografen.
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Juristische Probleme der Kinder- und Schulfotografie

Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt und dieses gilt ganz besonders für Kinder. Ohne Zustimmung der Eltern dürfen Kinder nicht fotografiert und die Bilder erst recht nicht publiziert werden.
Dies zu beachten ist insbesondere im Bereich der Schulfotografie wichtig.

Die Eltern haben das Recht zu bestimmen, ob ihr minderjähriges Kind in der Schule fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. Die Lehrer dürfen über diesen Umstand nicht bestimmen.

Viele Eltern werden zunehmend sensibler, wenn es um die Fotos ihrer Kinder geht.
Gerade durch die sozialen Medien wie Facebook Twitter & Co. kann ein einmal im Internet präsentiertes Bild schnell und einfach weiter kopiert werden, sodass es fast unmöglich ist, ein einmal publiziertes Bild wieder komplett im Internet löschen zu können.

Dies führt zu ganz praktischen Problemen aufseiten der Schule, aber auch aufseiten der Fotografen.
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Fotografen boykottieren Konzert


Fotografen klagen immer häufiger über die Knebelverträge, welche von ihnen bei Konzerten, gerade von US-amerikanischen Bands, gefordert werden.
So auch bei einem Konzert der Gruppe Limp Bizkit Mitte Juni in Hamburg.
Hier weigerten sich die anwesenden Fotografen, den vom Management geforderten Vertrag zu unterzeichnen und infolgedessen gab und gibt es keine Fotos von dem Konzert.

Eine Vorgehensweise, welche man unter Fotografen immer häufiger beobachten kann.
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