
Facebook ist eines der größten sozialen Netzwerke weltweit. Täglich „posten“ Millionen von Menschen Texte oder Fotos auf der Social-Media Plattform und teilen diese so mit ihren Mitmenschen.
Das Profilbild bei Facebook ist dabei für jeden öffentlich einsehbar und nicht nur für die Freunde.
Doch es ist, so das Oberlandesgericht München, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, wenn dieses Profilbild im Rahmen eines sogenannten „Internetprangers“verwendet wird. (OLG München, Urt. v. 17.03.2016 – Az.: 29 U 368/15). „Verwendung des Facebook-Profilfotos nur mit Zustimmung“ weiterlesen


Das Landgericht in Berlin entschied, dass das passive Schauen in eine Filmkamera oder deren Wahrnehmen keine konkludente Einwilligung in die Filmaufnahmen darstellt. Eine Geldentschädigung wiederum wies das Gericht mangels zeitnaher Beseitigung ab. 
Ist die Übernahme von kurzen Musikschnipseln von 2 Sekunden Längen bereits eine Urheberrechtsverletzung oder nicht? Mit dieser Frage musste sich bereits mehrere Gerichte beschäftigen.
Viele Eltern werden es kennen, plötzlich landet eine Abmahnung im Briefkasten, weil über den Familienanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Die Kinder, in der Regel auch ordentlich über mögliche Verstöße im Internet belehrt, könnten den Verstoß begangen haben.
Unserer Kanzlei liegen zurzeit zahlreiche Mahnbescheide der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München zur Prüfung vor. Hintergrund dieser Mahnbescheide sind urheberrechtliche Abmahnungen aus dem Jahre 2012.