Nacktfotos, welche nach der Trennung beim Ex-Partner verbleiben, verursachen ein komisches Gefühl.
Auch wenn diese Bilder damals mit Zustimmung aufgenommen wurden und bislang nicht veröffentlicht wurden, ist es trotzdem ein ungutes Gefühl diese zum Teil vielleicht sehr Intimen Fotos bei dem Ex-Partner zu wissen. Nach einem Urteil des OLG Koblenz müssen solche intimen Fotos trotz der einmal gemachten Zustimmung gelöscht werden.
Üblicherweise gelten einmal gemachte Zustimmungen in Fotoaufnahmen und eine Zustimmung kann nur bei besonderen Umständen widerrufen werden. Solche besonderen Umstände sah jetzt das Oberlandesgericht Koblenz in einer Trennung des Paares und entschied, dass der Partner die intimen Fotos aus der Beziehung löschen muss. (OLG Koblenz, Urt. v. 20.05.2014 – 3 U 1288/13) „Ex-Partner muss Nacktfotos löschen“ weiterlesen


Getty Images, eine der größten Bildagenturen der Welt, war bislang vor allem aus der konsequenten Durchsetzung ihrer Urheberrechte bekannt.
Rechtsanwalt Hoesmann hat in der FAZ zu der Affäre Edathy und die möglichen rechtlichen Folgen des geplanten Verbots von sog. „Posing Fotos“ Stellung genommen. Bei „Posing Fotos“ sind die Kinder in der Regel nackt, es steht aber kein sexueller Kontext bei diesen Fotos im Vordergrund. Der Handel mit diesen Nacktbildern von Kindern ist bislang straflos.
Heimliche Film- und Fotoaufnahmen sind juristisch heikel, insbesondere wenn Personen gefilmt werden. Personen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt und heimliche Filmaufnahmen können sogar strafbar sein, da diese einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen können.