Archiv für die Kategorie ‘Pressefreiheit’

12. März: Welttag gegen Internetzensur

Freitag, März 12th, 2010

Anlässlich des “Welttags gegen Internetzensur” hat Reporter ohne Grenzen die Liste “Feinde des Internets” aktualisiert.

Auf dieser Liste werden die Staaten aufgeführt, welche unliebsame Internetnutzer systematisch verfolgen und „unerwünschte“ Online-Informationen oft mit großem technischen Aufwand zensieren.

Insgesamt finden sich 12 Staaten auf der Liste. Neben China, Iran und Birma,, befinden sich auch Nordkorea, Turkmenistan, Kuba, Saudi-Arabien, Ägypten, Usbekistan, Syrien, Tunesien und Vietnam auf der Liste. Erstmals wurden jetzt die Türkei und Russland unter Beobachtung gestellt, da hier Maßnahmen ergriffen worden sind, welche leicht zu einschneidenden Zensurmaßnahmen missbraucht werden könnten.

Der “Welttag gegen Internetzensur” wurde erstmals 2009 initiiert und soll vor der zunehmenden Bedrohungen der Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet warnen.

Bericht bei ROG: http://redir.ec/TFou

Bericht: Feinde des Internets (auf Englisch): pdf Dokument

Erklärung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Dienstag, März 2nd, 2010

Die Pressemitteilung Nr. 11/2010 des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratdatenspeicherung.

Urteil vom 2. März 2010 (den Volltext finden Sie hier: http://redir.ec/IAlv)

– 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 –

Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch das Gesetz zur  Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007.

§ 113a TKG regelt, dass öffentlich zugängliche Telekommunikationsdiensteanbieter verpflichtet sind, praktisch sämtliche Verkehrsdaten von Telefondiensten (Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS), E Mail Diensten und Internetdiensten vorsorglich anlasslos zu speichern.

Die Speicherungspflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf alle Angaben, die erforderlich sind, um zu rekonstruieren, wer wann wie lange mit wem von wo aus kommuniziert hat oder zu kommunizieren versucht hat. Nicht zu speichern ist demgegenüber der Inhalt der Kommunikation, und damit auch, welche Internetseiten von den Nutzern aufgerufen werden. Nach Ablauf der Speicherungspflicht von sechs Monaten sind die Daten innerhalb eines Monats zu löschen.

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Markwort verliert vor dem BGH gegen die Saarbrücker Zeitung wg. kritischer Interviewäußerungen

Mittwoch, November 18th, 2009

Wie der BGH am 17.11.2009  mitteilte hat der Chefredaktuer des Nachrichtenmaganzins Focus, Helmut Markwort, gegen die Saarbrücker Zeitung verloren. Herr Markwort hatte von dem Zeitungsverlag verlangt, den künftigen Abdrucks von Teilen eines Interviews zu unterlassen.

Gegenstand des Interviews waren Äußerungen des Autors und Kabarettisten Roger Willemsen aus Anlass des bevorstehenden Bühnenauftritts “Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort – Die Weltgeschichte der Lüge”. Der beklagte Zeitungsverlag druckte das Interview wenige Tage vor einem Veranstaltungstermin in der von ihr verlegten örtlichen Tageszeitung “Saarbrücker Zeitun” ab.

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LG Köln: Berichterstattung über Verfahren ist nicht vom Verbot der Berichterstattung umfasst

Mittwoch, Mai 20th, 2009

Das Landgericht Köln (Aktz: 28 O 361/08) hatte über die Frage zu entscheiden, ob bereits in dem bloßen Berichten über ein Verfahren ein Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung liegen kann.

Dem zu Grunde lag ein Beschluss der Kammer vom 23.07.2007 in welchem dem Schuldner verboten wurde, über den Gläubiger zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen: „Schweinchen” und/oder „Psychopath”.

Der Schuldner ist Betreiber der www.—-.de und veröffentlicht auf dieser eine Liste mit Verfahren, die sich gegen ihn als Betreiber der vorgenannten Homepage richteten. In diese Liste nahm er auch den o.g. Beschluss mit auf. Dagegen wendet sich der Gläubiger,er ist der Auffassung, dass der Schuldner aufgrund der vorgenannten Veröffentlichung gegen die einstweilige Verfügung

Der Schuldner seinerseits trägt vor, dass er den Gläubiger nicht als „Schweinchen” oder „Psychopath” bezeichnet habe. Soweit die vorgenannte Darstellung des Verfahrens erfolge, sei dies eine zulässige Eigenberichterstattung und stelle kein Verstoß gegen die Unterlassungsverfügung dar,

Das Gericht sah in der Eigenberichterstattung keinen Verstoß gegen das dem Schuldner auferlegte Verbot. Die Frage, ob ein Schuldner gegen ein gerichtliches Äußerungsverbot verstoßen hat, bestimmt sich ausschließlich nach dem Inhalt des Verbotstenors. Maßgebend sind allein der Wortlaut der Entscheidungsformel und der sich aus ihr ergebende Wort- und Satzsinn.

Vorliegend wurde dem Schuldner verboten, über den Antragsteller zu veröffentlichen pp,; „Schweinchen” und/oder „Psychopath”. Die durch die Schuldner vorgenommene Veröffentlichung mit der Darstellung des Verbotsverfahrens stellt keine Veröffentlichung im vorgenannten Sinn dar. Denn eine Berichterstattung über das Verfahren ist von dem Verbotstenor nicht umfasst.

Volltext der Entscheidung – http://www.presserecht-aktuell.de/?page_id=477

Neuer Aufsatz auf photoscala.de – Fotografieren verboten?

Donnerstag, April 23rd, 2009

Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann hat einen Aufsatz auf photoscala.de veröffentlicht. In diesem setzt er sich mit der Strafbarkeit des Fotografierens auseinander:

Viele Fotografen glauben, dass das Fotografieren an und für sich unproblematisch ist und erst eine spätere Veröffentlichung rechtliche Probleme mit sich bringt. Dies ist jedoch nicht der Fall: schon der Versuch des Fotografierens wie auch das Fotografieren können unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat sein, unabhängig davon, ob die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden soll.

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