Abmahnung wegen Bildnutzung auf Amazon erfolglos

Paragraph_3Abmahnungen wegen angeblicher Bildrechtsverletzungen auf amazon sind nicht immer berechtigt.

Hintergrund sind die Nutzungsregeln von amazon, nach denen Händler, welche Fotos auf amazon hochladen, stillschweigend den Nutzungsbedingungen von amazon zustimmen. Gemäß diesen Nutzungsbedingungen dürfen Dritte die Bilder dann selbst in ihrem eigenem Angebot auf amazon nutzen. Auch wenn diese Regelung rechtlich sehr zweifelhaft ist, liegt gleichwohl eine wirksame Rechteeinräumung vor und eine vor dem Landgericht Köln verhandelte Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung war erfolglos. (LG Köln, Urteil vom 13.02.2014 – 14 O 184/13) „Abmahnung wegen Bildnutzung auf Amazon erfolglos“ weiterlesen

BGH verneint Anwendung der MFM Liste

icon_04Bei der Verletzung von Urheberrechten an Fotos ist in der Regel auch ein Schadenersatz an den Fotografen zu zahlen.

Dabei wird als Berechnungsgrundlage der möglichen Schadenersatzansprüche des Fotografen für die urheberrechtliche Verletzung häufig auf die sog. MFM-Liste zurückgegriffen. Bei der MFM-Liste handelt es sich um eine von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing herausgegebene Liste mit den marktüblichen Preisen für fotografische Leistungen.

Diese Liste darf jedoch nicht pauschal auf jede Bildrechtsverletzung angewendet werden. Vielmehr kommt es immer auch auf die konkrete Verletzung der Urheberrechte. „BGH verneint Anwendung der MFM Liste“ weiterlesen

Amtsgericht Düsseldorf erschwert Filesharing Klagen

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Abmahnanwälte haben es vor deutschen Gerichten immer schwerer.
Immer mehr Gerichte weisen diese Klagen ab, wenn begründete Zweifel an der Täterschaft des Anschlussinhabers vorliegen.

Das Düsseldorfer Amtsgerichts ( Az.: 57 C 17825/13) hat in bemerkenswerter Klarheit eine Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch eine Tauschbörsennutzung abgewiesen:

“Das Gericht weist darauf hin, dass nach seiner gefestigten Rechtsauffassung für den Anschlussinhaber lediglich eine sekundäre Darlegungslast dahingehend besteht nachvollziehbar einen Sachverhalt vorzutragen, aus dem sich die ernsthafte Möglichkeit der Täterschaft einer anderen Person ergibt. Sobald dieser Vortrag erfolgt ist, verbleibt es bei der vollen Beweislast der Klägerseite dafür, dass der Anschlussinhaber selbst täterschaftlich gehandelt hat, eine Beweislastumkehr ist mit der sekundären Darlegungslast nicht verbunden (mit Hinweis auf das Urteil des AG Düsseldorf 57 C 3144/13). „Amtsgericht Düsseldorf erschwert Filesharing Klagen“ weiterlesen

Urheberrecht: Eltern haften nicht für volljährige Familienangehörige

Der Bundesgerichtshof hat erneut über Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen entschieden. Das Urteil vom 08.01.2014 des BGH ( Az. I ZR 169/12 – Bearshare) gibt für einige Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen Grund zum Aufatmen. Nach diesem Urteil haften Anschlussinhaber nun nicht mehr für ihre volljährigen Familienangehörigen, soweit ihnen der illegale Missbrauch ihres Anschlusses unbekannt war.

Bei dem Verfahren vor den Karlsruher Richtern wurde auf die familiäre Vertrauensstellung bei der Anschlussüberlassung und die Eigenverantwortung volljähriger Kinder Bezug genommen. Volljährige Familienangehörige müssen deshalb nicht belehrt oder überwacht werden, solange es nicht konkrete Umstände für einen Anschlussmissbrauch gibt. Sollten dem Anschlussinhaber solche rechtswidrigen Umstände auffallen, hat er jedoch die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wie diese „erforderlichen Maßnahmen“ konkret auszusehen haben, ließ der BGH in dieser Entscheidung offen.

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Zu kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist nicht verbindlich

Im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht wird bei Verstößen regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer meist kurz gesetzten Frist gefordert.

Welche Frist jeweils angemessen ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. In der Regel sollte eine Frist von mindestens drei Werktagen gesetzt werden, um dem Abgemahnten die Möglichkeit der Reaktion zu geben.

Nur bei ganz besonderen Umständen, wie zum Beispiel bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen können auch kürze Fristen gesetzt werden; dieses sind jedoch Ausnahmen.

Eine zu kurz gesetzte Frist von wenigen Stunden ist jedoch für den Abgemahnten nicht verbindlich, stattdessen beginnt eine angemessene Frist zu laufen. „Zu kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist nicht verbindlich“ weiterlesen

Schadensersatz für die Nutzung eines Kartenausschnitts beträgt 100 Euro


Die unberechtigte Nutzung von Kartenausschnitten und Stadtplänen ist immer wieder Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen. Firmen wie United Navigation GmbH und Eurocities AG (Stadtplandienst) lassen über verschiedene Rechtsanwälte Abmahnungen verschicken, wenn ein vermeintlicher Verstoß gegen Urheberrechte ermittelt wurde.

In der Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung eines Kartenausschnitts wird regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung von Abmahngebühren und die Zahlung von Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung gefordert; häufig wird von den abmahnenden Kanzleien ein auch „entgegenkommendes“ Vergleichsangebot gemacht. Ruft man direkt bei der Kanzlei an, wird häufig der Betrag noch weiter reduziert, bewegt sich aber immer noch in einem vierstelligen Bereich.

Dieses „Vergleichsangebot“ ist häufig zu hoch angesetzt und würde so nicht vor Gericht ausgeurteilt werden. Daher sollte ohne anwaltliche Prüfung weder die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnet, noch der geforderte Betrag gezahlt werden.

Schadensersatz für Kartenausschnitt 100 Euro  „Schadensersatz für die Nutzung eines Kartenausschnitts beträgt 100 Euro“ weiterlesen

Abmahnung von Urmann und Collegen wegen Streamings


Uns liegt heute eine der ersten Streaming-Abmahnungen Deutschlands vor.

In dieser wird einem Anschlussinhaber vorgeworfen auf der Webseite www.red(…).com einen Film der Firma „The Archive AG“ gestreamt, mithin im Internet angesehen zu haben.

Die Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) verlangt in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz, Aufwendungsersatz und die Übernahme von Rechtsanwaltsgebühren, insgesamt 250 €.

Begründet wird der angebliche Anspruch damit, dass durch die Zwischenspeicherung der Daten im Cache des Browsers während des Anschauens eine urheberrechtliche Verletzungshandlung gegen den Willen des Rechteinhabers vorgefallen sein soll.

Es handelt sich bei dieser Abmahnung um die ersten Abmahnungen gegen Internetnutzer wegen des angeblichen Anschauens eines Films im Internet. „Abmahnung von Urmann und Collegen wegen Streamings“ weiterlesen

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken trifft in Kraft

ReichstagUnseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sind immer wieder Gegenstand von Beschwerden. Viele Betroffene empfinden es als „Abzocke“, für vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße zum Teil erhebliche Kosten als Schadensersatz zahlen zu müssen.

Durch das neue Gesetz sollen diese unseriösen Geschäftspraktiken eingeschränkt werden.
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist ab sofort gültiges Recht.
„Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken trifft in Kraft“ weiterlesen

OLG Hamm begrenzt Gegenstandswert bei Filesharing-Abmahnung eines Filmwerks auf 2.000 €


Immer häufiger verneinen Gerichte die oft astronomisch anmutenden Forderungssummen der Abmahnkanzleien in Höhe von zum Teil mehreren 1.000 € für einen einmaligen, nicht gewerblichen Urheberrechtsverstoß.

Einige Juristen sehen hierin bereits eine Abkehr der Gerichte von ihrer ursprünglichen Rechtsprechung, dies auch im Hinblick des aller Voraussicht nach im Oktober in Kraft tretenden „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, welches künftig eine Deckelung der Abmahnkosten vorsieht. In diese Richtung scheint nun auch das aktuelle Urteil des OLG Hamm zu weisen (Beschluss vom 05.09.2013, AZ.: I-22 W 42/13). „OLG Hamm begrenzt Gegenstandswert bei Filesharing-Abmahnung eines Filmwerks auf 2.000 €“ weiterlesen

Verjährung im Urheberrecht

Aktuell beobachten wir, dass zurzeit viele ältere Ansprüche verfolgt werden und der Verstoß und das erste Abmahnschreiben bereits mehr als 2 Jahre zurückliegen. Viele Betroffene haben den Vorfall schon wieder vergessen und haben nach der langen Zeit nicht mit einer weiteren Verfolgung gerechnet.

Eine häufig gestellte Frage im Bereich des Urheberrechts ist, wie lange ein möglicher Anspruch verfolgt werden kann und welche Folgen es für den Betroffenen hat, wenn ein länger zurückliegender Fall verfolgt wird.

Verjährung erst nach 3 Jahren
Die Verjährungsregelungen im Urheberrecht orientieren sich nach dem Wortlaut des §102 UrhG an den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. „Verjährung im Urheberrecht“ weiterlesen