Unverpixelte Bildberichterstattung bei Überfall-Opfer zulässig

DSCF1746-Kopie-2Unfall-Opfer dürfen erkennbar und unverpixelt gezeigt werden, wenn es sich bei der identifizierenden Berichterstattung um ein Opfer eines Überfalls handelt. Dies entschied das Landgericht Essen (Urteil vom 05.06.2014, Az. 4 O 107/14). Das Landgericht folgt mit diesem Urteil der bisherigen Rechtsprechung des BGH über unverpixelte Bildveröffentlichungen (Az. VI ZR 108/10). „Unverpixelte Bildberichterstattung bei Überfall-Opfer zulässig“ weiterlesen

Interview von Rechtsanwalt Hoesmann in der Zeit

Zeit

Der Bahnstreik ist zurzeit das mediale Thema. Viele Zeitungen haben dieses Thema als Titelstory aufgenommen. Dabei wird nicht nur den Streik als solches, sondern auch über die Beteiligten und auch die Betroffenen berichtet.

Besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht der Gewerkschaftsführer der GPL Klaus Weselsky. Der Focus hat in seiner online Ausgabe über die privaten Wohnverhältnisse des Gewerkschaftsbosses berichtet und dabei auch Fotos seines Privathauses publiziert.

Für den Onlineauftritt der renommierten Wochenzeitung “Die Zeit” hat Rechtsanwalt Hoesmann als Experte für Medienrecht zu der Frage Stellung genommen, ob eine solche Berichterstattung nicht gegen das Presserecht verstößt.

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Erkennbare Berichterstattung – Pixelung häufig nicht ausreichend

ZeitungsartikelDie Erkennbarkeit einer Person im Rahmen einer Berichterstattung kann auch durch die Gesamtumstände gegeben sein. Selbst wenn nur einzelne Körperpartien gezeigt werden bzw. das Gesicht gepixelt wird, kann aus den weiteren Umständen einer Erkennbarkeit des Abgebildeten gegeben sein.

Gegen eine solche Berichterstattung kann man sich wehren.

Juristisch handelt es sich um eine erkennbare Personenaufnahme, wenn gemäß des § 22 S. 1 KUG die Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes in einer für Dritte erkennbaren Weise (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 2201, mwN) gegeben ist. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Fotografie handeln, es reicht die Reproduktion in jeder beliebigen Form aus, sprich auch Youtube Videos und öffentlice Facebook Posting unterfallen dem Merkmal der Aufnahem. (vgl. BeckOK Urh/R/Engels, KunstUrhG, § 22 Rn. 20).

Für eine Erkennbarkeit ist es dabei ausreichend, wenn Teile der Person abgebildet werden und aus dieser Darstellung Anhaltspunkte für den Abgebildeten entstehen, er könne möglicherweise von Dritten erkannt werden (BGH GRUR 1962, 211). Hinsichtlich des »Dritten« ist eine Erkennbarkeit für einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis, den der Betroffene nicht ohne Weiteres selbst unterrichten bzw. überschauen kann, ausreichend (vgl. BeckOK Urh/R/Engels, KunstUrhG, § 22 Rn. 22; LG Köln, ZUM-RD 2005, 351). „Erkennbare Berichterstattung – Pixelung häufig nicht ausreichend“ weiterlesen

ARD und ZDF dürfen nicht bei Hauptversammlung des ADAC filmen

DSC_7953Der in die Kritik geratene deutsche Automobilclub ADAC hat beschlossen, dass die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten während der Hauptversammlung keinen Film und Tonaufnahmen machen dürfen. Von den Chefredakteuren der beiden Sender Thomas Baumann und Peter Frey wird das Filmverbot „als höchst bedauerlich“ bezeichnet.

Der ADAC ist berechtigt, zu bestimmen wer zu der Hauptversammlung Zutritt hat.

Journalisten haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme an privaten Veranstaltung. Die Hauptversammlung des ADAC ist rechtlich eine private Veranstaltung, auch wenn eine Vielzahl von Mitgliedern daran teilnehmen können. „ARD und ZDF dürfen nicht bei Hauptversammlung des ADAC filmen“ weiterlesen

Verletzungen von Urheberrechten in Online-Archiven


Die tagesaktuelle Berichterstattung gehört zu den wesentlichen Elementen der Presse. Selbstverständlich wird auch tagesaktuell über urheberrechtlich geschützte Werke, wie Fotos oder Kunstwerke Dritter, in Zeitungen berichtet. So wird auch über eine Kunstausstellung berichtet und das Kunstwerk im Zeitungsartikel abgebildet. Ähnliches geschieht im Internet auch mit der Berichterstattung über Musik- oder Filmausschnitte.
Grundsätzlich ist eine aktuelle Berichterstattung auch ohne Nutzungsrechtseinräumung des Urhebers möglich, gem. § 50 UrhG. Wichtig ist jedoch, dass dem allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit und der Tagesaktualität Rechnung getragen wird (BGH, Urteil vom 05.10.2010 – I ZR 127/09). Eine Tagesaktualität liegt je nach dem öffentlichen Interesse, selten länger als 4 Wochen, vor.
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Dortmunder OB geht juristisch gegen zahlreiche Medien vor


Der Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen eine aus seiner Sicht unwahre Berichterstattung über ein Haushaltsloch in Höhe von 100 Mio €, welches einen Tag nach seiner Wahl zum Oberbürgermeister 2009 bekannt geworden ist. Ebenso wendet er sich gegen eine Berichterstattung, in denen es über die Annahme von vermeintlichen Privatspenden im Wahlkampf 2009 geht.

Ullrich Sierau fühlt sich durch die Berichterstattung nicht in als Privatperson angegriffen, sondern die Berichterstattung würde die Interessen der Stadt Dortmund verletzen, da Ullrich Sierau in seiner Funktion als Bürgermeister angegriffen worden wäre. Aus diesem Grund werden die zahlreichen Verfahren von der Stadt geführt und auch bezahlt. Die Kosten für die mit diesem Fall beauftragte Kanzlei Redeker Sellner Dahs aus Bonn (waren auch die Anwälte von Wulff) belaufen sich schon auf über 17.000 € und werden von der Stadt Dortmund vorfinanziert.
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Unschuldsvermutung und Berichterstattung – zum medialen Umgang der Presse mit der Affäre Wulff

wulff presse
Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Wulff und seinen Unternehmerfreund Groenewold . Sie hatte deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt, um gegen Wulff ermitteln zu können.

Dies führte schließlich zum Rücktritt von Bundespräsident Wulff. Auch wenn Wulff nicht mehr Bundespräsident ist, ändert dies nichts an den staatsanwaltlichen Ermittlungen und dem Umgang der Presse mit dem Thema.
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Presserat rügt Berichterstattung

Der Deutsche Presserat hat Rügen gegen verschiedene Zeitungen und Zeitschriften ausgesprochen. Insbesondere hat der Presserat die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und die fehlende Trennung von Werbung und Redaktion gerügt.
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