Die Wiederholungsgefahr im Presserecht kann bei einer rechtswidrigen Bild- und Textberichterstattung nur dadurch ausgeräumt werden, dass sowohl für die Bildberichterstattung, als auch für die Textberichterstattung eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Eine Unterlassungserklärung die sich nur auf die Textberichterstattung bezieht, reicht nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt nicht aus, um auch die Wiederholungsgefahr für die Bildberichterstattung auszuschließen. LG Frankfurt, Beschluss vom 23.11.2020, Az. 2-03 O 394/20
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Die Darstellung eines Verdachts in den Medien ist laut des Bundesgerichtshofs (BGH) zulässig, wenn es durch das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist, über den Verdacht zu berichten. Voraussetzung ist, dass ein Mindestbestand an Wahrheit gegeben ist und zudem eine Meinungsberichterstattung vorliege.
Der Amoklauf in München mit seinen insgesamt 10 Toten erschüttert Deutschland. Auch wir von der Kanzlei Hoesmann sind aufgrund unserer engen Beziehungen zu München tief betroffen. Daher möchten wir allen Opfern und deren Angehörigen unser tiefes Mitgefühl aussprechen und Wünsche den Verletzen des Amoklaufs eine schnelle Genesung.
Erneut hat ein Terroranschlag eine europäische Hauptstadt erschüttert. Am 22.03.2016 gab es in der belgischen Hauptstadt Brüssel mehrere Sprengstoffattentate, bei welchen über 30 Personen ums Leben gekommen sind.
Viele Eltern fühlen sich unwohl, wenn Informationen über ihre Kinder öffentlich publiziert werden. Immerhin besteht bei diesen öffentlichen Informationen die Gefahr, dass die Informationen in falsche Hände geraten können. Der Bundesgerichtshof sieht diese Gefahr und hat in einem Urteil entschieden, dass Informationen über Kindern nicht ohne Weiteres publiziert werden dürfen.
Jeder kennt es: Nur wenn die Schlagzeile interessant ist, liest man den nachfolgenden Artikel. Besonders neugierig wird man, wenn die Schlagzeile Themen verspricht, die man nicht erwartet hätte und zunächst so abstrus erscheinen, dass man unbedingt weiterlesen will.
Ein Urteil des Amtsgerichtes Pasewalk wird zurzeit sehr kontrovers diskutiert.
Udo Walz wurde in einem Artikel der BILD-Zeitung vom März 2012 erwähnt, in dem es um die Verhaftung seines Filialmitarbeiters Benjamin S. in Zusammenhang mit Mitgliedern von den „Hells Angels“ ging. Walz war der Ansicht, dass seine Erwähnung in diesem Artikel gegen sein Persönlichkeitsrecht verstoße und klagte auf Unterlassung.
genblick wird im Netz diskutiert, ob Menschen überhaupt auf der Straße fotografiert werden dürfen. Hintergrund der Diskussion ist eine Klage gegen einen Fotografen. Dieser sieht sein fotografische Freiheit gefährdet und hat zur Finanzierung des Prozesses eine Crowd-Funding Aktion gestartet. So lobenswert der Einsatz des Fotografen ist, so aussichtslos ist allerdings seine Verteidigung. Straßenaufnahmen sind seit jeher juristisch sehr heikel und Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.