Die Kanzlei Hoesmann hat sich in einem Rechtsstreit gerichtlich gegen das Handelsblatt durchgesetzt. Das Handelsblatt hat Fotografien unseres Mandanten unter Missachtung des Urheberrechts publiziert.
Das Landgericht Frankfurt folgt der Rechtsauffassung unserer Kanzlei, dass die Fotos unberechtigt verwendet worden sind. ( Landgericht Frankfurt 30. November 2020, Az. 2-06 O 403/20). Die vom Landgericht Frankfurt erlassene einstweilige Verfügung wurde durch Abgabe einer Unterlassungserklärung seitens des Handelsblattes als endgültige Regelung akzeptiert. „Handelsblatt unterliegt im Streit um Urheberrecht“ weiterlesen

Der Urheber eines Fotos ist immer der Fotograf – dies ist eine Tatsache, die im Fotorecht eine erhebliche Rolle spielen kann. Inesbesondere reagieren Fotografen zum Teil sehr alllegerisch, wenn ihre Bilder ohne ihre Zustimmung bearbeitet werden.
Bei Urheberrechtsverletzungen im Ausland stellt sich für deutsche Fotografen immer wieder die Frage, ob diese eigentlich auch in Deutschland vor Gericht gebracht werden können.
Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung sollte man nicht leichtfertig aussprechen. Denn sollte sich diese später als ungerechtfertigt erweisen, muss der Abmahnende die Rechtsanwaltskosten des unberechtigt Abgemahnten tragen.
Vielen Fotografen ist gar nicht klar, dass sie sich in einem juristischen Spannungsfeld bewegen, wenn sie Personen auf der Straße fotografieren. Hintergrund dessen ist, dass die Personen auf der Straße in Deutschland durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt sind.
Auch Menschen, die zufällig neben einem Prominenten stehen und auf einem Foto abgebildet werden, haben einen Unterlassungsanspruch wegen der ungenehmigten Publikation.
Ein Gemälde ist urheberrechtlich geschützt, daher dürfen Kopien, sprich Fotos des Gemäldes in der Regel auch nur mit der Zustimmung des Malers publiziert werden. Wie sieht aber der Fall aus, wenn das Gemälde nur im Hintergrund in dem Foto eines Möbelkataloges mit abgebildet ist?
Bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen wegen einer unerlaubten Verwendung von Fotos muss der Abmahner seine Nutzungsrechte nachweisen.
Viele Fotografen werden das Problem kennen. Häufig werden ihre Bilder ohne Zustimmung von Dritten genutzt, sprich gestohlen. Dieser Bilder Diebstahl bedeutete viele Fotografen einen echten finanziellen Verlust, da die Bilder nicht ordnungsgemäß lizenziert worden sind.