Benutzung von Getty Images Fotos

FotografenGetty Images, eine der größten Bildagenturen der Welt, war bislang vor allem aus der konsequenten Durchsetzung ihrer Urheberrechte bekannt.

Umso mehr verwundert es nun, dass Getty Images jetzt Teile des Archivs zur kostenlosen Nutzung freigibt.

Dabei ist es mitnichten so, dass das ganze Archiv frei verfügbar ist, vielmehr sind es ausgewählte Fotos und man kann das Foto auch nicht direkt auf die eigene Webseite einbinden, sondern muss dazu den von Getty Images angebotenen Viewer nutzen.

Aus juristischer Sicht sind insbesondere die Nutzungsbedingungen interessant, denen der Nutzer vor der Einbindung des Bildes über den Viewer zustimmen muss.

Diese Nutzungsbedingungen sollte sich der Nutzer unbedingt vorher durchlesen, denn ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen können im Wege der Abmahnung verfolgt werden.

Hier einmal die wichtigsten Punkte der Nutzungsbedingungen von Getty Images in der Übersicht: „Benutzung von Getty Images Fotos“ weiterlesen

Rechtsanwalt Hoesmann in einer Diskussionsrunde beim NDR

Die Diskussion um sogenannte Posing-Bilder wird seit dem Bekanntwerden der Edathy Affäre kontrovers geführt. Im Rahmen der Diskussion hat Rechtsanwalt Hoesmann als Vertreter der Berufsfotografen an einem Streitgespräch mit Werner Schaub vom Bundesverband Bildender Künstler beim NDR teilgenommen. Thema des Gesprächs war: Nackte Kinder – was muss verboten werden?

Im Ergebnis besteht Einigkeit, dass das Persönlichkeitsrecht der Kinder unbedingt zu schützen ist. Ein Verbot des Handels dieser Bilder mit nackten Kindern würde nach Ansicht von Rechtsanwalt Hoesmann in keiner Weise die künstlerische Freiheit der Berufsfotografen oder die Arbeit von Fotografen in irgendeiner Weise einschränken. Fotografen gehen mit dem Thema von unbekleideten Kindern sehr sensibel um und die Erfahrung des Berufsverbandes zeigt, dass Aufnahmen und Aufträge, welche in diese Richtung gehen, im Zweifel abgelehnt werden. „Rechtsanwalt Hoesmann in einer Diskussionsrunde beim NDR“ weiterlesen

Abmahnung wegen Bildnutzung auf Amazon erfolglos

Paragraph_3Abmahnungen wegen angeblicher Bildrechtsverletzungen auf amazon sind nicht immer berechtigt.

Hintergrund sind die Nutzungsregeln von amazon, nach denen Händler, welche Fotos auf amazon hochladen, stillschweigend den Nutzungsbedingungen von amazon zustimmen. Gemäß diesen Nutzungsbedingungen dürfen Dritte die Bilder dann selbst in ihrem eigenem Angebot auf amazon nutzen. Auch wenn diese Regelung rechtlich sehr zweifelhaft ist, liegt gleichwohl eine wirksame Rechteeinräumung vor und eine vor dem Landgericht Köln verhandelte Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung war erfolglos. (LG Köln, Urteil vom 13.02.2014 – 14 O 184/13) „Abmahnung wegen Bildnutzung auf Amazon erfolglos“ weiterlesen

BGH verneint Anwendung der MFM Liste

icon_04Bei der Verletzung von Urheberrechten an Fotos ist in der Regel auch ein Schadenersatz an den Fotografen zu zahlen.

Dabei wird als Berechnungsgrundlage der möglichen Schadenersatzansprüche des Fotografen für die urheberrechtliche Verletzung häufig auf die sog. MFM-Liste zurückgegriffen. Bei der MFM-Liste handelt es sich um eine von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing herausgegebene Liste mit den marktüblichen Preisen für fotografische Leistungen.

Diese Liste darf jedoch nicht pauschal auf jede Bildrechtsverletzung angewendet werden. Vielmehr kommt es immer auch auf die konkrete Verletzung der Urheberrechte. „BGH verneint Anwendung der MFM Liste“ weiterlesen

Interview auf StarFM – Rechtliche Fallstricke von Livestreams

starfm

Livestreams erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit im Internet. Gerade viele Sportsfreunde nutzen die Möglichkeit, um die, eigentlich nur im Pay-TV gegen Bezahlung zu sehenden Fußballspiele ihrer Lieblings Mannschaft, sich kostenlos im Internet auf Livestream Seiten anzugucken.

Juristisch bislang ungeklärt ist die Frage, ob das Anschauen eines solchen Livestreams rechtlich legal ist oder nicht.

„Interview auf StarFM – Rechtliche Fallstricke von Livestreams“ weiterlesen

Amtsgericht Düsseldorf erschwert Filesharing Klagen

paragraph

Abmahnanwälte haben es vor deutschen Gerichten immer schwerer.
Immer mehr Gerichte weisen diese Klagen ab, wenn begründete Zweifel an der Täterschaft des Anschlussinhabers vorliegen.

Das Düsseldorfer Amtsgerichts ( Az.: 57 C 17825/13) hat in bemerkenswerter Klarheit eine Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch eine Tauschbörsennutzung abgewiesen:

“Das Gericht weist darauf hin, dass nach seiner gefestigten Rechtsauffassung für den Anschlussinhaber lediglich eine sekundäre Darlegungslast dahingehend besteht nachvollziehbar einen Sachverhalt vorzutragen, aus dem sich die ernsthafte Möglichkeit der Täterschaft einer anderen Person ergibt. Sobald dieser Vortrag erfolgt ist, verbleibt es bei der vollen Beweislast der Klägerseite dafür, dass der Anschlussinhaber selbst täterschaftlich gehandelt hat, eine Beweislastumkehr ist mit der sekundären Darlegungslast nicht verbunden (mit Hinweis auf das Urteil des AG Düsseldorf 57 C 3144/13). „Amtsgericht Düsseldorf erschwert Filesharing Klagen“ weiterlesen

Facebook verstößt gegen deutsches Recht

Facebook DatenschutzFacebook unterlag in einem Rechtsstreit mit den Verbraucherzentralen auch in der Berufungsinstanz (PM 3/2014) vor dem Kammergericht Berlin.
Hintergrund des Streits sind von Facebook angewendete Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte.

Die Facebook Ireland Limited wurden vom Landgericht Berlin im Jahr 2012 bestimmte Verfahrensweisen untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Ferner hatte das Gericht Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten. Gegen diese Entscheidung hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, welche jedoch nun vom Kammergericht zurückgewiesen worden ist. „Facebook verstößt gegen deutsches Recht“ weiterlesen

Urheberrecht: Eltern haften nicht für volljährige Familienangehörige

Der Bundesgerichtshof hat erneut über Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen entschieden. Das Urteil vom 08.01.2014 des BGH ( Az. I ZR 169/12 – Bearshare) gibt für einige Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen Grund zum Aufatmen. Nach diesem Urteil haften Anschlussinhaber nun nicht mehr für ihre volljährigen Familienangehörigen, soweit ihnen der illegale Missbrauch ihres Anschlusses unbekannt war.

Bei dem Verfahren vor den Karlsruher Richtern wurde auf die familiäre Vertrauensstellung bei der Anschlussüberlassung und die Eigenverantwortung volljähriger Kinder Bezug genommen. Volljährige Familienangehörige müssen deshalb nicht belehrt oder überwacht werden, solange es nicht konkrete Umstände für einen Anschlussmissbrauch gibt. Sollten dem Anschlussinhaber solche rechtswidrigen Umstände auffallen, hat er jedoch die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wie diese „erforderlichen Maßnahmen“ konkret auszusehen haben, ließ der BGH in dieser Entscheidung offen.

„Urheberrecht: Eltern haften nicht für volljährige Familienangehörige“ weiterlesen

Ein Foto ist auf 2 Webseiten zulässig

Das Amtsgericht Düsseldorf (AG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013, Az. 57 C 14411/12) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Schadenersatz zu zahlen ist, wenn ein durch einen Webdesigner zur Verfügung gestelltes Bild auch unter 2. Domain bei dem Kunden abrufbar ist.

Im Ergebnis hat das Gericht diesen Anspruch verneint, da im Zweifel der erlaubte Nutzungsumfang nicht überschritten wird, wenn die Website mit einer zweiten Domain adressiert wird.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Webdesigner für einen Kunden eine Webseite zu einem Festpreis erstellt und zudem selbst erstellte Fotos für den Internetauftritt des Kunden zur Verfügung gestellt. „Ein Foto ist auf 2 Webseiten zulässig“ weiterlesen

Zu kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist nicht verbindlich

Im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht wird bei Verstößen regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer meist kurz gesetzten Frist gefordert.

Welche Frist jeweils angemessen ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. In der Regel sollte eine Frist von mindestens drei Werktagen gesetzt werden, um dem Abgemahnten die Möglichkeit der Reaktion zu geben.

Nur bei ganz besonderen Umständen, wie zum Beispiel bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen können auch kürze Fristen gesetzt werden; dieses sind jedoch Ausnahmen.

Eine zu kurz gesetzte Frist von wenigen Stunden ist jedoch für den Abgemahnten nicht verbindlich, stattdessen beginnt eine angemessene Frist zu laufen. „Zu kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist nicht verbindlich“ weiterlesen