Heimliche Film- und Fotoaufnahmen sind juristisch heikel, insbesondere wenn Personen gefilmt werden. Personen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt und heimliche Filmaufnahmen können sogar strafbar sein, da diese einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen können.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede heimliche Filmaufnahme pauschal unzulässig ist, da auch bei einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieser Eingriff aufgrund der grundrechtlich geschützten Presse- und Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 GG gerechtfertigt sein kann. Dabei muss eine Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits vorgenommen worden. „Heimliche Filmaufnahmen nicht pauschal unzulässig“ weiterlesen

Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sind immer wieder Gegenstand von Beschwerden. Viele Betroffene empfinden es als „Abzocke“, für vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße zum Teil erhebliche Kosten als Schadensersatz zahlen zu müssen.






Jeder, der schon einmal mit dubiosen Inkasso-Unternehmen in Berührung kam, kennt die zahlreichen Methoden, mit denen Zahlungsunwillige doch noch zur Zahlung vermeintlicher Ansprüche bewegt werden sollen. Neben der Drohung mit Strafanzeigen und Klageverfahren stellt die Androhung der Übermittlung von Datensätzen der Betroffenen an die Schufa-Holding wohl eines der häufigsten Mittel dar, um ausreichend Druck auszuüben.