Vielen Fotografen ist gar nicht klar, dass sie sich in einem juristischen Spannungsfeld bewegen, wenn sie Personen auf der Straße fotografieren. Hintergrund dessen ist, dass die Personen auf der Straße in Deutschland durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt sind.
Aufnahmen, bei welchen Personen ungefragt auf der Straße fotografiert werden, müssen nicht geduldet werden und stellen in vielen Fällen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Die Kunstfreiheit des Fotografen findet demnach die Grenzen in Ihrem Persönlichkeitsrecht. Dies hat das LG Berlin in seinem Urteil vom 3. Juni 2014 (27 O 56/14) erneut bestätigt. „Straßenfotografie verletzt das Persönlichkeitsrecht“ weiterlesen

Uns liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Näbig aus Berlin vor, in welcher Rechtsanwalt Näbig für die Firma Secura Consult Versicherungsmakler GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Hallwachs, bei unserem Mandanten einen angeblichen Datenschutzverstoß wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung abmahnt.
Die Kanzlei Hoesmann hat in einem Verfahren gegen die öffentliche rechtliche Rundfunkanstalt des SWR vor dem Landgericht Potsdam ein Schmerzensgeld in Höhe von 16.000€ für die Klägerin errungen.
Drohnen erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit und mit der Verbreitung der Drohnen steigt natürlich auch die Gefahr von Rechtsverletzungen. Mit seiner Entscheidung vom 16. April 2015 (Az. 37 C 454/13) hat das Amtsgericht Potsdam eines der ersten deutschen Urteile zu Drohnenflügen erlassen.
Seit der BGH-Entscheidung bezüglich des Filesharings hat sich eine gewisse Verunsicherung breit gemacht. Insbesondere Kanzleien, die Rechteinhaber vertreten, versuchen nunmehr, gestützt auf die Entscheidung, hohe Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
Wird ein dunkelhäutiger Mann grundlos nicht in eine Diskothek eingelassen, ist dies nach Ansicht des Amtsgerichts Hannover eine Diskriminierung und eine Entschädigung in Höhe von EUR 1000 zu zahlen.