
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetkaufhauses amazon sind in einem wichtigen Punkt unwirksam.
Bilder von Mitbewerbern dürfen trotz einer Regelung in den AGB von amazon nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden.
Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth war ein Rechtsstreit zweier Aquaristik-Händler, die beide Waren über amazon zum Verkauf anboten.
„Amazon Marketplace: Verwendung von Produktbildern anderer Händler ist rechtswidrig“ weiterlesen


Der Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik (WKM), in welchem sich zahlreiche Druckereien zusammengeschlossen haben, übt scharf Kritik an der VG Wort.


