Reisemängel richtig rügen
Gastbeitrag für den Mediendienst Kress – Eigene Meinung hat in Zitaten nichts zu suchen
Für den bekannten Mediendienst Kress hat Herr Rechtsanwalt Hoesmann einen Gatsbeitrag zu dem BGH Urteil „Eva Hermann“ geschrieben.
Der BGH hat in dem Urteil, entgegen der beiden Vorinstanzen entschieden, dass ein Zitat des „Hamburger Abendblatt“ rechtmäßig gewesen ist und damit eine kontroverse Diskussion ausgelöst.
Für Journalisten stellt sich damit die Frage, wie sie eigentlich rechtlich ordnungsgemäß zitieren. In dem Gatsbeitrag versucht Rechtsanwalt Hoesmann Antworten auf diese Frage zu geben.
Link: Gastbeitrag von Tim Hoesmann (Kanzlei Hoesmann):Eigene Meinung hat in Zitaten nichts zu suchen
Presserat rügt Berichterstattung
Radio Interview zu kino.to
Herr Rechtsanwalt Hoesmann war am 10. Juni bei dem Berliner Radiosender 98,2 Radio Paradiso im Interview zu hören.
Thema des Interviews war die Schließung von Kino.to und die sich daraus ich ergebenden rechtlichen Konsequenzen. Herr Rechtsanwalt Hoesmann nahm ausführlich zu der Frage Stellung, ob die Nutzer mit einer Strafverfolgung rechnen müssen und wieso die Schließung von kino.to rechtlich schwierig gewesen ist.
Mehr zu dem Thema lesen Sie hier: Kino.to offline – Was die Nutzer zu befürchten haben
Kino.to offline – Was die Nutzer zu befürchten haben
Das größte deutschsprachige Film-Streamingportal „kino.to“ wurde durch die Polizei geschlossen und zahlreiche Betreiber verhaftet. (Hintergründe auf presserecht-aktuell.de)
Fraglich ist, ob auch die Nutzer der Plattform, sprich die Zuschauer der Filme mit straf- oder auch zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen müssen.
Herr Rechtsanwalt Hoesmann von Kanzlei Hoesmann aus Berlin nimmt hierzu Stellung:
Bei der Webseite muss ganz klar zwischen den Betreibern und dem Nutzer unterschieden werden. Die Handlungen der Betreiber der Webseite sind ohne Zweifel strafrechtlich relevant und werden zu Recht von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Dass die Nutzer eine strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen, halte ich für unwahrscheinlich.
„Kino.to offline – Was die Nutzer zu befürchten haben“ weiterlesen
500 Auktionen in 6 Wochen sind eine gewerbliche Tätigkeit bei eBay
Bei eBay droht Privatverkäufern die Gefahr, dass sie als gewerbliche Händler eingestuft werden können, wenn sie in einem kurzen Zeitraum zu viele Auktionen tätigen.
Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit ist insbesondere die Anzahl der durchschnittlichen monatlichen Bewertungen und die Zahl der Auktionen. Wie das OLG Hamm (Urteil vom 15.03.2011, Az. I-4 U 204/10) entschieden hat, liegt einer gewerbliche Tätigkeit vor, wenn innerhalb von sechs Wochen 500 Angebote bei eBay eingestellt werden. Dabei kommt es nach Ansicht der Richter nicht darauf an, dass diese Artikel auch verkauft worden sind. Das Einstellen alleine begründet schon einer gewerbliche Tätigkeit.
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann:
„500 Auktionen in 6 Wochen sind eine gewerbliche Tätigkeit bei eBay“ weiterlesen
Neue Widerrufsbelehrung
Der Bundestag hat Ende Mai ein Gesetz zur Änderung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts verabschiedet, dies bedeutet, dass sich in naher Zukunft wieder etwas bei der Widerrufsbelehrung ändert. Hintergrund sind einige Entscheidungen des EUGH, welche in deutsches Recht umgewandelt werden müssen.
In einer kurzen Übersicht zeigt Ihnen die Kanzlei Hoesmann die wichtigsten Änderungen.
Werbung mit Testurteilen
Bei der Werbung mit Testurteilen sind viele juristische Feinheiten zu beachten.
Die Kanzlei Hoesmann hat auf presserecht-aktuell einen Beitrag veröffentlicht, was bei der Werbung mit Testurteilen zu beachten ist.
Wenn Sie Fragen zu der korrekten Gestaltung einer Werbeanzeige haben, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne persönlich zur Verfügung.
Die Kanzlei Hoesmann berät Sie bundesweit – der telefonische Erstkontakt ist bei uns kostenlos.
Link: Werbung mit Testurteilen
Abmahnung: Herunterladen bzw. Bereitstellen von Filmen und Musikstücken
Aktuell beobachten wir, dass verstärkt das Anbieten auf Tauschbörsen von Musikalben und Filmen abgemahnt wird. Uns liegen zahlreiche unterschiedlichste Abmahnungen von verschiedenen Kanzleien aus ganz Deutschland vor, gegen welche wir im Namen unserer Mandanten vorgehen.
Der Inhalt der Abmahnschreiben ist im Grunde immer derselbe. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen ein urheberrechtlich geschütztes Werk (Film oder Musikalbum), im Internet über eine Internettauschbörse (BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, etc.) zum Download angeboten zu haben.
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