Keiner liest gerne Lügen über sich im Internet. Juristisch dagegen erfolgreich vorzugehen ist aber gar nicht so einfach. Hintergrund dessen ist, dass grundsätzlich der Anspruchsteller die Beweislast dafür trägt, dass jemand die Unwahrheit über ihn sagt.
Die stellt gerade bei Äußerungen Internet ein großes Problem dar, da es zum Teil schwierig ist, die Unwahrheit bestimmte Äußerungen rechtssicher nachweisen zu können. Derjenige, der eine Behauptung Internet aufstellt, ist regelmäßig aufgrund der sehr weit gefassten Meinungsfreiheit in einer besseren Position, als derjenige, der dagegen wehrt. „Beweislastumkehr bei rufschädigenden Tatsachenbehauptungen“ weiterlesen

Bislang gab es im Urheberrecht keinen Strafzuschlag. Das bedeutet, wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Werk benutzt hat, musste man zwar im Falle eines Verstoßes eine Lizenzgebühr bezahlen, ein wie auch immer gearteter Strafzuschlag war jedoch dem Urheberrecht fremd.
CE Kennzeichen tragen zur Sicherheit im online Handel bei. Als Händler müssen Sie dazu beitragen, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf den Markt kommen.
Manchmal liest man Beschwerden von Künstlern, dass „schon wieder“ eines ihrer Werke von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurde. Doch was ist diese Prüfstelle und was macht diese eigentlich?