Einstweilige Verfügung Prozessbevollmächtigung und Zustellungsbevollmächtigung

Prozessbevollmächtigung Zustellungsbevollmächtigung

In einstweiligen Verfügungsverfahren wird zwischen einer Prozessbevollmächtigung und einer Zustellungsbevollmächtigung unterschieden.

Dieser feine Unterschied bedeutet, dass im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren Schreiben häufig den Mandanten, nicht aber den Anwälten zugestellt werden. Manche Anwälte sind verwundert, dass sie, obwohl sie vorgerichtlich auf die Abmahnung geantwortet haben, nicht kontaktiert werden. Der Grund liegt darin, dass nur eine wirksame Prozessbevollmächtigung eine wirksame Einbeziehung in das Verfahren bedeutet. „Einstweilige Verfügung Prozessbevollmächtigung und Zustellungsbevollmächtigung“ weiterlesen

Antwortschreiben dem Gericht vorlegen

Antwortschreiben Gericht

Im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren ist es wichtig, dass der Antragsteller auch eine etwaige Antwort der Gegenseite vorlegt. Wird diese Antwort bewusst nicht vorgelegt, kann der Antrag im Nachhinein als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen werden, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt in einem Fall entschied.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht kommt es darauf an, dass es sich um eine planmäßig gezielte Gehörsvereitelung handeln muss. Es müssen also gezielt und bewusst Unterlagen dem Gericht vorenthalten werden. (BVerfG Beschluss vom 03.12.2020, Az.1 BvR 2575/20) „Antwortschreiben dem Gericht vorlegen“ weiterlesen

Prozessuale Waffengleichheit im Presserecht

Waffengleichheit Presserecht

Im Presserecht spielt die prozessuale Waffengleichheit mittlerweile eine wichtige Rolle. Betroffenen muss die Gelegenheit gegeben werden, sich vor Erlass einer einstweiligen Verfügung äußern zu können. Gerichtlich umstritten ist, wie diese Äußerung aussehen soll. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom Dezember 2020 die prozessuale Waffengleichheit weiter präzisiert. (Az. 1 BvR 2740/20 vom2 2. Dezember 2020)

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Waffengleichheit – vorherige Anhörung vor Erlass einer einstweilige Verfügung

Waffengleichheit Presserecht

Das bewährte System von Abmahnung und einstweilige Verfügung droht durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ins Wanken zu geraten.

Bislang reicht es aus, dass vor Erlass einer einstweiligen Verfügung der Gegner abgemahnt worden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass vor Erlass einer einstweiligen Verfügung trotz einer vorherigen Abmahnung der Gegner regelmäßig anzuhören sei. Es sah in der fehlenden Anhörung die Waffengleichheit im Zivilrecht verletzt. (Mehr zu Waffengleichheit im Presserecht)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung “Waffengleichheit” zu einer großen Diskussion geführt. Ebenso wurden zahlreiche Verfassungsbeschwerden eingelegt, da sich Gegner von einstweiligen Verfügungen in ihrem prozessualen Rechten verletzt sahen.

Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr seine Entscheidung in Teilen revidiert.

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Einstweilige Verfügung im Medienrecht regelmäßig nicht auf eine URL beschränkt

Einstweilige Verfügung im Medienrecht

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung im Medienrecht regelmäßig nicht nur auf eine einzige URL beschränkt ist. Ebenso urteilte das Landgericht, dass man für einen Facebook Auftritt verantwortlich ist, selbst wenn dieser nur über ein technisches Plug in bedient wird. (LG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2020, Az. 2-03 O 394/19)

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Das einstweilige Verfügungsverfahren  – Ablauf, Reaktionsmöglichkeiten und Rechtsfolgen

Bei einer einstweiligen Verfügung entscheidet das Gericht in aller Regel auf Grundlage der Unterlagen des Antragstellers durch Beschluss über die vorläufige Regelung eines Sachverhalts.

Die einstweilige Verfügung bietet die Möglichkeit, Rechte bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu schützen. Insbesondere im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht sind einstweilige Verfügungen üblich. „Das einstweilige Verfügungsverfahren  – Ablauf, Reaktionsmöglichkeiten und Rechtsfolgen“ weiterlesen

Die Eilbedürftigkeit im Urheberrecht

FristIm Urheberrecht besteht die Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Die einstweilige Verfügung ist eines der Instrumente des vorläufigen Rechtsschutzes.

Die einstweilige Verfügung im Urheberrecht hat den Vorteil, dass das Gericht in der Regel ohne Anhörung der Gegenseite eine Entscheidung erlässt und der Antragsteller schnell eine zumindest vorläufige Regelung der Streitgegenstandes hat.

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OLG Hamm senkt Streitwert für Fotoklau bei eBay auf 900€


Das OLG Hamm (Urteil vom 13.09.2012, Az. I-22 W 58/12) hat den Streitwert für Bildrechtsverletzung bei einer eBay Auktion durch eine Privatperson auf 900 € gesenkt. Das OLG Hamm schließt sich damit dem Trend der Oberlandesgerichte zu einer Reduzierung der Streitwerte bei Bildrechtsrechtsverletzungen bei privaten eBay Auktionen an.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass ein höherer Streitwert bei der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos, durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet, nicht mehr angemessen erscheint.
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