In der Printausgabe der BILD wurde 2012 von einem Raubüberfall auf einen bekannten Profifußballer am Ballermann im Mallorca berichtet.
Zur visuellen Verdeutlichung dieses Vorfalls wurde in der Zeitung eine Fotografie des Fußballers am Strand gezeigt. Im Hintergrund dieses Fotos ist im rechten Bildrand eine Frau zu sehen, die auf einer Strandliege liegt und mit einem lilafarbenen Bikini bekleidet ist.
Die Frau in dem lilafarbenen Bikini sah darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und beantragte daher, die Verleger der Bildzeitung zu verurteilen, eine erneute Veröffentlichung des Bildes zu unterlassen und ihr eine angemessene Entschädigung zu bezahlen.
Vor dem Oberlandegericht Karlsruhe (Urteil vom 14.05.2014 – 6 U 55/13) bekam die Klägerin zum Teil recht, die weitere Veröffentlichung des Bildes ist zu unterlassen. Einen Anspruch auf Entschädigung steht der Klägerin jedoch nach Ansicht der Karlsruher Robenträger nicht zu. „Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Veröffentlichung von Fotos einer im Bikini bekleideten Frau“ weiterlesen

In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil wurde der Messenger-Dienst WhatsApp verurteilt, in Deutschland nicht mehr die englischsprachige Vertragsbedingungen zu verwenden und ebenso ein verbessertes Impressum zu nutzen. Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. (LG Berlin, Urteil vom vom 09.05.2014 – 15 O 44/13)
Nacktfotos, welche nach der Trennung beim Ex-Partner verbleiben, verursachen ein komisches Gefühl.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 13.05.2014 (Az. C-131/12) könnte das Internet verändern und kam für viele Experten überraschend. Der EuGH hat entschieden, dass jeder von Google verlangen kann, dass bei Suchen im Zusammenhang mit seinem Namen bestimmte Webseiten mehr nicht angezeigt werden dürfen.
Der Bundesgerichtshof hat erneut über Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen entschieden. Das Urteil vom 08.01.2014 des BGH ( Az. I ZR 169/12 – Bearshare) gibt für einige Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen Grund zum Aufatmen. Nach diesem Urteil haften Anschlussinhaber nun nicht mehr für ihre volljährigen Familienangehörigen, soweit ihnen der illegale Missbrauch ihres Anschlusses unbekannt war.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an den von Werken der zweckfreien Kunst.