BGH verneint Anwendung der MFM Liste

icon_04Bei der Verletzung von Urheberrechten an Fotos ist in der Regel auch ein Schadenersatz an den Fotografen zu zahlen.

Dabei wird als Berechnungsgrundlage der möglichen Schadenersatzansprüche des Fotografen für die urheberrechtliche Verletzung häufig auf die sog. MFM-Liste zurückgegriffen. Bei der MFM-Liste handelt es sich um eine von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing herausgegebene Liste mit den marktüblichen Preisen für fotografische Leistungen.

Diese Liste darf jedoch nicht pauschal auf jede Bildrechtsverletzung angewendet werden. Vielmehr kommt es immer auch auf die konkrete Verletzung der Urheberrechte. „BGH verneint Anwendung der MFM Liste“ weiterlesen

Interview auf StarFM – Rechtliche Fallstricke von Livestreams

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Livestreams erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit im Internet. Gerade viele Sportsfreunde nutzen die Möglichkeit, um die, eigentlich nur im Pay-TV gegen Bezahlung zu sehenden Fußballspiele ihrer Lieblings Mannschaft, sich kostenlos im Internet auf Livestream Seiten anzugucken.

Juristisch bislang ungeklärt ist die Frage, ob das Anschauen eines solchen Livestreams rechtlich legal ist oder nicht.

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Jugendschutz im Internet

Jugendschutz spielt im Internet eine wichtige Rolle und Webseitenbetreiber sollten darauf achten, dass ihre Webangebote nicht gegen den Jugendschutz verstoßen. Denn Verstöße gegen den Jugendschutz können abgemahnt werden und Abmahnungen ziehen in der Regel immer Probleme und Kosten nach sich. Besser ist es, im Vorfeld zu handeln und Abmahnungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Jugendschutz zu vermeiden.

Wann eine Webseite gegen den deutschen Jugendschutz verstößt, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Auf der einen Seite sind pornografische und voll-erotische Angebote unstreitig ein Verstoß gegen den Jugendschutz, auf der anderen Seite ist jedoch nicht jeder entblößte Busen ein Verstoß.

Es gilt beim Jugendschutz immer zu prüfen, ob Darstellung auf der Webseite geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. „Jugendschutz im Internet“ weiterlesen

Interview auf StarFM – Haftung für versteckte Kamera Videos

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Filme von Passanten mit einer versteckten Kamera erfreuen sich schon seit Jahrzenten größter Beliebtheit.
Früher war es eher harmlose Filme, mit denen unbedarfte Passanten auf die Schippe genommen wurden. Der Anspruch des Publikums ist heute wesentlich anspruchsvoller. Eine neue Dimension wird durch das sog. „Devil-Baby“ aus New York erreicht.

Diese furchterregend aussehende, ferngesteuerte Puppe befindet sich in einem ebenfalls ferngesteuerten Kinderwagen und dieser wird über einen belebten Bürgersteig gesteuert.
Die Puppe selbst kann fluchen, schreien und wirkt durch ihre gesamte Mimik sehr real. Das Video wurde bereits schon über 35 Mio mal geklickt.

Rechtlich ist dieser Spaß aber gar nicht so harmlos, wie Rechtsanwalt Hoesmann in einem Interview für den Berliner Sender „StarFM“ ausführte.  „Interview auf StarFM – Haftung für versteckte Kamera Videos“ weiterlesen

Urheberrecht: Eltern haften nicht für volljährige Familienangehörige

Der Bundesgerichtshof hat erneut über Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen entschieden. Das Urteil vom 08.01.2014 des BGH ( Az. I ZR 169/12 – Bearshare) gibt für einige Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen Grund zum Aufatmen. Nach diesem Urteil haften Anschlussinhaber nun nicht mehr für ihre volljährigen Familienangehörigen, soweit ihnen der illegale Missbrauch ihres Anschlusses unbekannt war.

Bei dem Verfahren vor den Karlsruher Richtern wurde auf die familiäre Vertrauensstellung bei der Anschlussüberlassung und die Eigenverantwortung volljähriger Kinder Bezug genommen. Volljährige Familienangehörige müssen deshalb nicht belehrt oder überwacht werden, solange es nicht konkrete Umstände für einen Anschlussmissbrauch gibt. Sollten dem Anschlussinhaber solche rechtswidrigen Umstände auffallen, hat er jedoch die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wie diese „erforderlichen Maßnahmen“ konkret auszusehen haben, ließ der BGH in dieser Entscheidung offen.

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Zu kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist nicht verbindlich

Im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht wird bei Verstößen regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer meist kurz gesetzten Frist gefordert.

Welche Frist jeweils angemessen ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. In der Regel sollte eine Frist von mindestens drei Werktagen gesetzt werden, um dem Abgemahnten die Möglichkeit der Reaktion zu geben.

Nur bei ganz besonderen Umständen, wie zum Beispiel bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen können auch kürze Fristen gesetzt werden; dieses sind jedoch Ausnahmen.

Eine zu kurz gesetzte Frist von wenigen Stunden ist jedoch für den Abgemahnten nicht verbindlich, stattdessen beginnt eine angemessene Frist zu laufen. „Zu kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist nicht verbindlich“ weiterlesen

Schadensersatz für die Nutzung eines Kartenausschnitts beträgt 100 Euro


Die unberechtigte Nutzung von Kartenausschnitten und Stadtplänen ist immer wieder Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen. Firmen wie United Navigation GmbH und Eurocities AG (Stadtplandienst) lassen über verschiedene Rechtsanwälte Abmahnungen verschicken, wenn ein vermeintlicher Verstoß gegen Urheberrechte ermittelt wurde.

In der Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung eines Kartenausschnitts wird regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung von Abmahngebühren und die Zahlung von Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung gefordert; häufig wird von den abmahnenden Kanzleien ein auch „entgegenkommendes“ Vergleichsangebot gemacht. Ruft man direkt bei der Kanzlei an, wird häufig der Betrag noch weiter reduziert, bewegt sich aber immer noch in einem vierstelligen Bereich.

Dieses „Vergleichsangebot“ ist häufig zu hoch angesetzt und würde so nicht vor Gericht ausgeurteilt werden. Daher sollte ohne anwaltliche Prüfung weder die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnet, noch der geforderte Betrag gezahlt werden.

Schadensersatz für Kartenausschnitt 100 Euro  „Schadensersatz für die Nutzung eines Kartenausschnitts beträgt 100 Euro“ weiterlesen

Foto- und Bildrecht: Rechtsanwalt Hoesmann im Interview

http://www.youtube.com/watch?v=G0NTncT6DwQ

Das Fotografieren auf der Straße, insbesondere das Fotografieren von Menschen, unterliegt strengen juristischen Regeln. Welche Regeln zu beachten sind, erklärt Rechtsanwalt Hoesmann im Interview.

Mehr Videos und Interviews unserer Medienrechtskanzlei finden Sie auf youtube – LINK

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Heimliche Filmaufnahmen nicht pauschal unzulässig

Heimliche Film- und Fotoaufnahmen sind juristisch heikel, insbesondere wenn Personen gefilmt werden. Personen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt und heimliche Filmaufnahmen können sogar strafbar sein, da diese einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen können.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede heimliche Filmaufnahme pauschal unzulässig ist, da auch bei einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieser Eingriff aufgrund der grundrechtlich geschützten Presse- und Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 GG gerechtfertigt sein kann. Dabei muss eine Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits vorgenommen worden. „Heimliche Filmaufnahmen nicht pauschal unzulässig“ weiterlesen

Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an den von Werken der zweckfreien Kunst.

Hintergrund ist ein urheberrechtlicher Streit über einen Spielzeugzug.
Die Klägerin hat für die Beklagte Entwürfe für einen Zug aus Holz gefertigt, auf dessen Waggons sich Kerzen und Ziffern aufstecken lassen (“Geburtstagszug”) und im Jahr 1998 dafür ein Honorar von 400 DM erhalten.

Aufgrund des großen Verkaufserfolgs des Zuges ist die Klägerin der Ansicht, dass ihr eine höhere Vergütung zusteht. Das Urheberrecht sieht seit 2004 vor, dass dem Urheber eine nachträgliche Vergütung für seine Tätigkeit zusteht, wenn die ursprüngliche Vergütung in einem Missverhältnis zu den später tatsächlich erzielten Vorteilen steht.

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