
Unserer Medienrechts- und Rechtsanwaltskanzlei liegen zurzeit zahlreiche Inkasso-Schreiben der Firma Debcon GmbH vor.
Bei den Debcon Inkasso-Schreiben geht in der Regel um Forderungen von Abmahnkanzleien. Uns liegen Inkassoforderungen für die Abmahnkanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller und U + C Rechtsanwälte vor. Zum Teil wird Debcon auch für die Rechteinhaber selbst tätig und mahnt dann im Auftrag der MIG Film GmbH, M.I.C.M., oder Silwa Filmvertrieb AG die Zahlung angebliche offene Forderungen ein.
Hintergrund der Debcon Forderungen
Die Debcon Inkasso Forderungen beziehen sich in aller Regel auf angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Häufig haben unsere Mandanten vor Jahren eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung bekommen. Gegen diese Abmahnung sind viele unsere Mandanten vorgegangen und haben eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und sich gegen die Abmahnung verteidigt. Nach Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung haben unsere Mandanten zum Teil jahrelang nichts mehr von der Abmahnkanzlei gehört. Bis zum Eingang des Schreibens der Debcon Inkasso GmbH. „Debcon Inkasso Schreiben“ weiterlesen


Der Bundesgerichtshof hat erneut über Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen entschieden. Das Urteil vom 08.01.2014 des BGH ( Az. I ZR 169/12 – Bearshare) gibt für einige Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen Grund zum Aufatmen. Nach diesem Urteil haften Anschlussinhaber nun nicht mehr für ihre volljährigen Familienangehörigen, soweit ihnen der illegale Missbrauch ihres Anschlusses unbekannt war.

