Archiv für die Kategorie ‘Presserecht’

LG Berlin zum Recht, nicht mit einer Person abgebildet zu werden

Mittwoch, Juli 7th, 2010

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass einem das Recht zustehen kann, nicht mit einem Dritten bildlich in Verbindung gebracht zu werden.

In dem Verfahren hat sich ein Hamburger Doktorand erfolgreich dagegen gewehrt, nicht mit dem umstrittenen Ex-Senator Roland Schill bildlich „in eine Ecke gestellt“ zu werden und die erneute Veröffentlichung eines Bildes, welches ihn mit dem Ex-Senator zeigt, im Wege der Unterlassungsklage verbieten lassen. Das Gericht begründete diese Entscheidung mit der fehlenden Einverständniserklärung des Klägers und der mangelnden zeitgeschichtlichen Relevanz des Vorgangs.

Es verneint jedoch einen generellen Unterlassungsanspruch, sondern untersagt nur die Nutzung des konkreten Bildes und hat ebenfalls den geforderten Schadensersatz für die Veröffentlichung abgelehnt.

Urteil im Volltext:

http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/presserecht/lg-berlin-zum-recht-nicht-mit-einer-anderen-person-abgebildet-zu-werden/

Urteil: Auskünfte des BND an Journalisten im Wesentlichen ausreichend

Dienstag, März 30th, 2010

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Auskunftsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) überwiegend abgewiesen.

Der Kläger ist als Journalist bei der Berliner Zeitung tätig. Ein vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten (“Schäfer-Bericht”) gelangte zu dem Ergebnis, dass der Kläger im Rahmen der im Frühjahr 2001 eingeleiteten “Operation M” unter Verstoß gegen die Pressefreiheit ausgespäht worden war.

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LG Berlin: Für die Veröffentlichung einer Satire muss ein öffentliches Interesse bestehen

Donnerstag, März 11th, 2010

Das Landgericht Berlin hat mit einem Urtei vom 19.01.2010 (Akz 27 O 1147/09) entschieden, dass die Veröffentlichung einer Satire ein öffentliches Interesse voraussetz.

In dem Verfahren ging es um die um den Streit zwischen einem Redakteur und eines Chefredakteurs über die satirische Darstellung des Redakteurs in dem Blog des Chefredakteurs.

Der antragstellende Redakteur ist der Auffassung, es nicht hinnehmen zu müssen, im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen dem Chefredakteur und einem Berliner Medienanwalt Gegenstand eines satirischen Artikels zu werden.

Das Gericht gab dem Antrag statt:

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OLG Thüringen: Keine Geldentschädigung wg. ehrverletzender Behauptung, wenn nur die beruflichen Sphäre betroffen ist

Donnerstag, März 4th, 2010

In einem Verfahren wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts hat das Thüringer Oberlandesgericht in Jena entschieden, dass hier die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung fehlen, da hier nur die berufliche, nicht aber die persönliche Sphäre der Klägerin betroffen gewesen ist.

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Erklärung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Dienstag, März 2nd, 2010

Die Pressemitteilung Nr. 11/2010 des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratdatenspeicherung.

Urteil vom 2. März 2010 (den Volltext finden Sie hier: http://redir.ec/IAlv)

– 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 –

Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch das Gesetz zur  Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007.

§ 113a TKG regelt, dass öffentlich zugängliche Telekommunikationsdiensteanbieter verpflichtet sind, praktisch sämtliche Verkehrsdaten von Telefondiensten (Festnetz, Mobilfunk, Fax, SMS, MMS), E Mail Diensten und Internetdiensten vorsorglich anlasslos zu speichern.

Die Speicherungspflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf alle Angaben, die erforderlich sind, um zu rekonstruieren, wer wann wie lange mit wem von wo aus kommuniziert hat oder zu kommunizieren versucht hat. Nicht zu speichern ist demgegenüber der Inhalt der Kommunikation, und damit auch, welche Internetseiten von den Nutzern aufgerufen werden. Nach Ablauf der Speicherungspflicht von sechs Monaten sind die Daten innerhalb eines Monats zu löschen.

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