Werbung für Prostitution und Sexspielzeug eingeschränkt

no_aktNach einem Beschluss des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), darf Werbung für Prostitution und Sexspielzeug grundsätzlich in Zukunft nur zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ausgestrahlt werden.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass der BLM vermehrt sexualisierte Inhalte in privaten bayerischen Hörfunk- und Fernsehprogrammen beobachtet. Die Inhalte umfassen u.a. Werbung für Bordelle und sexuelle Hilfsmittel. Über diese, auch im Tagesprogramm ausgestrahlte Werbung haben sich nach Angaben des BLM zahlreiche Zuschauer beschwert.

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RTL streicht SpiegelTV und SternTV aus dem Programm

icon_42Der TV Sender RTL hat mit sofortiger Wirkung die Sendungen SpiegelTV und SternTV aus dem Programm gestrichen. Hintergrund ist Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, nachdem wegen eines Formfehlers der Beschluss der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) ungültig ist.

Als Fernsehsender ist man rechtlich verpflichtet, sobald man einen Marktanteil von mehr als 10 % hat, auch TV Programme von Drittanbietern auszustrahlen.

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Interview über die Herausgabe der Kohl Tonbänder

DRadioFür Deutschlandradio Kultur hat Rechtsanwalt Hoesmann in einem Interview zu dem Prozess um die Herausgabe der Tonbänder des Journalisten Heribert Schwan Stellung genommen.

Hintergrund ist, dass Heribert Schwan für die Autobiografie von Helmut Kohl umfangreiche Interviews mit dem Altkanzler geführt hat. Diese Interviews wurde auf Tonbändern aufgenommen, insgesamt 630 Stunden. Nachdem es zu einem Zerwürfnis zwischen Kohl und seinem Autobiografen kam, fordert Helmut Kohl nunmehr die Herausgabe der Tonbänder.

Das Gericht in der ersten Instanz, das Landgericht in Köln entschied zu Gunsten von Helmut Kohl. Gegen dieses Urteil hat Heribert Schwan Rechtsmittel eingelegt, sodass jetzt das OLG Köln über den Rechtsstreit urteilen muss.

Rechtsanwalt Hoesmann wies im Rahmen des Interviews darauf hin, dass es sich bei Mitschnitt nicht um einen zur Veröffentlichung bestimmten Mitschnitt handelte. Daher greifen presserechtliche Veröffentlichungs-Grundsätze nicht. Vielmehr geht es auch um grundgesetzliche Persönlichkeitsrecht, welches besagt, dass jedermann selbst und allein bestimmen darf, wer sein Wort aufnehmen soll sowie ob und von wem seine auf einem Tonträger aufgenommene Stimme wieder abgespielt werden darf. „Interview über die Herausgabe der Kohl Tonbänder“ weiterlesen

BGH: Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden

ZeitungsartikelIm Presserecht und Medienrecht geht es häufig um öffentliche Äußerungen. Immer wieder ist dabei zu beobachten, dass einzelne Äußerungen isoliert aus dem Zusammenhang gerissen und gesondert verfolgt werden.

Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschied.

Äußerungen dürften nicht rein isoliert betrachtet und aus dem betreffenden Kontext herausgelöst, sondern müssen stets im Zusammenhang beurteilt werden.
So ist bei der Deutung und Auslegung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung diese in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. „BGH: Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden“ weiterlesen

LG Bonn: Spam Ordner ist täglich zu kontrollieren

icon_19E-Mail Programme sortieren automatisch Nachrichten in ein gesondertes Postfach aus, wenn es sich um sog. Spam oder Junk E-Mails handelt. Bei Spam E-Mails handelt es sich in der Regel um unverlangt zugesendeten Nachrichten mit werbenden Inhalt.

Auch wenn die E-Mail Programme in der Regel zuverlässig arbeiten, ist es nicht ausgeschlossen, dass versehentlich wichtige Nachrichten als Spam aussortiert werden können.

Es stellt nach des Landgerichts Bonn (Urteil vom 10.01.2014, Az. 5 O 189/13) eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, wenn nicht täglich der Spam Ordner kontrolliert wird. In dem zugrunde liegenden Urteil konnte der Beklagte sich nicht damit entlasten, dass eine E-Mail durch den Spam-Filter aussortiert wurde. „LG Bonn: Spam Ordner ist täglich zu kontrollieren“ weiterlesen

Pressefreiheit gibt kein Zugangsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden

haus-paragrafDie Freiheit der Presse und die Freiheit der Berichterstattung ist eines der Wesensmerkmal der Demokratie. Jedoch gilt diese Freiheit nicht schrankenlos.

Wie das Verwaltungsgericht in Berlin entschied, ergibt sich weder aus dem Berliner Pressegesetz noch aus dem Grundrecht der Pressefreiheit ein Recht für Journalisten auf Zutritt zu nicht-öffentlichen Gebäuden.

Hintergrund dieser Entscheidung ist die durch Flüchtlinge besetze ehemalige Gerhard-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg. Nachdem der Streit über die besetze Schule eskalierte, verlangten Pressevertretern, die sich über die Lage der Flüchtlinge informieren wollten, den Zugang zum Gebäude. Dies wurde durch das Bezirksamt verweigert.

Zurecht, wie die Berliner Verwaltungsrichter in einem Eilverfahren entschieden. „Pressefreiheit gibt kein Zugangsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden“ weiterlesen

Personenabbildung im Einzelfall auch ohne Einwilligung zulässig

FotografDer Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (VI ZR 197/13) entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern eines Mieterfestes in einer an die Mieter gerichteten Broschüre, auf denen einzelne Mieter gezeigt werden auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen zulässig ist, wenn die Bilder nicht unvorteilhaft und ehrverletzend sind und nicht heimlich angefertigt wurden.

In dem zugrundeliegenden Verfahren hatten zwei Mieterinnen einer Wohnungsbaugesellschaft diese auf Zahlung einer Geldentschädigung und von Abmahnkosten wegen einer ohne ihre Einwilligung erfolgten Veröffentlichung und Verbreitung eines Fotos in Anspruch genommen, welches sie gemeinsam auf einem von der Beklagten veranstalteten Mieterfestes zeigt.

Die Klage und die Berufung hatten keinen Erfolg. In der Revision hat der BGH nun entschieden, dass ein Anspruch schon deshalb ausscheidet weil das Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist (§ 23 I Nr. 1 KUG) und berechtigte Interessen der Abgebildeten nicht verletzt wurden (§ 23 II KUG). Deshalb war die Veröffentlichung ohne Einwilligung der Abgebildeten zulässig.

Es kommt bei der Frage, ob eine Personenabbildung ohne Zustimmung zulässig ist, immer auf die Frage des Einzelfalls an. „Personenabbildung im Einzelfall auch ohne Einwilligung zulässig“ weiterlesen

Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?

MicroIn einem ausführlichen Interview mit dem ORF hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingen von WhatsApp Stellung genommen. Hintergrund waren Medienberichte, in denen es hieß, dass Nutzer sämtliche Rechte an ihren Fotos verlieren, wenn sie ihre privaten Bilder über den Smartphone-Mitteilungsdienst WhatsApp verschicken würden.

Diese Nutzungsbedingungen wurden in vielen Medien falsch zitiert, denn es ist zwischen den Statusmeldungen und den privaten Nachrichten zu unterscheiden. Private Nachrichten bleiben auch bei WhatsApp privat und dürfen nicht durch WhatsApp verwendet werden. „Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?“ weiterlesen

Haftung für Fotos einer Werbeagentur

icon_44Viele Unternehmen lassen sich durch eine Werbeagentur ihren Internet- und Facebook-Auftritt erstellen und gehen davon aus, damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ein Trugschluss, denn im Ergebnis ist immer derjenige rechtlich verantwortlich, in dessen Namen der Internetauftritt oder auch Facebook-Auftritt betrieben wird.

Der bloße Verweis auf eine beauftragte Werbeagentur reicht also im Falle einer urheberrechtlichen Verletzung keinesfalls aus. Vielmehr ist der Auftraggeber und Betreiber einer Webseite zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet.
Dieses hat in einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren das Landgericht Hamburg (Beschluss von 23.04.2014, Az. 310 O 165/14) noch einmal deutlich in seiner Entscheidung betont.

In seiner Entscheidung für das Landgericht zur Begründung aus: „Haftung für Fotos einer Werbeagentur“ weiterlesen

Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Veröffentlichung von Fotos einer im Bikini bekleideten Frau

kameraIn der Printausgabe der BILD wurde 2012 von einem Raubüberfall auf einen bekannten Profifußballer am Ballermann im Mallorca berichtet.

Zur visuellen Verdeutlichung dieses Vorfalls wurde in der Zeitung eine Fotografie des Fußballers am Strand gezeigt. Im Hintergrund dieses Fotos ist im rechten Bildrand eine Frau zu sehen, die auf einer Strandliege liegt und mit einem lilafarbenen Bikini bekleidet ist.

Die Frau in dem lilafarbenen Bikini sah darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und beantragte daher, die Verleger der Bildzeitung zu verurteilen, eine erneute Veröffentlichung des Bildes zu unterlassen und ihr eine angemessene Entschädigung zu bezahlen.

Vor dem Oberlandegericht Karlsruhe (Urteil vom 14.05.2014 – 6 U 55/13) bekam die Klägerin zum Teil recht, die weitere Veröffentlichung des Bildes ist zu unterlassen. Einen Anspruch auf Entschädigung steht der Klägerin jedoch nach Ansicht der Karlsruher Robenträger nicht zu. „Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Veröffentlichung von Fotos einer im Bikini bekleideten Frau“ weiterlesen