Darf ein Gericht zu einer Anklage eine Pressemitteilung herausgeben oder greift es damit zu sehr in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen ein?
Darüber hatte kürzlich das Oberverwaltungsgericht NRW im Urteil 4 B 1380/20 vom 04.02.2021 zu entscheiden. In diesem ging es um die Pressemitteilung des Amtsgerichtes über die Anklage gegen einen ehemaligen Fußballprofi.
Im Ergebnis stellte das oberste Verwaltungsgericht in Nordrhein Westfalen fest, dass die Presse durch das Gericht informiert werden darf, jedoch seitens des Gerichtes unbedingt eine Neutralität zu wahren ist.