Fremde Marken dürfen im Rahmen einer eigenen Werbung genannt werden. Das Landgericht München hat entschieden, dass die Nennung eines fremden Markennamens in einem eigenem Angebot zulässig ist.
Der Sachverhalt
Die Beklagte vertreibt Kosmetikartikel. Sie bot auf der Handelsplattform Ebay Antifalten Gesichtspads an. Diese Produkte waren mit der Beschreibung „keine FR“ gekennzeichnet. Der Kläger hingegen sah in der Nennung des Namens einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Markenrecht der Marke FR und mahnte diesen angeblichen Verstoß ab. Da sich die Parteien außergerichtlich nicht einigen konnten, landete der Streit vor dem Gericht im München. „Keine Rufbeeinträchtigung bei Nennung fremder Marken in eigener Werbung“ weiterlesen

Viele Hausbesitzer fragen sich, was sie eigentlich machen sollen, wenn sie eine ferngesteuerte Drohne über ihren Garten sehen.

Wer ein Kontaktformular auf seiner Webseite bereithält, sollte auch eine Datenschutzerklärung auf seiner Webseite haben.
Die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel hat beschlossen, die Störerhaftung abzuschaffen.
In Köln hat wurde der Bundesverband Copter Piloten (BVCP) gegründet.
Vielen Fotografen ist gar nicht klar, dass sie sich in einem juristischen Spannungsfeld bewegen, wenn sie Personen auf der Straße fotografieren. Hintergrund dessen ist, dass die Personen auf der Straße in Deutschland durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt sind.