Am 7. November 2020 ist der neue Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Dieser Medienstaatsvertrag wird den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen. Der neue Medienstaatsvertrag gilt auch für Onlineplattformen und für soziale Medien. Darüber hinaus gilt dieser auch auch für Plattform wie Suchmaschinen, welche Medieninhalte bereitstellen, diese aber nicht selbst produzieren
Mit dem mit dem Medienstaatsvertrag will der Gesetzgeber auf die veränderte Medienlandschaft reagieren.
Link: Medienstaatsvertrag

Jeder kennt es: Nur wenn die Schlagzeile interessant ist, liest man den nachfolgenden Artikel. Besonders neugierig wird man, wenn die Schlagzeile Themen verspricht, die man nicht erwartet hätte und zunächst so abstrus erscheinen, dass man unbedingt weiterlesen will.
Der Einsatz versteckter Kameras ist Journalisten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wie z.B. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem richtungsweisenden
genblick wird im Netz diskutiert, ob Menschen überhaupt auf der Straße fotografiert werden dürfen. Hintergrund der Diskussion ist eine Klage gegen einen Fotografen. Dieser sieht sein fotografische Freiheit gefährdet und hat zur Finanzierung des Prozesses eine Crowd-Funding Aktion gestartet. So lobenswert der Einsatz des Fotografen ist, so aussichtslos ist allerdings seine Verteidigung. Straßenaufnahmen sind seit jeher juristisch sehr heikel und Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.