Der Streitwert spielt im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht bei Abmahnungen eine wichtige Rolle, da die Anwälte ihre Gebühren über den Streitwert berechnen. Welcher Streitwert angemessen ist, führt immer wieder zu Streit. Gerade im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht gibt es aber keine Tabellen, welcher Streitwert für einen Rechtsstreut angemessen ist. Hier kommt es vor allem auf die Schätzung des (abmahnenden) Anwalts an.
Den angegebenen Streitwerten kommt dabei regelmäßig eine indizielle Bedeutung zu, wie das OLG Frankfurt entschieden hat. Gerichte können demnach nur von überhöhten Streitwertangaben für Unterlassungsansprüche des Klägers abweichen, wenn diese offensichtlich überhöht sind. (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.03.2017, 6 W 24/17)

Wettbewerbliche Streitigkeiten und Abmahnungen sind teuer.
Bei einer Bildrechtsverletzungen berechnen sich die Anwaltskosten nach dem Streitwert. Die Höhe der Streitwertes ist umstritten.
Eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ist ernst zu nehmen; erfolgt keine fachkundige Verteidigung, drohen teure gerichtliche Verfahren. Doch nicht immer ist jede Abmahnung auch berechtigt.
Im Wettbewerbsrecht wird gerne von sogenannten Regelstreitwerten ausgegangen. Solche angeblichen üblichen Streitwerte für wettbewerbsrechtliche Verfahren gibt es aber nicht.

