Abmahnung von RA Filipp Bickel wegen Bildrechtsverletzung

icon_32Unserer Medienrechtskanzlei liegt zur Zeit eine Abmahnung von Jean Claude Castor, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Filipp J. A. Bickel vor. Hintergrund der Abmahnung ist eine angebliche Bildrechtsverletzung, welche über das Unternehmen photoclaim.com ermittelt wurde.

Die Abmahnung selbst ist auf englisch, auch wenn sich die Abmahnung von RA Bickel an einen in Deutschland wohnende Person richtet.

Abmahnung von RA Bickel ernst nehmen

Diese Abmahnungen sind unbedingt ernst zu nehmen. Die Firma photoclaim.com, welche die Bildrechtsverletzung für den Fotografen recherchiert hat, wirbt mit zahlreiche einstweilige Verfügungen.

Gute Verteidigungsmöglichkeiten

Selbst wenn die urheberrechtliche Verletzung vorliegen sollte und tatsächlich ein Bild zu unrecht verwendet würde, bestehen gute Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung selbst und vor allem gegen die Kosten, welche von Rechtsanwalt Bickel gefordert werden.

Abmahnung kann unwirksam sein

Nach rechtlicher Prüfung der uns vorliegenden Abmahnung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass gute Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung wegen der Bildrechtsverletzung bestehen. Rechtsanwalt Bickel verwendet eine aus unserer Sicht rechtsfehlerhaft formulierte Abmahnung und Unterlassungserklärung. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, dass in diesem Fall die Abmahnung unwirksam ist, § 97a UrhG.

Kosten zu hoch

Ebenso sind die pauschalen Kosten, welche hier als Schadensersatz gefordert werden, aus unserer Sicht zu hoch. Ein, wie von Rechtsanwalt Bickel in der uns vorliegenden Abmahnungen vorgenommener pauschaler Hinweis auf die Vergütungssätze der MFM (Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing) ist nicht geeignet, die Höhe der Vergütung zu rechtfertigen. Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil klar festgestellt, dass die Liste der MFM nicht pauschal angewendet werden darf.

Photoclaim

Bei photoclaim handelt es sich um ein relativ junges Berliner Unternehmen, welches sich auf die Verfolgung von Bildrechtsverletzung spezialisiert hat. Fotografen beauftragen das Unternehmen mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Photoclaim macht aktiv Werbung mit den angeblichen Erfolgen, die das Unternehmen bereits erreicht hat. Dabei handelt es sich in erster Linie um einstweilige Verfügungen. Die einstweiligen Verfügungen bestätigen aber nur, dass eine Bildrechtsverletzung vorgelegen hat. Das Unternehmen arbeitet auf einer Erfolgsbasis.

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Verteidigen Sie sich

Auch wenn berechtigte Zweifel an der Abmahnung bestehen, dürfen Sie diese nicht ignorieren!
Wichtig ist, dass Sie sich verteidigen. Handeln Sie hier nicht richtig, drohen möglicherweise hohe Folgekosten.

th-KopieHandlungsempfehlung
Rechtsanwalt Hoesmann

Als Rechtsanwalt für Medienrecht mit einem Schwerpunkt im Fotorecht kann trotz Zweifel an der Abmahnung nicht empfehlen, die Abmahnung zu ignorieren.

Handeln Sie jetzt jetzt nicht richtig, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Forderung nicht doch noch gerichtlich geltend gemacht wird. Damit können hohe und vor allem unnötige Mehrkosten verbunden sein.

Nicht ungeprüft unterschreiben

Bei der von Rechtsanwalt Bickel vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung können wir nicht empfehlen, diese ungeprüft zu unterschreiben, da diese wohl zu weitgehende Formulierungen enthält.

Bei einer Abmahnung von RA Bickel gilt: Keine Panik

– Nicht ungeprüft unterschreiben
– Keinen Kontakt zu der Kanzlei aufnehmen
– Nicht sofort bezahlen
– Rat einholen!

Wir haben bereits tausende von Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen veretidigt und für unsere Mandanten immer gute Lösungen gefunden!

Unsere Kompetenz, ihre Vorteile

Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir auf das Medien- und Urheberrecht spezialisiert. In mehr als 1000 urheberrechtlichen Verfahren konnten wir unsere Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen verteidigen.

Wir sind bekannt als Kanzlei für Abmahnopfer. In einem Beitrag Beitrag für den NDR haben wir ausführlich zu den Tricks der Abmahnkanzleien Stellung genommen. Sehen Sie das Video hier: https://hoesmann.eu/tv-interview-die-tricks-der-abmahnanwalte/

Gerne helfen wir Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis, wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben.

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    Telefon – 030 61 08 04 191

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