Abmahnungen wegen angeblicher Bildrechtsverletzungen auf amazon sind nicht immer berechtigt.
Hintergrund sind die Nutzungsregeln von amazon, nach denen Händler, welche Fotos auf amazon hochladen, stillschweigend den Nutzungsbedingungen von amazon zustimmen. Gemäß diesen Nutzungsbedingungen dürfen Dritte die Bilder dann selbst in ihrem eigenem Angebot auf amazon nutzen. Auch wenn diese Regelung rechtlich sehr zweifelhaft ist, liegt gleichwohl eine wirksame Rechteeinräumung vor und eine vor dem Landgericht Köln verhandelte Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung war erfolglos. (LG Köln, Urteil vom 13.02.2014 – 14 O 184/13) „Abmahnung wegen Bildnutzung auf Amazon erfolglos“ weiterlesen


Der Bundesgerichtshof hat erneut über Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen entschieden. Das Urteil vom 08.01.2014 des BGH ( Az. I ZR 169/12 – Bearshare) gibt für einige Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen Grund zum Aufatmen. Nach diesem Urteil haften Anschlussinhaber nun nicht mehr für ihre volljährigen Familienangehörigen, soweit ihnen der illegale Missbrauch ihres Anschlusses unbekannt war.
Im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht wird bei Verstößen regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer meist kurz gesetzten Frist gefordert.
Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sind immer wieder Gegenstand von Beschwerden. Viele Betroffene empfinden es als „Abzocke“, für vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße zum Teil erhebliche Kosten als Schadensersatz zahlen zu müssen.