Die Frage, wann eine unwahre Tatsachenbehauptung vorliegt, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Hintergrund dessen ist, dass eine unwahre Tatsachenbehauptung, sprich eine Lüge in Bezug auf andere Personen regelmäßig verboten ist. Das Landgericht Frankfurt entschieden nun, dass die Wiedergabe einer alten Äußerung, von der sich der Betroffene distanziert hat, eine unwahre Tatsachenbehauptung ist.
Es reicht nicht aus, dass der Leser über einen weiteren Artikel weitere Informationen und Hintergründe bekommt. Auch eine verkürzte (wahre) Tatsachenbehauptung kann daher ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sein. (LG Frankfurt 3. Zivilkammer
Urteil vom, 30.01.2020, Az. 2-03 O 142/19)
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