Missbrauch bei einer einstweiligen Verfügung

Richterhammer

Eine einstweilige Verfügung ist rechtsmissbräuchlich, wenn bei der Antragsschrift bewusst die Antwort der Gegenseite nicht mit vorgelegt wird. (OLG München, Urt. v. 08.06.2017 – Az.: 29 U 1210/17).

In dem Verfahren ging es um einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Die Gegenseite hatte auf die Abmahnung reagiert und ihre Rechtsposition dargelegt. Insbesondere wies sie darauf hin, dass das Antwortschreiben im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung vorzulegen ist. Der Abmahner stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung, ohne jedoch das Antwortschreiben vorzulegen.

Die obersten bayerischen Robenträger vom OLG München bewerteten die Nichtvorlage von Unterlagen als rechtsmissbräuchlich. Es besteht daher kein wirksamer Anspruch auf Unterlassung. „Missbrauch bei einer einstweiligen Verfügung“ weiterlesen

Markenrechtsverletzung auf Internet-Verkaufsplattformen

Markenrechht

Wer im Internet Waren zum Verkauf anbietet, nennt zur näheren Produktbeschreibung häufig auch den Markennamen des Verkaufgegenstandes. Dass es sich dabei um eine Markenrechtsverletzung handeln könnte, ist vielen nicht bewusst. Aufgrund des hohen Regelstreitwertes im Markenrecht kann es dann schnell ziemlich teuer werden. Um hohe Kosten zu verhindern, sollten einige Regeln beachtet werden.
„Markenrechtsverletzung auf Internet-Verkaufsplattformen“ weiterlesen

Das einstweilige Verfügungsverfahren  – Ablauf, Reaktionsmöglichkeiten und Rechtsfolgen

Bei einer einstweiligen Verfügung entscheidet das Gericht in aller Regel auf Grundlage der Unterlagen des Antragstellers durch Beschluss über die vorläufige Regelung eines Sachverhalts.

Die einstweilige Verfügung bietet die Möglichkeit, Rechte bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu schützen. Insbesondere im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht sind einstweilige Verfügungen üblich. „Das einstweilige Verfügungsverfahren  – Ablauf, Reaktionsmöglichkeiten und Rechtsfolgen“ weiterlesen

CE Kennzeichnung im Online Handel

CE KennzeichnungCE Kennzeichen tragen zur Sicherheit im online Handel bei. Als Händler müssen Sie dazu beitragen, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf den Markt kommen.

Insbesondere dürfen Sie kein Verbraucherprodukt auf dem Markt bringen, von dem Sie als Händler wissen oder auf Grund der Ihnen vorliegenden Informationen oder Ihrer Erfahrung wissen müssen, dass es nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht. „CE Kennzeichnung im Online Handel“ weiterlesen

Ebay Abmahnung durch Rechtsanwalt Sandhage für Frau Schmidt von naturprodukt24

Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Geron Sandhage aus Berlin zur Prüfung vor. In dieser Abmahnung zeigt Rechtsanwalt Sandhage an, dass er Frau Emilia Schmidt aus Köln anwaltlich vertritt.

Frau Schmidt verkauft Kosmetikprodukte auf eBay unter dem Verkäufernamen Naturprodukt24. „Ebay Abmahnung durch Rechtsanwalt Sandhage für Frau Schmidt von naturprodukt24“ weiterlesen

Was muss bei Gewinnspielen und Gewinnspielkarten beachtet werden

gewinnspielDas Verteilen von Gewinnspielkarten, die die Teilnahme an einem Gewinnspiel ermöglichen, ist eine beliebte Möglichkeit, die Einwilligung in E-Mail Werbung zu erzielen.

Denn die entsprechenden Gewinnspielkarten müssen zur Teilnahme mit persönlichen Daten ausgefüllt und an den Veranstalter geschickt werden. „Was muss bei Gewinnspielen und Gewinnspielkarten beachtet werden“ weiterlesen

Was muss bei der Erstellung von Gewinnspielkarten inklusive Opt-In-Klausel beachtet werden?

JustiziaGewinnspiele sind juristisch ein Minenfeld, da eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen beachtet werden muss.

Bei Verstößen sind teure Abmahnungen möglich. Insbesondere wenn bei dem Gewinnspiel auch die Daten der Teilnehmer für mögliche Werbemaßnamen genutzt werden sollen, ist Vorsicht geboten. Hier reicht es nicht aus, dass der Kunde seinen Widerspruch zur Teilnahme (Opt-Out) erklären kann, sondern er muss aktiv zustimmen, wenn er Werbung erhalten will. Dies wird juristisch als sog. „Opt-In-Klausel“ bezeichnet. „Was muss bei der Erstellung von Gewinnspielkarten inklusive Opt-In-Klausel beachtet werden?“ weiterlesen

Smartphone-Apps genießen grundsätzlich Werktitelschutz

 

SParagraph_3eit einer geraumen Zeit gelten Computerprogramme – und auch Computerspiele als
titelschutzfähige Werke. Das bedeutet, dass der Name der Programme nicht ohne weiteres von anderen verwendet werden darf. Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.01.2016 (Az.: I ZR 202/14) nun entschieden, dass auch Domainnamen von Internetangeboten und Apps für mobile Endgeräte grundsätzlich Werktitelschutz genießen können.

Sachverhalt

Im Urteil wurde der Klägerin, die unter dem Domainnamen “wetter.de” eine Internetseite und eine App betreibt, der Titelschutz versagt. Die Beklagte ist Inhaberin der Domain “wetter.at” und “wetter-deutschland.com”. Unter beiden Internetseiten und Apps werden Wetterdaten und weitere Informationen über das Thema Wetter zur Verfügung gestellt.

Die Klägerin erhob Einspruch gegen die Benutzung der Bezeichnung der Beklagten für ihre Wetter-Apps, da ihrer Meinung nach diese eine Verletzung ihrer Titelschutzrechte für “wetter.de” darstellen würden. Außerdem hat sie die Beklagte auf Unterlassung, Auskunft und Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch genommen. Die Klage war jedoch erfolglos und die eingelegte Revision hat der BGH zurückgewiesen.

„Smartphone-Apps genießen grundsätzlich Werktitelschutz“ weiterlesen