Schadensersatz für die Nutzung eines Kartenausschnitts beträgt 100 Euro


Die unberechtigte Nutzung von Kartenausschnitten und Stadtplänen ist immer wieder Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen. Firmen wie United Navigation GmbH und Eurocities AG (Stadtplandienst) lassen über verschiedene Rechtsanwälte Abmahnungen verschicken, wenn ein vermeintlicher Verstoß gegen Urheberrechte ermittelt wurde.

In der Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung eines Kartenausschnitts wird regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung von Abmahngebühren und die Zahlung von Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung gefordert; häufig wird von den abmahnenden Kanzleien ein auch „entgegenkommendes“ Vergleichsangebot gemacht. Ruft man direkt bei der Kanzlei an, wird häufig der Betrag noch weiter reduziert, bewegt sich aber immer noch in einem vierstelligen Bereich.

Dieses „Vergleichsangebot“ ist häufig zu hoch angesetzt und würde so nicht vor Gericht ausgeurteilt werden. Daher sollte ohne anwaltliche Prüfung weder die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnet, noch der geforderte Betrag gezahlt werden.

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Streit um Hitlers Buch “Mein Kampf”

Der Freistaat Bayern hatte für das 2015 eine kommentierte Fassung von Adolf Hitlers “Mein Kampf” angekündigt; jetzt soll nach Angaben der bayerischen Landesregierung dieses Buch doch nicht erscheinen, da der Inhalt des Buches von der bayerischen Regierung als volksverhetzend angesehen wird.

Juristischer Hintergrund dieses Streits um die Neu-Auflage ist das auslaufende Urheberrecht an dem Buch. Denn das Urheberrecht an Hitlers “Mein Kampf” liegt beim Freistaat Bayern, da dem Freistaat Bayern das Privatvermögen von Adolf Hitler nach dessen Tod 1945 übertragen worden ist.

Zu diesem Vermögen gehörte auch das Urheberrecht an Hitlers “Mein Kampf”. Das Urheberrecht erlischt jedoch nicht mit dem Tod des Urhebers, sondern erst 70 Jahre nach seinem Ableben.
Das bedeutet, das zurzeit noch ein Urheberrecht an Hitlers umstrittenem Buch besteht und der Freistaat Bayern aus dem Urheberrecht gegen eine Publikation vorgehen.

Juristisch interessant wird es jedoch, wenn im Jahre 2016 das Urheberrecht an dem Buch ausläuft, denn 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das Urheberrecht und das Werk wird “gemeinfrei”. Das bedeutet, ab diesem Tag darf es von jedem frei und ohne Einschränkung verwendet, mithin auch erneut publiziert werden. „Streit um Hitlers Buch “Mein Kampf”“ weiterlesen

Foto- und Bildrecht: Rechtsanwalt Hoesmann im Interview

http://www.youtube.com/watch?v=G0NTncT6DwQ

Das Fotografieren auf der Straße, insbesondere das Fotografieren von Menschen, unterliegt strengen juristischen Regeln. Welche Regeln zu beachten sind, erklärt Rechtsanwalt Hoesmann im Interview.

Mehr Videos und Interviews unserer Medienrechtskanzlei finden Sie auf youtube – LINK

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Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an den von Werken der zweckfreien Kunst.

Hintergrund ist ein urheberrechtlicher Streit über einen Spielzeugzug.
Die Klägerin hat für die Beklagte Entwürfe für einen Zug aus Holz gefertigt, auf dessen Waggons sich Kerzen und Ziffern aufstecken lassen (“Geburtstagszug”) und im Jahr 1998 dafür ein Honorar von 400 DM erhalten.

Aufgrund des großen Verkaufserfolgs des Zuges ist die Klägerin der Ansicht, dass ihr eine höhere Vergütung zusteht. Das Urheberrecht sieht seit 2004 vor, dass dem Urheber eine nachträgliche Vergütung für seine Tätigkeit zusteht, wenn die ursprüngliche Vergütung in einem Missverhältnis zu den später tatsächlich erzielten Vorteilen steht.

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Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken trifft in Kraft

ReichstagUnseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sind immer wieder Gegenstand von Beschwerden. Viele Betroffene empfinden es als „Abzocke“, für vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße zum Teil erhebliche Kosten als Schadensersatz zahlen zu müssen.

Durch das neue Gesetz sollen diese unseriösen Geschäftspraktiken eingeschränkt werden.
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist ab sofort gültiges Recht.
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Verteidigung in Filesharingfällen: pauschales Bestreiten genügt nicht

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Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten in Tauschbörsen, sog. Filesharing-Abmahnungen sind ernst zu nehmen und dürfen nicht ignoriert werden.

Bei der Verteidigung gegen eine solche Abmahnung kommt es auch auf die richtige Taktik an, auch wenn man sich selbst keiner Schuld bewusst ist.
Die Anwaltskanzlei verlangt in der Abmahnung üblicherweise eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Schadensersatzes.

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EuGH: Urheberrechtsverletzungen im EU-Ausland können auch im eigenem Land verfolgt werden

europaDer Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Urheber bei Urheberrechtsverletzungen im EU – Ausland gestärkt. Nach dem Urteil des EuGH kann der Urheber an dem Gericht seines Wohnortes gegen den Verletzer vorgehen, auch wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat.

In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um einen französischen Musiker, der gegen die Verbreitung einer ungenehmigten CD-Veröffentlichung durch ein englisches Unternehmen vorging.

Der EuGH bejahte im Ergebnis die Zuständigkeit der französischen Gerichte.
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Interview auf RTL: Anti-Racheporno-Gesetz auch in Deutschland

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Rechtsanwalt Hoesmann hat dem TV-Sender RTL heute ein Interview zu dem sog. Anti-Racheporno-Gesetz in Kalifornien gegeben. Nach diesem Gesetz ist es ab sofort in Kalifornien strafbar, Nacktaufnahmen von einem Menschen ins Internet zu setzen, ohne dass dieser das ausdrücklich genehmigt hat.

Bei dem Interview ging es insbesondere auch um die Frage, ob entsprechende rechtliche gesetzliche Regelungen auch in Deutschland existieren, die das Verbreiten von „Rachefotos“ unter Strafe stellen.

Eine solche Regelung existiert in Deutschland und das Verbreiten von entsprechenden Fotos ist seit 2004 unter Strafe gestellt. Neben den strafrechtlichen Ansrüchen bestehen natürlich auch noch die zivilrechtlichen Ansprüche der abgebildeten Person, mit denen sowohl ein Unterlassen der Verbreitung wie auch ein Schadensersatz gefordert werden kann. „Interview auf RTL: Anti-Racheporno-Gesetz auch in Deutschland“ weiterlesen

Schutz von Sendeformaten und Konzepten

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Die TV Sender sind, soweit es neue Fernsehformate angeht, häufig nicht sehr einfallsreich. Was bei dem einem Sender gut bei dem Zuschauer ankommt, wird in ähnlicher Form innerhalb kürzester Zeit auch in einer ähnlichen Form auf den anderen Sendern gezeigt.

Es fing an mit den Talkshows in den 90er, dann folgten die zahlreichen Gerichtssendungen und zurzeit sind „Scriptet-Reality“ Sendungen stark im kommen. Auf vielen Sendern laufen zumeist zeitgleich sehr ähnliche Sendungen.

Doch dürfen diese Sendeformate eigentlich kopiert werden? „Schutz von Sendeformaten und Konzepten“ weiterlesen

OLG Hamm begrenzt Gegenstandswert bei Filesharing-Abmahnung eines Filmwerks auf 2.000 €


Immer häufiger verneinen Gerichte die oft astronomisch anmutenden Forderungssummen der Abmahnkanzleien in Höhe von zum Teil mehreren 1.000 € für einen einmaligen, nicht gewerblichen Urheberrechtsverstoß.

Einige Juristen sehen hierin bereits eine Abkehr der Gerichte von ihrer ursprünglichen Rechtsprechung, dies auch im Hinblick des aller Voraussicht nach im Oktober in Kraft tretenden „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, welches künftig eine Deckelung der Abmahnkosten vorsieht. In diese Richtung scheint nun auch das aktuelle Urteil des OLG Hamm zu weisen (Beschluss vom 05.09.2013, AZ.: I-22 W 42/13). „OLG Hamm begrenzt Gegenstandswert bei Filesharing-Abmahnung eines Filmwerks auf 2.000 €“ weiterlesen