TV Interview: Die Tricks der Abmahnanwälte


Rechtsanwalt und Medienanwalt Tim Hoesmann hat für das Verbrauchermagazin Markt des NDR zu dem Problem der massenhaft verschickten Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet Stellung genommen.

Hintergrund ist, dass illegale Downloads aus dem Internet eine Goldgrube für Abmahnanwälte sind. Einige mahnen massenhaft ab und verschicken tausende Abmahnungen pro Jahr. Was ist zu tun, wenn man eine solche Abmahnung bekommen hat und wie kann man sich gegen eine solche Abmahnung verteidigen? Zu solchen und anderen Fragen nimmt Rechtsanwalt und Medienanwalt Hoesmann in dem Verbrauchermagazin Stellung.
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Störerhaftung und Beweislast bei Filesharing


In einer viel beachteten Entscheidung hat das LG München I kürzlich eine Gefährdungshaftung für Anschlussinhaber bei Urheberrechtsverletzungen wegen Tauschbörsen ausgeschlossen. Das Landgericht verneint damit eine Haftung des Anschlussinhabers, die lediglich auf der Grundlage der möglichen Verfügung über einen Internetzugang beruht.

Im vorliegenden Fall wurde eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung einer Tauschbörse über den Internetanschluss einer Rentnerin begangen, ohne dass diese die zur Nutzung unabdingbaren Geräte wie WLAN-Router oder Modem, in Verbindung mit einem Computer, besaß. Lediglich eine Splitterbox befand sich in ihrem Gewahrsam.

Dieser offensichtliche Widerspruch bezüglich der möglichen Nutzung der Tauschbörse schreckte das Amtsgericht München nicht, in erster Instanz für die Klägerin zu entscheiden und die Störerhaftung auf die oben beschriebene Gefährdungshaftung auszudehnen. Für das Amtsgericht war es ausreichend, dass die Rentnerin Anschlussinhaberin war.
Erst das Berufungsverfahren vor dem LG München I verhalf der Beklagten zu ihrem Recht. Im Endurteil finden sich in der Tat einige interessante Aspekte, die hier kurz näher betrachtet werden sollen.
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Fotos von Gebäuden, Personen und Marken im öffentlichen Raum


Viele Fotografen wissen nicht, aber wenn Gebäude, Personen oder Marken in der Öffentlichkeit fotografiert werden, sind auch immer Rechte Dritter zu beachten. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass damit ein generelles Fotoverbot im öffentlichen Raum einhergeht. Der Fall eines Landtagsabgeordneten der Piratenpartei erregte diesbezüglich mediale Aufmerksamkeit. Der Abgeordnete fotografierte im Kölner Hauptbahnhof das Markenlogo eines Supermarktes mit seinem Smartphone. Auf einigen Aufnahmen sind auch Beschäftigte des Supermarkts zu sehen. Kurz darauf forderte die Bundespolizei ihn dazu auf, alle Fotos zu löschen, anderweitig drohe Beschlagnahmung des Handys. Als Grund mahnte die Behörde Verletzung von Persönlichkeitsrechten an. Bis auf ein Bild musste letztendlich der Speicher des Handys geleert werden.

Wie sieht es in diesem Fall mit den Rechten des Fotografen aus und was ist generell beim Fotografieren von Gebäuden, Markenlogos und Personen im öffentlichen Raum zu beachten?
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Interview für die Deutsche Welle

Rechtsanwalt und Medienexperte Tim Hoesmann hat in einem Interview mit der Deutschen Welle ausführlich zu den problematischen Fragen des Urheberrechts an Hitlers Buch “Mein Kampf” Stellung genommen.
Hintergrund ist, dass ab 2016 das Urheberrecht an dem Buch ausläuft und es zurzeit eine juristische, wie auch politische Diskussion gibt, wie mit dem Buch umgegangen werden soll.

http://www.dw.de/der-schwierige-umgang-mit-hitlers-mein-kampf/a-16718197


Streit wegen Hitlers Mein Kampf


Anfang 2016 läuft das Urheberrecht an Hitlers Buch “Mein Kampf” aus.

Das bedeutete, dass das bislang urheberrechtlich geschützte Werk gemeinfrei wird und infolgedessen von jedem gedruckt und publiziert werden darf, ohne dass dieser dann gegen das Urheberrecht verstößt.
Über das Urheberrecht, welches der Freistaat Bayern innehat, war bislang eine Publikation unterbunden worden.

Da dieses aber ausläuft, führt die mögliche neue Publikation sowohl unter Juristen, Historikern aber auch auf politischer Ebene zu erheblichen Diskussionen.
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Verletzungen von Urheberrechten in Online-Archiven


Die tagesaktuelle Berichterstattung gehört zu den wesentlichen Elementen der Presse. Selbstverständlich wird auch tagesaktuell über urheberrechtlich geschützte Werke, wie Fotos oder Kunstwerke Dritter, in Zeitungen berichtet. So wird auch über eine Kunstausstellung berichtet und das Kunstwerk im Zeitungsartikel abgebildet. Ähnliches geschieht im Internet auch mit der Berichterstattung über Musik- oder Filmausschnitte.
Grundsätzlich ist eine aktuelle Berichterstattung auch ohne Nutzungsrechtseinräumung des Urhebers möglich, gem. § 50 UrhG. Wichtig ist jedoch, dass dem allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit und der Tagesaktualität Rechnung getragen wird (BGH, Urteil vom 05.10.2010 – I ZR 127/09). Eine Tagesaktualität liegt je nach dem öffentlichen Interesse, selten länger als 4 Wochen, vor.
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NRW-Justizministerium: Spezialisierte Abmahnkanzleien sind eine Landplage


Überteuerte Abmahnungen von spezialisierten Abmahnkanzleien, weil unbedachte Internetnutzer Songs, Alben und Filme in Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen, sind leider mittlerweile an der Tagesordnung.

Auch die Politik hat erkannt, dass es sich bei vielen der Verfahren mitnichten noch um den Schutz des geistigen Eigentums handelt, im Gegenteil, von dem Justizministerium NRW werden entsprechend spezialisierte Anwaltskanzleien auch als Landplage bezeichnet.

Spezialisierte Anwaltskanzleien geraten zur Landplage, wodurch der Schutz des geistigen Eigentums völlig in den Hintergrund gerate. Nach einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Bürger bereits abgemahnt und zur Zahlung horrender Vergleichssummen von bis zu 4.800 Euro aufgefordert worden.
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Abmahnfirma Digiprotect ist pleite


Die Firma Digiprotect aus Frankfurt hat in der Vergangenheit verschiedenste Rechtsanwälte beauftragt, um
massenhaft Abmahnungen an Tauschbörsennutzer wegen unerlaubten Filesharings zu schicken.

Wie jetzt bekannt wurde, wurde für die GmbH am 15. Februar durch das Amtsgericht Frankfurt “die vorläufige Verwaltung des Vermögens” angeordnet. Über die Hintergründe der Insolvenz ist bislang nichts bekannt.
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Sigma Workshop Fotorecht


In Frankfurt fand Ende Februar in Kooperation mit Sigma der erste Workshop der Kanzlei Hoesmann zum Fotorecht statt.

In einem 2 tätigen Seminar wurde anhand zahlreicher praktischer Beispiele den engagierten Teilnehmern erläutert, worauf Sie bei den Aufnahmen selbst achten müssen, aber auch, worauf Fotografen bei Ihren eigenen Urheberrechten achten sollten.
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OLG Nürnberg bestätigt niedrigen Streitwert für privaten Fotoklau bei eBay


Kürzlich befasste sich das OLG Nürnberg in seinem Beschluss vom 04.02.2013 (Az. 3 W 81/13) mit dem Fotoklau bei eBay. Es lehnte den hohen Regelstreitwert von 6.000€ für unberechtigte Nutzungen von Fotos ab.
Die eBay-Grundsätze weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Verwendung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt werden dürfen. Dennoch kommt es recht häufig vor, dass eBay-Nutzer Bilder der von ihnen angebotenen Gegenstände nicht selbst gemacht haben und so Urheberrechte verletzen.
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