Keine Verhandlungen über die Abgabe von Unterlassungserklärungen

Justizia
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Wenn man eine Abmahnung erhält, weil man gegen das Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen hat, wird in der Regel die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Mit dieser Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt.

Die Unterlassungserklärung ist das Versprechen, den Verstoß nicht erneut zu begehen und falls doch, verpflichtet man sich zur Zahlung einer Strafe. Nur mit Abgabe einer Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden.

Bei einer Abmahnung ist die Unterlassungserklärung das juristisch Entscheidende. Die Geldansprüche sind, juristisch gesehen, gar nicht so wichtig. Daher sollte auch in aller Regel keine Diskussion über das “Ob” einer Unterlassungserklärung geführt werden, insbesondere nicht die Zahlung von Schadensersatzansprüchen von der Unterlassungserklärung abhängig gemacht werden.

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Rechtliche Folgen des Brexit für Marken und Limiteds

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Fast alle Experten wurden ja von dem Votum des britischen Volkes über den Brexit überrascht.

Pläne liegen noch nicht vor, was jetzt eigentlich genau passieren soll. Es herrscht eine große Unsicherheit bei Politikern, Experten und auch Unternehmen, was die Folgen des Brexit sind.

Gerade für viele deutsche Unternehmen könnte aber dieser Brexit unangenehme Folgen haben. Insbesondere Inhaber von Limited und Inhaber von europäischen Marken sollten die nähere Entwicklung rund um den Brexit im Auge behalten und bereits jetzt schon beginnen, sich vorzubereiten. „Rechtliche Folgen des Brexit für Marken und Limiteds“ weiterlesen

Rechnungen von DPM Consulting UG für Eintrag in Branchenbuch

DSCF4412Vorsicht vor Branchenbuchfalle!

Die DPM Consulting UG stellt Gewerbetreibenden Rechnungen für die Eintragung in ihr Branchenverzeichnis. Der Vertrag kommt schnell per Telefonkontakt zustande. Anschließend werden Beträge von über 499 € gefordert.

Wir helfen Ihnen, sich gegen eine Forderung von DPM Consulting zu verteidigen.

In zahlreichen vergleichbaren Verfahren konnten wir Mandanten erfolgreich helfen! Bislang musste noch keiner unserer Mandanten etwas an eine Abofalle bezahlen.

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Regierung beschließt Abschaffung der Störerhaftung

merkelDie Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel hat beschlossen, die Störerhaftung abzuschaffen.

Aufgrund der Störerhaftung konnten bislang Anschlussinhaber für Verletzungen gegen das Urheberrecht belangt werden, auch wenn sie diese gar nicht selber aktiv begangen haben.

Zahlreiche Anschlussinhaber mussten für Mitbewohner, Ehepartner und ihre Kinder Schadensersatz bezahlen, obwohl sie selber gar nicht gegen das Urheberrecht verstoßen haben.

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Scan nicht urheberrechtlich geschützt

AbmahnungAbmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung sollte man nicht leichtfertig aussprechen. Denn sollte sich diese später als ungerechtfertigt erweisen, muss der Abmahnende die Rechtsanwaltskosten des unberechtigt Abgemahnten tragen.

Das Landgericht München hat in einem Urteil vom 27. Juli 2015 (Az.: 7 O 20941/14) entschieden, dass eine Abmahnung wegen der Verwendung einer eingescannten Produktverpackung unberechtigt ausgesprochen worden war. Der Abmahner muss daher Schadensersatz an den Abgemahnten zahlen. „Scan nicht urheberrechtlich geschützt“ weiterlesen

Straßenfotografie verletzt das Persönlichkeitsrecht

fotorechtVielen Fotografen ist gar nicht klar, dass sie sich in einem juristischen Spannungsfeld bewegen, wenn sie Personen auf der Straße fotografieren. Hintergrund dessen ist, dass die Personen auf der Straße in Deutschland durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt sind.

Aufnahmen, bei welchen Personen ungefragt auf der Straße fotografiert werden, müssen nicht geduldet werden und stellen in vielen Fällen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Die Kunstfreiheit des Fotografen findet demnach die Grenzen in Ihrem Persönlichkeitsrecht. Dies hat das LG Berlin in seinem Urteil vom 3. Juni 2014 (27 O 56/14) erneut bestätigt. „Straßenfotografie verletzt das Persönlichkeitsrecht“ weiterlesen