Bei der Publikation von Fotos spielt es immer wieder eine Rolle, ob das Foto gewerblich oder redaktionell genutzt wird. Viele Nutzungsbedingungen Schreiben unterschiedliche Regeln vor, je nachdem ob ein Foto gewerblich oder redaktionell genutzt wird. Die Frage, wann ein Foto redaktionell und wann ein Foto gewerblich genutzt wird hängt immer vom Gesamteindruck ab.
Bei der Nutzung eines Bildes im eigenen Onlineauftritt ist auf die umfassende Gestaltung der Gesamtheit und nicht nur isoliert auf den Auftritt, in dem das Bild verwendet wurde, abzustellen.
Das bedeutet, dass selbst wenn das Bild im Rahmen eines redaktionellen Beitrages verwendet worden ist, kann gleichwohl eine redaktionelle Nutzung vorliegen. Dies ist zum Beispiel dann gegeben, wenn der Beitrag auf einer Webseite erscheint, welche eindeutig Werbung für ein bestimmtes Unternehmen macht, wie zum Beispiel eine Unternehmenswebseite.
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Vorsicht vor einer Anmeldung auf der Webseite grosshandel-produkte.de der Vendis GmbH. Wenn Sie sich auf dieser Seite anmelden, schließen sie ein zweijähriges Abo in Höhe von rund 239 € jährlich ab. Der Hinweis auf die Kosten wird von vielen Nutzern bei der Anmeldung übersehen
In unserer täglichen Praxis als Rechtsanwälte für Medienrecht haben wir immer wieder mit Bildrechtsverletzungen und Videorechtsverletzungen in TV Sendern zu tun. Häufig treten Mandanten an uns heran, weil Sie im Fernsehen einen Fernsehbeitrag entdeckt haben, in dem ein von ihnen aufgenommenes Foto oder Video veröffentlicht wurde.
Bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen wegen einer unerlaubten Verwendung von Fotos muss der Abmahner seine Nutzungsrechte nachweisen.
Der offene Brief von Taylor Swift an Apple hinsichtlich der kostenlosen Nutzung ihrer Musik hat viel Zuspruch gefunden und zu einer Umkehr von Apple geführt. Apple wird jetzt auch in der kostenlose Testphase die Künstler vergüten. Ein Triumph der Künstler und deren Recht auf Vergütung.