Ein gelbes Wörterbuch darf nur von Langenscheidt angeboten werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nur Langenscheidt zweisprachige Wörterbücher in sein typisches Gelb kleiden darf.
Der Verlag gewinnt damit den Rechtsstreit gegen einen Konkurrenten aus den USA, der ebenfalls ein Wörterbuch mit einem gelben Umschlag anbot. Langenscheidt hatte sich bereits 2010 die Farbmarke „Gelb“ für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher als Marke eintragen lassen.
Als Begründung führten die Richter des Bundesgerichtshof aus, dass der Verbraucher die beiden Marken aufgrund der Farbe verwechseln könnte. Diese Verwechselbarkeit ist eines der entscheidenden Kriterien bei der Beurteilung der Frage, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Bei den Produkten von Langenscheidt und Rosetta Stone bestehe zudem eine „erhebliche Warenähnlichkeit“. Die Warenähnlichkeit ist ein weiteres Kriterium, wenn es darum geht zu entscheiden, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Es bestehe daher nach Ansicht der Karlsruher Robenträger die Gefahr, dass die Käufer davon ausgingen, die Rosetta-Lernsoftware werde von Langenscheidt angeboten. „Markenrecht: Langenscheidt gewinnt Rechtsstreit um die Farbe „Gelb““ weiterlesen

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Die Impressumspflicht bei Xing ist schon häufiger Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen.