Streitwert des Klägers in Wettbewerbssachen

Der Streitwert spielt im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht bei Abmahnungen eine wichtige Rolle, da die Anwälte ihre Gebühren über den Streitwert berechnen. Welcher Streitwert angemessen ist, führt immer wieder zu Streit. Gerade im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht gibt es aber keine Tabellen, welcher Streitwert für einen Rechtsstreut angemessen ist. Hier kommt es vor allem auf die Schätzung des (abmahnenden) Anwalts an.

Den angegebenen Streitwerten kommt dabei regelmäßig eine indizielle Bedeutung zu, wie das OLG Frankfurt entschieden hat. Gerichte können demnach nur von überhöhten Streitwertangaben für Unterlassungsansprüche des Klägers abweichen, wenn diese offensichtlich überhöht sind. (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.03.2017, 6 W 24/17)

Abmahnung Verstoß UWG

Der Kläger ging vor Gericht, weil ein Mitbewerber bei der Einstellung von Online-Angeboten es unterlassen hatte, mehrere gesetzlich vorgesehene Informationen anzugeben und nebenher den Eindruck hat entstehen lassen, dass es sich um private Angebote handelte. Das LG Gießen empfand die vom Kläger angegebenen Streitwerte von 20.000 Euro für seine geltend gemachten Unterlassungsansprüche als zu hoch und reduzierte diesen. Dagegen legte der Kläger Rechtsmittel an und gewann vor dem OLG Frankfurt.

Beschluss OLG Frankfurt: Streitwert angemessen

Mitte März entschied das OLG Frankfurt also, dass den Streitwerten, die vom Kläger angegeben werden, grundsätzlich eine indizielle Bedeutung bezüglich seiner Interessen zukäme. Sind die Streitwerte offensichtlich zu hoch, soll das Gericht von ihnen abweichen. Im oben genannten Fall stimmte das OLG dem Kläger zu – die Streitwerte seien entgegen der Entscheidung des LG nicht übersetzt. Die Beeinträchtigung durch die nicht angegebenen Informationen enthielt zwar in der Tat nur einen geringen Streitwert. Das Auftreten als Privater wiederrum sei allerdings eine deutlich schwerwiegendere Beeinträchtigung und offenbare demnach einen deutlich wertvolleren Unterlassungsanspruch.

Rechtsanwalt Hoesmann

Hohe Streitwerte führen immer wieder zu Streit. Gerade bei Abmahnungen im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht werden relativ hohe Streitwerte aufgerufen. Ob diese zu hoch sind, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

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