Verurteilung wegen Beleidigung für verfassungswidrig erklärt

Trulla ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Beleidigung, sondern eine Meinungsäußerung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungsfreiheit weiter gestärkt und den Begriff der Trulla nicht als Beleidigung qualifiziert. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung war daher nicht verfassungskonform.

Wenn sich der juristische Trend jede beleidigende Äußerung als Meinungsfreiheit anzusehen fortsetzt, wird es bald fast unmöglich sein, jemanden noch beleidigen zu können.

Trulla als Beleidigung

Der Beschwerdeführer hat im Rahmen eines Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt einer Sozialarbeiterin den Begriff „Trulla“ an den Kopf geworfen, nachdem diese ihn in seinen Sorgen und Begehren aus seiner Sicht nicht ernst nahm.

Das Strafgericht schrieb dem Wort „Trulla“ einen grundsätzlich ehrverletzenden Charakter zu und verurteilte den Beschwerdeführer daraufhin wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB zu einer Geldstrafe. Das Wort werde im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet, um abwertend über weibliche Personen zu sprechen.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Gegen dieses Urteil wurde in der Folge eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dieser gab das Bundesverfassungsgericht nun statt.

Jede Verurteilung wegen einer Beleidigung greift in das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art.5 GG) ein. Somit müssen im konkreten Einzelfall die Beeinträchtigungen, die der persönlichen Ehre einerseits und der Meinungsfreiheit andererseits drohen, gegenübergestellt werden.

Eine solche Abwägung der Meinungsfreiheit mit der Schwere der Ehrverletzung sei in dem Urteil jedoch komplett außer Acht gelassen worden. Die Meinungsfreiheitsinteressen des Beschwerdeführers seien vielmehr gerichtlich überhaupt nicht erkannt worden.

Somit war seine Verurteilung verfassungswidrig.
Beschluss vom 19. August 2020, 1 BvR 2249/19

Rechtsanwalt Hoesmann zur Beleidigung

Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte. Jedoch darf die Meinungfreiheit nicht unbeschränkt gelten. Jede Beleidigung ist im Grundsatz auch eine Meinungsäußerung, jedoch darf dieses nicht dazu führen, dass jede Beleidigung auch eine Meinungsäußerung im Sinne des Gesetzes ist.

Dies führt zu einer Verrohung der Sprache und einer, gerade im Internet sehr häufig anzutreffenden, Tendenz zur tödlichen Meinungfreiheit. Daher wäre es aus meiner Sicht geboten, gerade das Opfer der Äußerung im Zentrum der juristischen Würdigung zu stellen und nicht die Frage, ob diese Äußerung auch als Meinungsäußerung qualifiziert werden kann. Eine Beleidigung ist eine Beleidigung.

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