BGH erklärt Screen Scraping für zulässig

flugzeugNach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe muss Ryanair in Zukunft den Zugang zu seinen Flugdaten erlauben. Das hat der BGH am 30. April 2014 in einer Sache zwischen dem Billigflieger und einem online Reisevermittler entschieden (Urt. v. 30.04.2014, Az. I ZR 224/12).

Hintergrund ist der juristische Streit um das sog. “Screen Scraping”. Unter dem Begriff des „Screen Scraping“ wird ein automatischer Abruf von Daten von einer Webseite verstanden, um diese Daten auf einer anderen Webseite zu benutzen.

Ryanair hatte ein Reiseportal vor ein paar Jahren verklagt, weil es Ryanair Flüge im Internet auf der eigenen Webseite anbat. Auf dem Portal des Reiseanbieters konnten Kunden, Angebote und Preise von anderen Fluggesellschaften vergleichen und Flugverbindungen suchen, um den günstigsten Flug zu finden. Dafür hat das Reiseportal mit einer Software die Daten ausgelesen, welche auf der Webseite von Ryanair zur Verfügung gestellt wurden.

Ryanair sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. „BGH erklärt Screen Scraping für zulässig“ weiterlesen

Amtsgericht Düsseldorf erschwert Filesharing Klagen

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Abmahnanwälte haben es vor deutschen Gerichten immer schwerer.
Immer mehr Gerichte weisen diese Klagen ab, wenn begründete Zweifel an der Täterschaft des Anschlussinhabers vorliegen.

Das Düsseldorfer Amtsgerichts ( Az.: 57 C 17825/13) hat in bemerkenswerter Klarheit eine Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch eine Tauschbörsennutzung abgewiesen:

“Das Gericht weist darauf hin, dass nach seiner gefestigten Rechtsauffassung für den Anschlussinhaber lediglich eine sekundäre Darlegungslast dahingehend besteht nachvollziehbar einen Sachverhalt vorzutragen, aus dem sich die ernsthafte Möglichkeit der Täterschaft einer anderen Person ergibt. Sobald dieser Vortrag erfolgt ist, verbleibt es bei der vollen Beweislast der Klägerseite dafür, dass der Anschlussinhaber selbst täterschaftlich gehandelt hat, eine Beweislastumkehr ist mit der sekundären Darlegungslast nicht verbunden (mit Hinweis auf das Urteil des AG Düsseldorf 57 C 3144/13). „Amtsgericht Düsseldorf erschwert Filesharing Klagen“ weiterlesen

Urheberrecht: Eltern haften nicht für volljährige Familienangehörige

Der Bundesgerichtshof hat erneut über Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen entschieden. Das Urteil vom 08.01.2014 des BGH ( Az. I ZR 169/12 – Bearshare) gibt für einige Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen Grund zum Aufatmen. Nach diesem Urteil haften Anschlussinhaber nun nicht mehr für ihre volljährigen Familienangehörigen, soweit ihnen der illegale Missbrauch ihres Anschlusses unbekannt war.

Bei dem Verfahren vor den Karlsruher Richtern wurde auf die familiäre Vertrauensstellung bei der Anschlussüberlassung und die Eigenverantwortung volljähriger Kinder Bezug genommen. Volljährige Familienangehörige müssen deshalb nicht belehrt oder überwacht werden, solange es nicht konkrete Umstände für einen Anschlussmissbrauch gibt. Sollten dem Anschlussinhaber solche rechtswidrigen Umstände auffallen, hat er jedoch die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wie diese „erforderlichen Maßnahmen“ konkret auszusehen haben, ließ der BGH in dieser Entscheidung offen.

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Berlin und weitere Domains sind online

Seit Anfang 2014 stehen mehrere hundert neue Domain-Endungen im Internet zur Verfügung, unter anderem auch die Endungen .berlin, .web, .mail und .immo

Diese Domain gibt lokalen Berliner Unterernehmen die Möglichkeit, unter ihrem Markennamen und der Endung .berlin im Internet auftreten zu können. So kann zum Beispiel jetzt eine Domain in der Form Möbel.berlin oder KaDeWe.berlin registriert werden.

Gerade für lokale Unternehmen in Berlin eine gute Möglichkeit, im Internet auf sich aufmerksam machen zu können.

Die Domains werden ab Anfang 2014 vergeben und die Inhaber von Markenrechten habe die Möglichkeit, sich ihre Domain zu sichern.
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Foto- und Bildrecht: Rechtsanwalt Hoesmann im Interview

http://www.youtube.com/watch?v=G0NTncT6DwQ

Das Fotografieren auf der Straße, insbesondere das Fotografieren von Menschen, unterliegt strengen juristischen Regeln. Welche Regeln zu beachten sind, erklärt Rechtsanwalt Hoesmann im Interview.

Mehr Videos und Interviews unserer Medienrechtskanzlei finden Sie auf youtube – LINK

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Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an den von Werken der zweckfreien Kunst.

Hintergrund ist ein urheberrechtlicher Streit über einen Spielzeugzug.
Die Klägerin hat für die Beklagte Entwürfe für einen Zug aus Holz gefertigt, auf dessen Waggons sich Kerzen und Ziffern aufstecken lassen (“Geburtstagszug”) und im Jahr 1998 dafür ein Honorar von 400 DM erhalten.

Aufgrund des großen Verkaufserfolgs des Zuges ist die Klägerin der Ansicht, dass ihr eine höhere Vergütung zusteht. Das Urheberrecht sieht seit 2004 vor, dass dem Urheber eine nachträgliche Vergütung für seine Tätigkeit zusteht, wenn die ursprüngliche Vergütung in einem Missverhältnis zu den später tatsächlich erzielten Vorteilen steht.

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Verteidigung in Filesharingfällen: pauschales Bestreiten genügt nicht

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Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten in Tauschbörsen, sog. Filesharing-Abmahnungen sind ernst zu nehmen und dürfen nicht ignoriert werden.

Bei der Verteidigung gegen eine solche Abmahnung kommt es auch auf die richtige Taktik an, auch wenn man sich selbst keiner Schuld bewusst ist.
Die Anwaltskanzlei verlangt in der Abmahnung üblicherweise eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Schadensersatzes.

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Satire von Wahlplakaten

Der aktuelle Bundestagswahlkampf ist vor allem durch eine starke Bildkommunikation geprägt und die Parteien versuchen mit möglichst einprägsamen Motiven, die Aufmerksamkeit des Wählers zu gewinnen.

Die Wahlplakate der Parteien werden im Internet häufig satirisch bearbeitet und durch die Umwandlung des jeweiligen Slogans in einen anderen politischen Kontext gerückt.
Fraglich ist, ob eine solche satirische Bearbeitung eigentlich zulässig ist.

Bei der Beantwortung dieser Frage sind drei verschiedene Anspruchsebenen zu unterscheiden:
1. Die möglichen Ansprüche des abgebildete Politiker selbst,
2. die Ansprüche der jeweilige Partei,
3. schließlich die möglichen Ansprüche des Fotografen. „Satire von Wahlplakaten“ weiterlesen

Haftung der Eltern bei Filesharing der Kinder beschränkt


Filesharing-Abmahnungen, also eine Abmahnung wegen des unerlaubten Verwendens einer Musiktauschbörse sind für einige Kanzleien zu einem lohnenden Geschäft geworden.

Bislang war es für die Kanzleien immer sehr einfach, da der Inhaber des Telefonanschlusses in der Regel auch für den Anschluss verantwortlich war, sprich der Inhaber musste für den Urheberrechtsverstoß haften, egal ob er den Verstoß begangen hat, oder nicht.

Jetzt sorgt der Bundesgerichtshof mit einer Grundsatzentscheidung für Aufsehen: Eltern müssen nach Ansicht der Karlsruher Richter nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften. Falls Eltern ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit der Tauschbörsen aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. (BGH Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 – Morpheus)
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