Gericht untersagt Bewertung eines Rechtsanwalts

Bewertung Rechtsanwalt

Mit Erfolg hat sich ein Rechtsanwalt dagegen gewehrt, dass er vom Gegner eine negative Bewertung bekommen hat.

Das Landgericht München sah in der negativen Bewertung eine Beeinträchtigung des Rechtsanwalts in seinem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Denn durch die Bewertung wird die wirtschaftliche Stellung des Anwalts geschwächt und andere Marktteilnehmer und potentielle Mandanten werden hierdurch von Geschäften abgehalten. Bei der Bewertung selbst handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, da impliziert wird, die Bewertung stamme von einem Mandanten.

Rechtsanwalt ist Interessenvertreter

Grundsätzlich sind Bewertungen im Internet zulässig. Jedoch ist hier die Besonderheit eines Rechtsanwalts zu berücksichtigen. Ein Rechtsanwalt ist Interessenvertreter seines Mandanten, insbesondere bei Streitigkeiten mit anderen Parteien. Es gehört zur Eigenart des anwaltlichen Berufes, dass ein Erfolg für seinen eigenen Mandanten, dies auch immer eine Niederlage für den Gegner darstellt. Gute Ergebnisse für den eigenen Mandanten werden regelmäßig von der gegnerischen Partei als negativ angesehen. Zu Recht führen die Münchener Richter zur Begründung aus, dass ss zu einer Verzerrung von Bewertungen kommen würde, wenn Gegner, welche verloren haben, den Anwalt bewerten würde. Es wäre dann nicht mehr ersichtlich, dass sie eigentlich gute Arbeit für ihre Mandanten leistet.

Zielgruppe von Onlinebewertungen

Zielgruppe von Onlinebewertungen sind potentielle Mandanten. Diese schauen sich regelmäßig die Bewertungen an, bevor sie mit einem Anwalt in Kontakt treten wollen. Für den Gegner sind diese Bewertungen aber regelmäßig nicht interessant. Ein verständiger Betrachter geht daher davon aus, dass der Bewertung ein wie auch immer gearteter Kontakt als Mandant vorausging. Dieses ist aber gerade nicht der Fall, wenn der Gegner eine Bewertung abgeben. Hier fehlt an einem Mandantenkontakt.

Bewertung ist wahrheitswidrig

Durch die Bewertung impliziter Gegner, dass eine Zusammenarbeit in welcher Weise auch immer mit dem Rechtsanwalt stattgefunden habe. Als Gegner kommt man jedoch nicht in der Weise mit dem Rechtsanwalt in Kontakt, wie es zum Beispiel typischerweise für den Mandanten der Fall ist. Daher haben die Münchner Richter die Bewertung als wahrheitswidrig angesehen.

LG München I, Urteil vom 20.11.2019 – 11 O 7732/19

Rechtsanwalt Hoesmann

Bewertung im Internet sind für viele Unternehmen ein Ärgernis. Gerade durch die weite Auslegung der Meinungsfreiheit ist es mitunter schwierig möglich, gegen negative Bewertung vorgehen zu können. Das Landgericht München zeigt aber deutlich Grenzen auf, wann die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten ist und eine Bewertung tatsächlich eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt.

Daher ist bei jeder Bewertung auch zu prüfen, in welchem Verhältnis das Unternehmen und der Bewertende stehen und ob es vielleicht aus diesen Gründen möglich ist, gegen die Bewertung erfolgreich vorgehen zu können.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.


    Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)


    Loading...

    Der Medienstaatsvertrag

    medienstaatsvertrag

    Am 7. November 2020 ist der neue Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Dieser Medienstaatsvertrag wird den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen. Der neue Medienstaatsvertrag gilt auch für Onlineplattformen und für soziale Medien. Darüber hinaus gilt dieser auch auch für Plattform wie Suchmaschinen, welche Medieninhalte bereitstellen, diese aber nicht selbst produzieren

    Mit dem mit dem Medienstaatsvertrag will der Gesetzgeber auf die veränderte Medienlandschaft reagieren.

    Link: Medienstaatsvertrag

    „Der Medienstaatsvertrag“ weiterlesen

    Verurteilung wegen Beleidigung für verfassungswidrig erklärt

    Beleidigung

    Trulla ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Beleidigung, sondern eine Meinungsäußerung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungsfreiheit weiter gestärkt und den Begriff der Trulla nicht als Beleidigung qualifiziert. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung war daher nicht verfassungskonform.

    Wenn sich der juristische Trend jede beleidigende Äußerung als Meinungsfreiheit anzusehen fortsetzt, wird es bald fast unmöglich sein, jemanden noch beleidigen zu können. „Verurteilung wegen Beleidigung für verfassungswidrig erklärt“ weiterlesen

    BGH stärkt Persönlichkeitsrechte bei Berichterstattung von Prominenten

    Berichterstattung, Prominent

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Persönlichkeitsrechte von Prominenten gestärkt. Nicht jede Bild-Berichterstattung über Prominente ist erlaubt. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die prominente Komikerin Anke Engelke zwar die Wort-Berichterstattung über ihr Ehescheidungsverfahren nicht untersagen darf, sie aber die Foto-Berichterstattung über die Scheidung verbieten darf. „BGH stärkt Persönlichkeitsrechte bei Berichterstattung von Prominenten“ weiterlesen

    Waffengleichheit – vorherige Anhörung vor Erlass einer einstweilige Verfügung

    Waffengleichheit Presserecht

    Das bewährte System von Abmahnung und einstweilige Verfügung droht durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ins Wanken zu geraten.

    Bislang reicht es aus, dass vor Erlass einer einstweiligen Verfügung der Gegner abgemahnt worden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass vor Erlass einer einstweiligen Verfügung trotz einer vorherigen Abmahnung der Gegner regelmäßig anzuhören sei. Es sah in der fehlenden Anhörung die Waffengleichheit im Zivilrecht verletzt. (Mehr zu Waffengleichheit im Presserecht)

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung “Waffengleichheit” zu einer großen Diskussion geführt. Ebenso wurden zahlreiche Verfassungsbeschwerden eingelegt, da sich Gegner von einstweiligen Verfügungen in ihrem prozessualen Rechten verletzt sahen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr seine Entscheidung in Teilen revidiert.

    „Waffengleichheit – vorherige Anhörung vor Erlass einer einstweilige Verfügung“ weiterlesen

    Personenfoto und die DSGVO

    personenfotos

    Nach Einführung der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) herrscht aktuell große Unsicherheit unter Fotografen und Juristen, ob das bewährte System des Kunsturhebergesetzes (KUG), sprich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Fotos von Personen auch ohne deren Einwilligung publiziert werden dürfen, in der Diskussion. Der Bundesgerichtshof hat jetzt zumindest für Journalisten für Klarheit gesorgt, dass die bewährte des KUG auch weiterhin gilt. „Personenfoto und die DSGVO“ weiterlesen

    Kein Anspruch auf Beseitigung von Lehrerfoto aus Schuljahrbuch

    lehrerfoto

    Viele Schulen geben Schuljahrbücher heraus, in denen Klassenfotos publiziert werden. Auf diesen Klassenfotos ist regelmäßig auch immer der verantwortliche Klassenlehrer mit abgebildet. Wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz jetzt entschieden hat gibt es keinen Anspruch eines Lehrers darauf, dass sein Lehrerfoto aus dem Jahrbuch gelöscht wird. „Kein Anspruch auf Beseitigung von Lehrerfoto aus Schuljahrbuch“ weiterlesen

    Die prozessuale Waffengleichheit im Presserecht

    Waffengleichheit Presserecht

    Im Presse und Medienrecht wird regelmäßig mit einstweiligen Verfügungen gearbeitet. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Grundsatz prozessualen Waffengleichheit in einstweiligen Verfügungsverfahren gebietet, dass die Gegenseite in das Verfahren einbezogen werden muss.  Eine solche Einbeziehung ist nur dann entbehrlich, wenn die vorprozessuale Abmahnung und der bei Gericht eingereichte Antrag identisch sind (BVerfG, Beschluss vom 17.6.2020 – 1 BvR 1380/20) „Die prozessuale Waffengleichheit im Presserecht“ weiterlesen

    Recht auf Vergessenwerden bei ursprünglich zulässiger Verdachtsberichterstattung

    Das Recht auf Vergessen und die Verdachtsberichterstattung sind immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat erneut zum „Recht auf Vergessen“ geurteilt. Das Gericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen. Ein Berater muss weiterhin mit einer online abrufbaren Verdächtigung in einem Artikel leben. (BVerfG, Urt. 07.07.2020 – 1 BvR 146/17) „Recht auf Vergessenwerden bei ursprünglich zulässiger Verdachtsberichterstattung“ weiterlesen

    Schadensersatz wegen Meinungsäußerung

    Urteil

    Im Internet kann jeder eigene Meinung kundtun. Egal ob auf Youtube, Facebook, Instagram oder auf seinem eigenen Blog: man teilt seine Ansichten und Gefühle. Oft auch ohne dabei an mögliche rechtliche Konsequenzen zu denken. Nicht jede Äußerung ist zulässug. Genau das kostet den Beklagten eines Blogs nun 10.000 EUR – denn nicht jede Aussage ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

    „Schadensersatz wegen Meinungsäußerung“ weiterlesen