Ex-Partner muss Nacktfotos löschen

no_aktNacktfotos, welche nach der Trennung beim Ex-Partner verbleiben, verursachen ein komisches Gefühl.

Auch wenn diese Bilder damals mit Zustimmung aufgenommen wurden und bislang nicht veröffentlicht wurden, ist es trotzdem ein ungutes Gefühl diese zum Teil vielleicht sehr Intimen Fotos bei dem Ex-Partner zu wissen. Nach einem Urteil des OLG Koblenz müssen solche intimen Fotos trotz der einmal gemachten Zustimmung gelöscht werden.

Üblicherweise gelten einmal gemachte Zustimmungen in Fotoaufnahmen und eine Zustimmung kann nur bei besonderen Umständen widerrufen werden. Solche besonderen Umstände sah jetzt das Oberlandesgericht Koblenz in einer Trennung des Paares und entschied, dass der Partner die intimen Fotos aus der Beziehung löschen muss. (OLG Koblenz, Urt. v. 20.05.2014 – 3 U 1288/13) „Ex-Partner muss Nacktfotos löschen“ weiterlesen

Dürfen Fotos von Polizisten ohne weiteres veröffentlicht werden – rechtliche Anmerkungen zu #myNYPD

Die New Yorker Polizei hatte sich mit einer Social-Media Kampagne eine positive Resonanz versprochen, als sie Bürger aufgeforderte, unter dem Schlagwort „#myNYPD“ ihre Fotos mit New Yorker Ordnungshütern auf dem Online-Netzwerk Twitter hochzuladen.

Erwartet hatte die New Yorker Polizei Fotos von Bürger mit lächelnden Polizisten. Stattdessen wurden aber massenhaft Bilder von prügelnden Polizisten gepostet, die etwa gewaltsam gegen Demonstranten vorgehen.

Die New Yorker Polizei hat sich bis zum jetztigen Zeitpunkt nicht zu der Angelegenheit geäußtert; dafür wird aber die Aktion in den Medien umfangreich diskutiert.

Juristisch interessant ist die Frage, ob die Fotos der Polizisten überhaupt publiziert werden dürfen. Hintergrund ist, dass das Fotografieren von Polizisten juristisch eine heikle Angelegenheit ist. „Dürfen Fotos von Polizisten ohne weiteres veröffentlicht werden – rechtliche Anmerkungen zu #myNYPD“ weiterlesen

Benutzung von Getty Images Fotos

FotografenGetty Images, eine der größten Bildagenturen der Welt, war bislang vor allem aus der konsequenten Durchsetzung ihrer Urheberrechte bekannt.

Umso mehr verwundert es nun, dass Getty Images jetzt Teile des Archivs zur kostenlosen Nutzung freigibt.

Dabei ist es mitnichten so, dass das ganze Archiv frei verfügbar ist, vielmehr sind es ausgewählte Fotos und man kann das Foto auch nicht direkt auf die eigene Webseite einbinden, sondern muss dazu den von Getty Images angebotenen Viewer nutzen.

Aus juristischer Sicht sind insbesondere die Nutzungsbedingungen interessant, denen der Nutzer vor der Einbindung des Bildes über den Viewer zustimmen muss.

Diese Nutzungsbedingungen sollte sich der Nutzer unbedingt vorher durchlesen, denn ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen können im Wege der Abmahnung verfolgt werden.

Hier einmal die wichtigsten Punkte der Nutzungsbedingungen von Getty Images in der Übersicht: „Benutzung von Getty Images Fotos“ weiterlesen

Stellungnahme in der FAZ von Rechtsanwalt Hoesmann

fasRechtsanwalt Hoesmann hat in der FAZ zu der Affäre Edathy und die möglichen rechtlichen Folgen des geplanten Verbots von sog. „Posing Fotos“ Stellung genommen. Bei „Posing Fotos“ sind die Kinder in der Regel nackt, es steht aber kein sexueller Kontext bei diesen Fotos im Vordergrund. Der Handel mit diesen Nacktbildern von Kindern ist bislang straflos.

„Stellungnahme in der FAZ von Rechtsanwalt Hoesmann“ weiterlesen

BGH verneint Anwendung der MFM Liste

icon_04Bei der Verletzung von Urheberrechten an Fotos ist in der Regel auch ein Schadenersatz an den Fotografen zu zahlen.

Dabei wird als Berechnungsgrundlage der möglichen Schadenersatzansprüche des Fotografen für die urheberrechtliche Verletzung häufig auf die sog. MFM-Liste zurückgegriffen. Bei der MFM-Liste handelt es sich um eine von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing herausgegebene Liste mit den marktüblichen Preisen für fotografische Leistungen.

Diese Liste darf jedoch nicht pauschal auf jede Bildrechtsverletzung angewendet werden. Vielmehr kommt es immer auch auf die konkrete Verletzung der Urheberrechte. „BGH verneint Anwendung der MFM Liste“ weiterlesen

Ein Foto ist auf 2 Webseiten zulässig

Das Amtsgericht Düsseldorf (AG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013, Az. 57 C 14411/12) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Schadenersatz zu zahlen ist, wenn ein durch einen Webdesigner zur Verfügung gestelltes Bild auch unter 2. Domain bei dem Kunden abrufbar ist.

Im Ergebnis hat das Gericht diesen Anspruch verneint, da im Zweifel der erlaubte Nutzungsumfang nicht überschritten wird, wenn die Website mit einer zweiten Domain adressiert wird.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Webdesigner für einen Kunden eine Webseite zu einem Festpreis erstellt und zudem selbst erstellte Fotos für den Internetauftritt des Kunden zur Verfügung gestellt. „Ein Foto ist auf 2 Webseiten zulässig“ weiterlesen

Dürfen Vermieter Fotos von der Wohnung machen?


Vermieter haben ein Interesse, Wohnungen möglichst nahtlos zu vermieten. Dazu werden in der Regel auch Fotos in der Wohnung durch den Vermieter gemacht, um diese auf Wohnungsbörsen zu publizieren.

Dem Vermieter steht nach der Kündigung eines Mietvertrages jedoch gar nicht das Recht zu, Fotos von den noch bewohnten Räumlichkeiten zu machen. Dies greift erheblich in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre des Mieters ein. „Dürfen Vermieter Fotos von der Wohnung machen?“ weiterlesen

Foto- und Bildrecht: Rechtsanwalt Hoesmann im Interview

http://www.youtube.com/watch?v=G0NTncT6DwQ

Das Fotografieren auf der Straße, insbesondere das Fotografieren von Menschen, unterliegt strengen juristischen Regeln. Welche Regeln zu beachten sind, erklärt Rechtsanwalt Hoesmann im Interview.

Mehr Videos und Interviews unserer Medienrechtskanzlei finden Sie auf youtube – LINK

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Heimliche Filmaufnahmen nicht pauschal unzulässig

Heimliche Film- und Fotoaufnahmen sind juristisch heikel, insbesondere wenn Personen gefilmt werden. Personen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt und heimliche Filmaufnahmen können sogar strafbar sein, da diese einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen können.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede heimliche Filmaufnahme pauschal unzulässig ist, da auch bei einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieser Eingriff aufgrund der grundrechtlich geschützten Presse- und Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 GG gerechtfertigt sein kann. Dabei muss eine Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits vorgenommen worden. „Heimliche Filmaufnahmen nicht pauschal unzulässig“ weiterlesen