ACAB ist nicht immer eine Beleidigung

PolizeiPolizisten reagieren immer etwas ungehalten, wenn sie beleidigt werden.

Daher werden Beleidigungen zum Teil verklausuliert ausgesprochen. Eine gängige Kombination ist „ACAB“ – dies steht für „All Cops Are Bastards“ (alle Polizisten sind Bastarde).

Wer mit der Buchstabenkombination „ACAB“ in Bezug auf Polizisten auffiel, wurde meistens wegen Beleidigung belangt, „ACAB ist nicht immer eine Beleidigung“ weiterlesen

Nur die Polizei darf Polizei heißen

PolizeiDas Oberlandesgericht Hamm hat am 20.05.2016 dem Land Nordrhein-Westfalen Namensschutz für den Begriff „Polizei“ gewährt. Somit darf sich nur die Polizei „Polizei“ nennen.

Sachverhalt

Beim Beklagten handelt es sich um ein Privatunternehmen, das eine Internetdomain unter dem Namen „Polizei-Jugendschutz“ Schulungen für Eltern betreibt. Insbesondere gibt es Online-Präsentationen, Anti-Gewalt-Seminare und Informationen zum Opferschutz.
Durch den Gebrauch des Begriffs „Polizei“ wurde der Anschein erweckt, als gehöre die Internetdomain zu den Internetseiten der Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Sowohl die Verwendung des Begriffs als auch die Gestaltung des Internetauftritts mit polizeilichen Gegenständen scheinen ein Angebot der Polizeibehörden zu sein. Dass es sich jedoch um einen privaten Anbieter nur handelt, kann man nur aus dem Impressum entnehmen.

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Beschwerde von Erdogan erfolglos

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Photo: Hoesmann

Der türkische Staatspräsident Recep Erdogan geht ja zur Zeit gegen zahlreiche Medien und Personen vor. Unter anderem ist er auch gegen den Vorstandsvorsitzenden des Springer Verlages, Mathias Döpfner, gerichtlich vorgegangen. Döpfner hatte seine Solidarität mit dem Schmähgedicht von Jan Böhmermann erklärt und sich seinen Schmähungen inhaltlich voll und ganz angeschlossen.

Erdogan sah darin ein Verstoß gegen sein Persönlichkeitsrecht und ging gegen Herrn Döpfer vor. Das Landgericht Köln hat den Antrag von Erdogan auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt.

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Konkludente Einwilligung in Suchmaschinenverwendung durch Einstellen eines Fotos bei Facebook

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Facebook und Recht

In einem Urteil hat das OLG Köln entschieden, dass das Einstellen von Profilbildern in sozialen Netzwerken, wie beispielsweise Facebook, gleichzeitig eine konkludente Einwilligung zur Verwendung dieser Bilder in Personensuchmaschinen darstellt. (OLG Köln, Urteil v. 09.02.2010, Az. 15 U 107/09,

Voraussetzung ist, dass eine vorhandene Sperrmöglichkeit dieser Funktion nicht genutzt wurde und das Profilfoto somit ungeschützt eingestellt wurde.

Sachverhalt

In dem Kölner Fall hatte der Kläger ein Foto von sich ungeschützt auf einer Website eingestellt. Dieses Foto wurde anschließend von der Personensuchmaschine der Beklagten verwendet.
Daraufhin verklagte der Kläger die Beklagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung sowie auf die Feststellung der Schadenersatzpflicht.

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Videoüberwachung – Keine Videokamera auf das Nachbargrundstück

Wer eine Videokamera zur Überwachung seines Grundstücks installiert, sollte vorsichtig sein. Insbesondere muss darauf geachtet werden, mit der Videokamera nicht in die Persönlichkeitsrechte des Nachbargrundstück oder Dritter einzugreifen. Denn die Videoüberwachung ist rechtlich heikel.

Denn wird ein Nachbar durch die Videoüberwachung gestört, insbesondere weil ein Teil seines Grundstückes mit überwacht wird, stellt dies ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und der Nachbar kann gegen die Überwachung vorgehen.

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Erkennbarkeit auf Fotos – Das Recht am eigenen Bild

DSCF0601Als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts garantiert das Recht am eigenen Bild jedem Menschen, selbst über die Veröffentlichung von Fotos zu entscheiden, auf denen er abgebildet ist. Daher dürfen Fotos in der Regel also nur dann veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person in die Veröffentlichung eingewilligt hat. „Erkennbarkeit auf Fotos – Das Recht am eigenen Bild“ weiterlesen

Filesharing – Eltern haften für ihre Kinder

AbmahnungViele Eltern werden es kennen, plötzlich landet eine Abmahnung im Briefkasten, weil über den Familienanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Die Kinder, in der Regel auch ordentlich über mögliche Verstöße im Internet belehrt, könnten den Verstoß begangen haben.

Eltern wollen ihre Kinder aber vor einer möglichen Verfolgung schützen und verweigern daher, auch im Hinblick auf das strafrechtliche Zeugnisverweigerungsrecht, die Aussage, welches ihrer Kinder den Verstoß begangen haben kann. Nunmehr stellt sich die Frage, ob die Eltern für ihre Kinder haften.

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Mahnbescheid der Kanzlei Waldorf Frommer

mahnbescheid-waldorfUnserer Kanzlei liegen zurzeit zahlreiche Mahnbescheide der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München zur Prüfung vor. Hintergrund dieser Mahnbescheide sind urheberrechtliche Abmahnungen aus dem Jahre 2012.

Mit dem Mahnbescheid fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1000 € und darüber hinaus den Ersatz von Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Insgesamt beläuft sich der Mahnbescheid auf die Gesamtsumme von 1369,86 €. „Mahnbescheid der Kanzlei Waldorf Frommer“ weiterlesen