6,9 Mio € Entschädigung für das Plagiat eines Liedes

GitarreRobin Thicke und Pharell Williams sollen bei ihrem Welthit „Blurred Lines“ bei Marvin Gaye abgeschrieben haben. Eine Jury in Los Angeles entschied daher, dass die Erben des 2003 verstorbenen Künstlers Gaye nun knapp 6,9 Millionen Euro Entschädigung bekommen sollen.

Die Erben des Künstlers Marvin Gaye erkannten in dem Song von Pharell Williams und Robin Thicke „Blurred Lines“ große Ähnlichkeiten und warfen ihnen vor den Song des Jahres 1977„Got to give it up“ .abgekupfert zu haben. Ein Gericht in LA urteilte, sodass Williams und Thicke den Erben die enorm hohe Entschädigung von 6,9 Millionen Euro zahlen müssen.

Übereinstimmung
Es galt herauszufinden inwieweit sich die beiden Lieder ähneln. Auf YouTube wurde ein Video veröffentlicht, in dem die beiden Lieder übereinandergelegt wurden um Übereinstimmungen festzustellen. Schnell äußerten sich zahlreiche renommierte Musikkritiker über auffällige Ähnlichkeiten der beiden Songs, so dass die Erben Gayes einen Musikwissenschaftler mit der Analyse der Songs beauftragten. Insgesamt fielen ihm acht Gemeinsamkeiten auf, unter anderem in der Bassmelodie, den Hooks und dem Keyboard Part.

Williams wollte lediglich „Gefühl der 70er“ einfangen
Pharell Williams sagte vor Gericht, dass er lediglich das Gefühl der 70er Jahre in den Song einfließen lassen wollte und beteuerte, dass „Blurred Lines“ ein Original und keine Kopie sei. Williams Anwalt warnte davor, dass Künstler in Zukunft nun davor zurückschrecken würden, sich an eine bestimmte Musik Ära zu orientieren, wenn das Gericht zum Nachteil seines Klienten entscheiden sollte.

Inspiration zu “Blurred Lines“ war Marvin Gayes „Got to give it up“
Nicht gerade vorteilhaft war es, dass sich das Duo zuvor in etlichen Interviews gerade auf Marvin Gayes „Got to give it up“ als Grundlage bezogen.

Thicke: “ Die Idee hinter ‘Blurred Lines’ war einer meiner Lieblingssongs von Marvin Gayes „Got to give it up“.

Verfahren vor dem US-Gericht
Vor Gericht hörte sich das Ganze dann jedoch an, als ob er unter Drogen und Alkoholeinfluss gestanden habe, als die Aufnahmen produziert wurden. Thicke stritt sogar jedwede Urheberschaft an dem Song „Blurred Lines“ ab.

Im Laufe des Verfahrens kam heraus, dass beide über 5 Millionen Dollar mit dem Song verdient hatten. Die Berufung wurde zugelassen. Gleich nach der Urteilsverkündung ließen die Erben über ihren Anwalt verkünden, dass sie die weitere Verbreitung des Songs „Blurred Lines“ nun gerichtlich verbieten lassen wollen.

Urheberrecht in Deutschland
Auch in Deutschland sind Lieder urheberrechtlich geschützt und Plagiate in der Regel nur mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig.

Gesetzlich geregelt ist dies im Urheberrechtsgesetz und hier insbesondere in den § 23 UrhG hinsichtlich Bearbeitungen und Umgestaltungen, § 24 UrhG bezüglich der freien Nutzung sowie § 51 Nr.3 UrhG, der Regelungen zur Zitierweise. Schließlich ist auch der § 13 UrhG zu beachten, da er dem Urheber das Recht auf Nennung einräumt.

So liegt ein verbotenes Plagiat bereits dann vor, wenn der Name des ursprünglichen Urhebers nicht genannt wird, da dann das Recht auf Namensnennung aus § 13 UrhG verletzt ist. Demnach liegt ein Verstoß bereits vor, wenn einer Person die Nutzung an einem fremden Musikwert zwar gestattet ist, diese jedoch die durch § 63 I UrhG vorgeschriebene Quellenangabe unterlässt und sich daher selbst als Urheber darstellt.

Vor diesem Hintergrund handelt es sich daher erst recht um ein Plagiat, wenn man sich ohne Nutzungsberechtigung ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Werk oder einen bereits schutzfähigen Teil hieraus zu Eigen macht. Dies kann beispielsweise in der Übernahme einer Melodie bestehen.

Beispiele
Es kam in den vergangenen Jahren des Öfteren der Verdacht auf es handle sich bei dem einem oder anderen Song um ein Plagiat. Beispielhaft können in diesem Zusammenhang folgende Werke genannt werden, bei denen ein Plagiat diskutiert wurde:

– Alex Christensen – Coldplay: Für ihre damalige Single „Every Teardrop Is A Waterfall“ sollen Coldplay im Jahr 2011 von Alex Christensen Teile aus dem Song „Ritmo De La Noche“ verwendet haben.
– Tina Turner – Dieter Bohlen: Dieter Bohlen stand 2013 in der Kritik Elemente aus „The Best“ von Tina Turner für seinen Song „Piraten wie wir“ verwendet zu haben, der für die Sängerin Andrea Berg geschrieben wurde.
– Loreen – Cascada: Im selben Jahr kam der Vorwurf auf Cascada nutze für ihren ESC- Song „Glorious“ den Vorjahres- Siegtitel „Euphoria“ von der schwedischen Teilnehmerin Loreen. Ein Gutachten entkräftete daraufhin die entstandenen Vorwürfe.
– Kristina Bach – Bernd Stelter: Bernd Stelter bediente sich an Karneval 2014 für seinen Auftritt mit dem Song „Arbeitslos“ bei seinen Kolleginnen Kristina Bach und Helene Fischer, in dem er den Song „Atemlos durch die Nacht“ ohne Absprache nutzte.

Nachweis Plagiat
Der Nachweis, ob ein Plagiat gegeben ist, ist in der Regel nur durch einen Gutachter zu führen. Hintergrund dessen ist, dass eine bloße Ähnlichkeit nicht immer auch ein Plagiat begründet, vielmehr kommt es auf eine bewusste Kopie bestimmter Elemente an. Der Beweis, dass ein Plagiat gegeben ist, ist von demjenigen zu führen, der die Rechtsverletzung behauptet.

Vorgehen bei Plagiatsverdacht
Wenn der Verdacht aufkommt, es könnte ein Plagiat gegeben sein, sollte unbedingt die Kopie, als auch das vermeintliche Original gesichert werden, damit diese später dem Gericht und einem evtl. Gutachter als Nachweis vorgelegt werden können.

Dann sollte unbedingt anwaltlicher Rat über das weitere Vorgehen eingeholt werden und zusammen mit dem Fachmann die weiteren Schritte abgesprochen werden.

Gerne beraten wir Sie, wenn Sie Fragen zu dem Thema haben.

Der Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit Juliane Panzer und Sabrina Veser.

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