Nutzung eines Fotos eines Prominenten

Prominente Personen dürfen fotografiert und deren Bilder auch regelmäßig ohne deren Zustimmung genutzt werden. Wie der Bundesgerichtshof jetzt jedoch feststellte, haben auch prominente trotz einer hohen medialen Präsenz ein Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung. Der Bundesgerichtshof untersagte die Nutzung des Namens und des Fotos des “Traumschiffkapitäns” für die Bewerbung einer Kreuzfahrt. BGH Urteil – I ZR 207/19 vom 21.01.21

Prominenter Traumschiffkapitän

Doch was ist passiert?
Die Verlegerin einer Sonntagszeitschrift veranstaltete ein Gewinnspiel, bei dem man Bargeld oder als Hauptgewinn eine 13-tägige Kreuzfahrt gewinnen konnte. Um dieses in ihrer Zeitung zu bewerben, wurde das Bild eines Prominenten aus der Serie „Traumschiff“ in seiner Rolle als Kapitän abgebildet. Eine Zustimmung zu dieser Nutzung lag nicht vor. Der Traumschiff Kapitän hatte nicht seine Einwilligung gegeben.

Grundsatz keine Nutzung ohne Einwilligung

Grundsätzlich gilt jedoch: Ohne Einwilligung keine Verbreitung von Bildnissen.
Vorliegend hat der Prominente in die Nutzung des Bildes nicht eingewilligt. Aber wie bereits eingangs erwähnt, sind Prominente Personen des öffentlichen Lebens, sodass für sie besondere Regeln gelten.

Ausnahme Zeitgeschichte

Als Ausnahme des Bedarfs einer Einwilligung sind so regelmäßig Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte zu bewerten.

Fraglich ist dabei jedoch, was die Zeitgeschichte alles umfasst. Fest steht, dass der Begriff weit aufgefasst werden soll. So sind nicht nur politische oder historische sondern auch allgemein gesellschaftliche Themen beinhaltet.

Interessenabwägung

Aber auch diese Ausnahme gilt nicht schrankenlos. So muss stets eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Die Fotos eines Prominenten dürfen nicht immer verwendet werden.

Zunächst ist festzuhalten, je bekannter eine Person ist, desto mehr Einschnitte in ihre Privatsphäre muss sie erleiden. Die Serie „Traumschiff“ ist in Deutschland sehr bekannt, sodass auch deren Schauspieler an sich ein öffentliches Interesse erwecken. Außerdem hat das verwendete Bild durch den Hintergrund der Serie einen Symbolcharakter. Die Kreuzfahrt wird zu einer Traumreise, wodurch das Bild ein wenig von der Person an sich losgelöst wirken kann.

Allerdings ist Sinn und Zweck der ausnahmsweise fehlenden Notwendigkeit einer Einwilligung, dass sich die Gesellschaft über verschiedenste Themen eine Meinung bilden kann. Durch die Abbildung des Prominenten wollte die Verlegerin eine Verbindung zu der Serie schaffen und so das Gewinnspiel aufwerten. Dieses ist jedoch kein nennenswerter Beitrag, um die Bildung der öffentlichen Meinung zu fördern. Die Meinungsbildung ist allerdings grundlegend erforderlich, um eine Persönlichkeitsverletzung zu rechtfertigen.

Daher hat der Bundesgerichtshof im Ergebnis dem Traumschiffkapitän Recht gegeben und die Nutzung des Fotos untersagt.

Einschätzung RA Hoesmann

Bei der Berichterstattung stehen stets die Persönlichkeitsrechte Einzelner gegen das Informationsinteresse vieler. Dabei muss abgewägt werden, wie weit das Presserecht greifen darf, ohne zu stark das Persönlichkeitsrecht zu beschränken. Der Bundesgerichtshof hat jetzt klar entschieden, dass auch Prominente ein Recht haben, sich gegen die Publikation ihrer Fotos gerichtlich zu wehren.

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